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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0961,
von Rom (König von)bis Roman (Litteraturgattung) |
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Ende», sprichwörtliche Redensart, welche in ihrem zweiten Teil auf Augustinus'
«Sermo» , 131, Nr. 10, zurückgeht; meist wird citiert: «Roma locuta, res judicata» ,
«Rom hat gesprochen, die Sache ist entschieden».
Romān , im Mittelalter
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0389,
von Einredebis Einreibung |
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haben. Viele dieser Einreden haben besondere Bezeichnungen, so außer der bereits angeführten E. der Zahlung (Exceptio solutionis) z. B. die Exceptio rei judicatae, d. h. die E. der rechtskräftig entschiedenen Sache, Exceptio senatus consulti
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2% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0630,
von Rechtskonsulentbis Rechtssache |
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darthun. Der R. kann namentlich in Prozessen vor dem Amtsgericht als Prozeßbevollmächtigter auftreten, während im Anwaltsprozeß ein Rechtsanwalt die Partei vertreten muß.
Rechtskraft (lat. Res judicata, franz. Chose jugée), die Unanfechtbarkeit
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0740,
von Requabatterienbis Rescht |
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, Sache, namentlich im juristischen Sinn, d. h. ein für sich bestehender, räumlich begrenzter Gegenstand, welcher keine Person ist. R. accessoria, Nebensache; r. dubia, zweifelhafte Sache; r. judicata, rechtskräftige Entscheidung; r. litigiosa, streitige
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0676,
von Rechtsmilchsäurebis Rechtsphilosophie |
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durch Einwand geltend gemacht werden: Einwand der rechtskräftig entschiedenen Sache, exceptio rei judicatae. – Die formelle R. ist die Voraussetzung der Vollstreckbarkeit des Urteils; doch erleidet dieser Satz im Civilprozeß erhebliche Einschränkung
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