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Ihre Suche nach Genossenschaft im Konkurs
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Rang | Fundstelle | |
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0790,
von Genolabis Genossenschaft im Konkurs |
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788
Genola - Genossenschaft im Konkurs
ein Neffe und Schüler Guercinos, defsen kühlere und
glattere Manier er täufchend nachzuahmen wußte.
Er ging nach Guercinos Tode als Bildnismaler
eine Zeit lang nach Paris und London und wurde
dann
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0373,
Genossenschaften (das neue deutsche Genossenschaftsgesetz vom 1. Mai 1889) |
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der Genossenschaft nicht mehr schlechthin, sondern nur dann für zulässig erklärte, wenn der Gläubiger im Konkurs der Genossenschaft von dieser seine volle Vefriedigung nicht erhielt. Nur für den meinem solchen Fall erlittenen Ausfall hafteten die Genossen
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0328,
Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften |
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werden. Zinsen von bestimmter Höhe dürfen für das Geschäftsguthaben nicht geleistet werden. Das Geschäftsguthaben eines Genossen darf, solange er nicht ausgeschieden ist, von der Genossenschaft nicht ausgezahlt oder zum Pfande genommen werden
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1053,
von Zwangskassenbis Zwangsvergleich |
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nicht zur alsbaldigen Befriedigung gelangenden Teils der Forderung auch der nichtzustimmenden Gläubiger und Aufhebung des Konkurses erzielt. Ein Z. findet nach der Deutschen Konkursordnung im Konkurs über das Vermögen einer eingetragenen Genossenschaft
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0570,
von Konkursbis Konkursgericht |
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568
Konkurs - Konkursgericht
lungsgehilfen, solange sie im Dienste sind, sichert den Kaufmann das Allg. Deutsche Handelsgesetzbuch Art. 56 und 59; gegen die K. des eigenen Gesellschafters, solange das Gesellschaftsverhältnis besteht , Art. 96
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0340,
von Bankingtheoriebis Bankrott |
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. zerbrochene Bank, nämlich der zerbrochene Wechseltisch des insolventen Geldwechslers, franz. Banqueroute, Falliment, Faillite, engl. Bankruptcy), im gewöhnlichen Sprachgebrauch vielfach als gleichbedeutend mit Konkurs, Insolvenz, Falliment, Fallissement
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0819,
von Einstehenbis Einstweilige Verfügung |
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.). Bei
dem Konkurs über das Vermögen einer eingetragenen Genossenschaft ist die E. auf Grund der Zustimmung der Gläubiger nach
§. 109, Abs. 2 des Reichsgesetzes vom 1. Mai 1889 erst dann zulässig, wenn der Vollzug der Schlußverteilung begonnen
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0372,
von Gefräßbis Genossenschaften |
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368
Gefräß - Genossenschaften
Höfe anschickte, erklärte der Reichskanzler das Tagebuch in einem Immediatbericht an den Kaiser vom 23. Sept. 1888 in der Form, wie es vorliege, für unecht; er beantragte daher die Einleitung des Strafverfahrens
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0072,
von Gemeinschaft der Heiligenbis Gemeinwirtschaft |
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(Gantmann, Gesamtschuldner, Kridar), im Konkurs oder Falliment der in Konkurs Verfallene, der Fallit oder Bankrottierer (s. Konkurs).
Gemeinsinn, 1) nicht gemeiner, d. h. schlechter, Sinn (sensus vulgaris), sondern gemeiner, d. h. bei jedermann
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0012,
von Konkursmassebis Konnewitz |
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-, Aktien- oder Aktienkommanditgesellschaft zieht ebenso wie bei einer Genossenschaft die Auflösung derselben nach sich. Dabei ist zu bemerken, daß bei dem K. einer Genossenschaft sowohl als bei dem einer offenen Handelsgesellschaft
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0058,
von Absolutionbis Absonderung (im Konkurs) |
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58
Absolution - Absonderung (im Konkurs).
dingung abhinge), vollkommen (da es sonst der Vollendung erst entgegenginge). Absolute Bewegung heißt daher
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0368,
von Dividendencouponsbis Divination |
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des Genossen, bis dieser Anteil seine statutgemäße
Höhe erreicht hat, zuzuschreiben, sodaß bis dahin
keine Dividendenauszahlung stattfindet. Konkur-
rieren bei der Verwendung des Gewinnes verschie-
dene Gattungen von Aktien ss. Prioritätsaktien
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0662,
von Ortleralpenbis Örtliche Kollision der Gesetze oder Statuten |
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der
Reciprocität. (Vgl. Deutsche Civilprozeßordn. §.661.)
