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Ihre Suche nach Anwärter
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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0723,
von Anwalt und Anwaltskammernbis Anweisung |
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, 132, 268, 572, 579, 593.
Anwaltszwang, s. Anwaltsprozeß.
Anwand, s. Angewende.
Anwärter, in Bezug auf erbrechtliche Verhältnisse ist nach dem Sächs. Bürgerl. Gesetzb. §. 2005 A. derjenige, welcher infolge letzten Willens oder Erbvertrags erst
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0559,
von Familienherdbis Familienorden |
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, daß der Iide'i'kommißbcsitzcr als Eigentümer
einzutragen sei.
Die geltenden Nechte regeln im einzelnen die
Nechte und Pflichten des Fide'l'kommisibesitzers so-
wie die Haftung des F. für Schulden, zum Teil so,
daß nur die von allen Anwärtern, d. h
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0845,
von Eisenbahnbaukommissionenbis Eisenbahnbeamte |
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.
In Württemberg sind Ausbildung und Vorbereitungsdienst für die höhern E. besonders geordnet. Die erste Fachbildung ist gemeinsam für die höhern und die mittlern E. Die erste Fachprüfung ist die niedere Eisenbahndienstprüfung, zu der die Anwärter des
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0917,
von Eisenbahnverordnungsblattbis Eisenbahnwagen-Mietgesellschaften |
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, Vorlesungen aus
dem Gebiete des Eisenbahnwesens, die meist von
höhern Eisenbahnbeamten gehalten werden und für
Beamte und Anwärter des höhern Verwaltungs-und
tecknifchen Eisenbahndienstes bestimmt, außerdem
aber auch den Studierenden
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1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0846,
Eisenbahnbeamte |
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-
anwärter (s. d.) beeinflußt. Danach sind den Militär-
anwärtern einzelne stellen ausschließlich, andere,
wie z. B. in Deutschland die nichttechnischen Bureau-
beamtenstellen, mindestens zur Hälfte vorbehalten.
Vielfach werden auch Frauen
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0625,
von Militärvereinebis Militärveterinärwesen |
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der Anwärter. Mit Annahme der Stelle erlischt die Pension. Der Anstellung geht eine sechs- bis neunmonatliche Probedienstleistung voraus, zu der die Anwärter vom Truppenteil kommandiert werden. Die Behörden sind gesetzlich zur Anstellung von Militäranwärtern
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0480,
von Expropriierenbis Exsultet |
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^ hat, Anwärter.
Exfpektänt (lat.), einer, der Anwartschaft auf
Exspektanzen (lat. ^rati^ exZpsctHtivaß), im
kanonischen Recht die Anwartschaften auf noch nicht
erledigte Kirchenämter. In der alten Kirche galt als
erste Bedingung
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0245,
Eisenbahnverwaltung (Vorbildung der Beamten) |
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von vornherein für eine fachmäßige Vorbildung ihrer höhern Beamten Sorge tragen und auch die allgemeine Verwaltung (Regierung) sowie die Zollverwaltung das Ausrücken in die höhern Stellungen von einer praktischen Durchbildung der betreffenden Anwärter abhängig
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0077,
von Acceßbis Accidens |
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Übung bei einem Gericht; Accessist , ein so
Zugelassener, bei manchen Gerichten auch Auskultator oder Auditor (Zuhörer) genannt; überhaupt Anwärter,
einer, der Anwartschaft auf eine Anstellung hat
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0664,
von Anvillebis Anweisung |
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, s. Anwaltsprozeß.
Anwartschaft (Exspektanz), die jemand (Anwärter, Exspektant) erteilte und von diesem angenommene Zusicherung, daß ein gewisses Recht oder Gut ihm nach dem Abgang dessen, dem es gegenwärtig zusteht, übertragen und zur Verfügung
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0056,
von Auffensteinbis Auffütterung der Kinder |
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, wurde Konrad v. A. der Anwärter ihres Ranges und Güterbesitzes, Landmarschall Kärntens, 1294 Burgherr auf Karlsberg und bald so reich an Besitz, der sich bis Steiermark verzweigte, daß die von seinem Zeitgenossen, dem steiermärkischen Reimchronisten
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0977,
von Exskribierenbis Exstirpator |
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.
