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Rang | Fundstelle | |
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4% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0291,
Aktie und Aktiengesellschaft |
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des Aktien
erwerbenden Publikums zu vermeiden, fordert das Gesetz die Offenlegung des wirklich Vereinbarten im Gesellschaftsvertrage,
legt den Gründern noch besonders in Bezug auf gewisse Grundlagen für die Wertsbemessung
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3% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0871,
von Gründungbis Grundwasser |
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der G. der Gesellschaft die vollständige und richtige Zusammenbringung des Grundkapitals sichern und offenlegen", sondern auch "das Verfahren bei der G. so gestalten, daß die Gründer gegenüber der zu gründenden Gesellschaft hervortreten
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3% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0279,
Erbschaftssteuer (Neuregelung in Preußen) |
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Kontrollmittel dar, indem die durch sie bedingte Offenlegung der Erbanfälle nicht nur unmittelbar die Erkenntnis der Besitz- und Einkommensverhältnisse des Erben erleichtert, sondern auch, wie die Erfahrung in andern Ländern lehre, auf den
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3% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0297,
Aktie und Aktiengesellschaft |
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der erforderlichen Gründungshergänge und Gestaltung
derselben im Sinne der Offenlegung des Erheblichen unter Hereinziehung der ersten Ausgabe der Aktien an das Publikum in die
Gründungshergänge, sowie in der Auferlegung von Prüfungspflichten
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3% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0497,
von Grundeisbis Grundgesetz (staatsrechtlich) |
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und der im Gesell-
schaftsvertrag nötigen Offenlegung der Sachen-
einlagen (Art. 2091)), insbefondere in der im
Art. 209^ vorgefchriebenen Erklärung gemacht sind.
Die G. sind der Gesellschaft für die Richtigkeit und
Vollständigkeit der Angaben
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