Über die in Deutschland für den Konkurs maß-
qebenden Grundfätze f. Konkursverfahren (Bd. 10,
S. 570). Anderwärts wird mehrfach der Grundfatz
empfohlen, daß der in einem Staate eröffnete Konkurs
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 1006,
von Zwangsabtretungbis Zwangsvollstreckung |
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. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, ausnahmsweise sogar bis zur Großjährigkeit angeordnet werden.
Zwangsgemeinwirtschaft, s. Wirtschaft.
Zwangsgenossenschaften, s. Genossenschaften, S. 103.
Zwangsjacke, in Zucht- und Irrenhäusern eine Jacke
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0134,
von Verjauchungbis Verjüngung |
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die Nachschußberechnung im Konkurs der Genossenschaft für vollstreckbar erklärt worden ist. Der Erwerb des Eigentums durch V. (Ersitzung, Usukapion) erfolgt nach gemeinem Recht bei beweglichen Sachen durch dreijährigen, bei unbeweglichen durch zehnjährigen
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0642,
von Instrumentationbis Insurrektion |
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der Deutschen Konkursordnung gewöhnlich nicht zur Eröffnung des Konkursverfahrens. Vielmehr wird hier regelmäßig Zahlungsunfähigkeit (s. d.) vorausgesetzt. Über das Vermögen von Aktiengesellschaften und von eingetragenen Genossenschaften, deren
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0114,
Bodenmelioration (die Gesetzgebung einzelner Staaten) |
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und öffentlichen Genossenschaften. Die erstern, lediglich auf freier Vereinbarung der Beteiligten beruhend, erlangen durch Eintragung in ein gerichtliches Register, die von der Erfüllung gewisser formeller Vorschriften abhängig ist, die Rechte
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0196,
von Gerwigbis Gesandte |
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und zwar für das gemeinschaftliche Eigentum einer genossenschaftlich zusammengefaßten Mehrheit von Eigentümern, z. B. der Markgenossenschaften, der Gewerkschaften etc. Der Begriff ist jedoch ein bestrittener, indem derselbe im wesentlichen mit dem
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0228,
von Gesellenvereinebis Gesellschaft |
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eine besondere Klage (actio pro socio) zu. Die G. wird nach römischem Recht aufgelöst durch den Tod eines Socius, durch dessen Konkurs oder Vermögenskonfiskation, durch Erreichung eines vorher bestimmten Endtermins, durch Untergang der gemeinsamen Sache
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0857,
von Hypothekarische Klagebis Hypothetisch |
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der Pfandsache setzen, er muß vielmehr die gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um die Zwangsversteigerung herbeizuführen (s. Zwangsvollstreckung). Im Konkurs (s. d.) des Schuldners sichert ihm die H. gesonderte und vorzugsweise Befriedigung. Um
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0916,
von Körners Apparat gegen schlagende Wetterbis Kreuzspitze |
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. 17) 360
Körungsgenoffenschaften (Zucht-
viehgenossensch.), Landwirtschaft.
Genossenschaften . ^-
I^öl'Ut, Budapest 588,2 " '
Korvettenkapitän, Offizier 339,1
Korydallos, Attika
Korymbia (Insel
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 1010,
von Bikephalischbis Bilanz (wirtschaftlich) |
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oder Zahlungsunfähigkeit eintritt, bei Strafe den Konkurs beantragen. Wissentlich unrichtige Darstellung des Vermögens einer Aktiengesellschaft, einer Kommanditgesellschaft auf Aktien oder einer Genossenschaft macht die Mitglieder des Vorstandes und des
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0584,
von Güterabtretungbis Gütergemeinschaft |
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und 1857 übersetzt und erläutert" (Berl.
1858), "Über einige Mängel des preuß. Konkurs-
verfahrens" (ebd. 1860), "Henricus de Bracton und
sein Verhältnis zumröm. Recht" (ebd. 1862; englisch,
Philadelphia 1866), "1)6 ^ur6 maritimo huoä in
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