Exsolvieren (lat.), auflösen; losmachen; auszahlen; Exsolution, Auflösung.
Ex speciali gratia (lat.); aus besonderer Gnade; ex speciali mandato, auf besondern Befehl.
Exspektant (lat.), einer, der Anwartschaft auf etwas hat, Anwärter
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0447,
von Forstregalbis Forstschulen |
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Waldarbeitern, Kultur- und Holzhauermeistern für den Forstbetrieb herangezogen werden. Wenn sie gleichzeitig von Anwärtern für die untern Forstbeamtenstellen (Unterförsterstellen) besucht werden, so stehen sie den Försterschulen (s. oben) nahe. Doch
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0884,
von Eisenbahnregalbis Eisenbahnsignale |
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Hauptwerkstätten auch
Lehrlinge zur Ausbildung an (sog. Lehrwerkstätten).
Den Anwärtern des Stations-, Expcditions- und
Bureaudienstes werden von höhcrn Beamten regel-
mäßige Unterrichtsstunden gegeben, die sich auf
alle Zweige des praktischen
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0166,
von Ensivalbis Entail |
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Erbfolgeordnung dem nächsten
Anwärter zufallen. Die Findigkeit der Advokaten
ermöglichte es bereits im 15. Jahrh., oiefeVorfchris-
ten zu umgehen, und ein Isn^m in ^3.11, der im
Besitz des Gutes ist, kann dasselbe ohne weiteres
veräußern. Zur
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0167,
von Entamierenbis Enteignung, Enteignungsrecht, Enteignungsverfahren |
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das Leben einer zur Zeit ihrer
Errichtung am Leben befindlichen Person hinaus
erstreckt, unveräußerlich machen. In der Praris ist
ce> üblich, die Stiftung von Generation zu Gene-
ration zu erneuern, wozu sich der nächste Anwärter
stete" gern
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0240,
Erbschaftsvermächtnis |
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durch Vermächtnis zuwendet, wird im Sächs.
Bürgert. Gesetzbuch Erbanw artschaft genannt.
§. 2503 lautet: "Der Erblasser kann anordnen, daß
sein Erbe die Erbschaft oder einen Erbteil einem
Dritten, Anwärter, herausgeben oder hinterlassen
soll
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0241,
von Erbschatzbis Erbschlüssel |
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wird in der Verfüguug bescdräntter
Eigentümer, bis zur Herausgabe soll er aber dennoch
im Zweifel die Pflichten und Rechte eines Nieß-
brauchers haben. Beseitigt ist der Abzug von einem
Viertel. Mit der .verausgabe tritt der Nacherbe
(Anwärter) an die Stelle
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0348,
Friedrich Wilhelm IV. (König von Preußen) |
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. Okt. 1858, übernahm dieser
als nächster Anwart auf den Thron verfassungs-
mäßig die Regentschaft. Den Winter 1858-^59
brachte F. W. in Rom zu, wo die Umdüsterung sei-
nes Geistes von einzelnen lichten Zwisckenräumen
unterbrochen wurde. Nach
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0886,
von Hauser (Miska)bis Hausfideikommiß |
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scheidung in Ober- und Unter- (Nutzungs-) Eigentum
überzeugt hat, wird meist dem Familienoberhaupt
ein durch das Recht des Anwärters beschränktes
Eigentum am H. zugeschrieben. Die Regeln über
Gründung, Vergrößerung,Verwaltung und Nutzung
des H. sind
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0512,
Kolonisation (innere) |
Öffnen |
, sofern es sich nicht um ganz kleine Stücke handelte, dazu die Genehmigung der Hypothekengläubiger oder Fideikommiß-Anwärter gefordert wurde. In dieser Richtung hat das "Rentengutsgesetz" vom 7. Juli 1891 insofern Abhilfe getroffen, als die Abstoßung auch
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0140,
von Nacheilebis Nachgeschäft |
Öffnen |
, nennt aber den fideïkommissarischen Substituten Anwärter. Das Preuß. Allg. Landrecht spricht in beiden Fällen von einem Substituten, I, 12, §§. 50 fg., 458 fg.
Nachfolge, soviel wie Nacheile und wie Erbfolge.
Nachfolge Christi (lat. imitatio Christi
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