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Ihre Suche nach Ersatzbehörden
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Rang | Fundstelle | |
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0315,
von Errungene Güterbis Ersatzbehörden |
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313
Errungene Güter - Ersatzbehörden
der Gesäßwandmuskeln mit oder ohne gleichzeitig
herabgesetzte Herzthätigkeit. - Vgl. Henle, über
das E. (Bresl. 1882).
Errungene Güter, im Gegensatz zu Erb- oder
Stammgütern diejenigen, welche
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0255,
von Gestellbis Gestler |
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Bindemittel, Glimmerschiefer etc.
Gestellung, nach militärischem Sprachgebrauch die Vorstellung des Militärpflichtigen bei den Ersatzbehörden. Gestellungspflicht ist nach der deutschen Ersatzordnung (§ 24) die Pflicht der Militärpflichtigen, sich
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0818,
von Ersatztruppenbis Ersatzwesen |
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, durch die Ersatzbehörden auf die einzelnen Aushebungsbezirke verteilt. Jeder der 17 Armeekorpsbezirke des Deutschen Reichs bildet einen Ersatzbezirk für sich (die Garde rekrutiert aus ganz Preußen und Elsaß-Lothringen), jeder derselben zerfällt in 4
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0819,
von Erschbis Erskine |
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819
Ersch - Erskine.
zelnen Bezirken der Ersatzbedarf durch die Aushebung nicht gedeckt werden kann. - Um den Schiffahrt treibenden Militärpflichtigen das Erscheinen vor den Ersatzbehörden zu ermöglichen, finden im Januar jeden Jahrs
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0663,
von Freizügigkeitbis Fréjus |
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die im Reichsmilitärgesetz begründete Befugnis eines jeden Reichsangehörigen, sich ohne Rücksicht auf die Staatsangehörigkeit und ohne besondere Erlaubnis bei jeder Ersatzbehörde im Reichsgebiet zu stellen und seiner Militärdienstpflicht bei jedem
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0475,
von Wehrreiterbis Weib |
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475
Wehrreiter - Weib.
tärpflicht, d. h. zur Pflicht, sich der Aushebung zu unterwerfen (die Meldepflicht bedingt die Aufnahme in die Rekrutierungsstammrolle, die Gestellungspflicht das Erscheinen vor den Ersatzbehörden). Bei dem zum Dienst
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0320,
Frankreich (Heer und Flotte) |
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die künftige Stärke des Heeres nach Anwendung des Gesetzes vom 15. Juli 1889 wie folgt: stehendes Heer 577,319 Mann, nämlich 426,007 durch die Ersatzbehörden ausgehobene Mannschaften, 98,583 Freiwillige und Rengagierte, 26,934 Offiziere, 25,795
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0919,
von Beulenfieberbis Beurten |
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Disposition der Ersatzbehörden entlassenen Mannschaften und die vor erfüllter aktiver Dienstpflicht zur Disposition der Truppen-(Marine-)teile beurlaubten Mannschaften. Nach Aufruf des Landsturms (s. d.) gehören die in die Listen eingetragenen Personen
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0285,
von Dienstpferdbis Dienstunbrauchbar |
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dilrch Beschädigung bei Aus-
übung des aktiven Militärdienstes entstanden sind,
^ zur Fortfetzung desselben unfähig und zur Dis-
, Position der Ersatzbehörden entlassen werden. Die
^ Ticnstunbraucbbarcn sind zu scheiden in solche, bei
denen nur
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0316,
von Ersatzberufungbis Ersatzreserve |
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.
Ersatzgeschworene, s. Ergänzungsgeschworenc
Grfatzkommission, im Deutschen Reich diejenige
Ersatzbehörde, welcher innerhalb der Aushebungs-
bezirke (s. Bezirk) die ständige Besorgung der Ersatz-
angelegenheiten obliegt. Jede E. besteht
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0873,
von Japanische Mispelbis Japanisches Heerwesen |
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3 Jahre lang anerkannt werden sowie Volksschullehrer nach sechswöchiger Ausbildung zur Nationalarmee über. Das Rekrutenkontingent wird alljährlich festgesetzt; die ausgelosten Mannschaften bleiben 1 Jahr zur Verfügung der Ersatzbehörden und treten
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0247,
von Stammherdenbis Stampfwerk |
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, Stammprioritätsaktien, s. Prioritätsaktien.
Stammreihe, s. Stammtafel.
Stammrolle oder Rekrutierungsstammrolle, das von den Gemeindevorstehern unter Aufsicht der Ersatzbehörden (s. d.) zu führende Verzeichnis aller im militärpflichtigen Alter
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0394,
Ersatzwesen |
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litärpflichtige angeblich an Gebrechen leiden, den
Ersatzbehörden aber deren Vorhandensein nicht oder
nicht in dem behaupteten Grade nachgewiesen wer-
den konnte. Es werden von den in dem betreffenden
Aushebungsjahre militärpflichtig gewordenen
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0734,
von Kriegsfallbis Kriegsgeschichte |
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(§. 98, 2 der Wehrordnung). Sie werden bei der Demobilmachung oder bei Auflösung des betreffenden Truppenteils zur Disposition der Ersatzbehörden entlassen.
Kriegsfuß, das organisatorische und administrative Verhältnis der Truppenteile
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