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Ihre Suche nach Ascendenten
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Rang | Fundstelle | |
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0899,
von Asbjörnsenbis Aschaffenburg |
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(s. d.).
Ascendenten, Ascension etc., s. Asz...
Ascension (engl., spr. ässénnsch'n, Himmelfahrtsinsel), eine zu Afrika gerechnete brit. Insel im Atlantischen Ozean, unter 7° 55' südl. Br. und 14° 23' westl. L., nordwestlich von St. Helena, 88
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87% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0967,
von Asbesthandschuhebis Ascese |
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lumbricoides L., s. Haarwürmer.
Ascendenten (lat.), zusammenfassender Ausdruck der Rechtssprache für Eltern, Großeltern, Urgroßeltern u. s. w. (s. Ahnen und Vorfahren).
Ascensio Domini (lat.), Himmelfahrt Christi.
Ascension (lat
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0412,
von Vorbehaltenes Gutbis Vorderzeug |
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Ascendenten vorhanden sind, sie beträgt die Hälfte des Vermögens, wenn ein Kind, ein Drittel, wenn
zwei Kinder, ein Viertel, wenn drei oder mehr Kinder, die Hälfte, wenn gar keine Kinder, aber Ascendenten beider Linien, drei
Viertel, wenn Ascendenten nur
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0462,
von Notenschreibmaschinebis Nothemd |
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oder Pflichtteilsrecht (s. Pflichtteil) und formellem Noterbrecht. Formell sind N. die intestaterbberechtigten Ascendenten gegenüber ihren Abkömmlingen, die intestaterbberechtigten Abkömmlinge gegenüber ihren Ascendenten. Diese N. müssen, wenn
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1% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0400,
Strafgesetzgebung |
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: Züchtigung mit dem Bambus (groß und klein), Verbannung (zeitige und immerwährende), Tod (Enthauptung und Erdrosselung). Spuren des Blutracherechts finden sich in der Bestimmung, daß Sohn und Enkel den Mörder des Ascendenten unmittelbar nach der That
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0065,
von Unfallrentebis Unfallstatistik |
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wird sie mit einer einmaligen Auszahlung von 60 Proz. abgefunden); b. daneben jedes hinterbliebene Kind (bis zum zurückgelegten 15. Lebensjahre), wenn es nur vaterlos wird, 15 Proz., wenn es auch mutterlos ist oder wird, 20 Proz.; c. Ascendenten, deren
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0102,
von Unterführungbis Unterhaltspflicht |
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ist. Die Verpflichtung der Eltern gegen die Kinder ist strenger (§. 1603). An erster Stelle sind Eheleute gegeneinander zum Unterhalt verpflichtet; dann die Kinder und weitern Abkömmlinge; hierauf die Eltern und weitern Ascendenten, immer nach
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1% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0699,
von Irreparabelbis Irritabilität |
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(Gemeingefährlichkeit, Befürchtung des Selbstmords, zu erstrebende Heilung, Fürsorge für arme Geisteskranke). 2) Ob und unter welchen Voraussetzungen von Amts wegen oder auf Antrag welcher Personen (Ehegatten, Eltern und weitere Ascendenten, selbständige
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0413,
von Vordünebis Vorkaufsrecht |
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, römischrechtlich Ascendenten genannt. Allerdings ist diese Bezeichnung nicht eine gleichmäßig feststehende; so spricht das Preuß. Allg. Landr. Ⅱ, 1, §. 3; Ⅱ, 2, §§ 489 fg. nur von Eltern und Verwandten in aufsteigender Linie, das Österr. Bürgerl. Gesetzb
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1% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0459,
von Notauslässebis Noten |
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. der
Gläubiger muß dem Schuldner lassen, was dieser zur Notdurft des Lebens gebraucht. Solches Recht
haben z. B. die Ehegatten gegeneinander, Ascendenten gegen Forderungen der Descendenten, der
Schenkgeber gegen den
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0648,
von Beidrechtbis Beijeren |
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begangen hat, erhöht (z. B. den Totschlag des Ascendenten) oder vermindert (z. B. die Tötung des unehelichen Kindes), so sind diese besondern Thatumstände dem Gehilfen zuzurechnen, bei welchem sie vorliegen. Es wird also die Mutter, welche Hilfe
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0% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0463,
von Dotalbauernbis Dotalsystem |
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, wenn durch Vertrag nicht etwas anderes bestimmt war, der Vater oder väterliche Ascendent, von welchem die Dos herrührte, oder die Ehefrau oder deren Erben, wenn die Dos an sie fiel.
Dotālsystem, dasjenige System des ehelichen Güterrechts, welches
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0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0172,
von Enterdreggenbis Entern |
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170
Enterdreggen - Entern
welcher Vorfahren (Ascendenten) oder Abkömmlinge
bat, nur über einen gewissen Bruchteil seines Ver-
mögens letztwillig zu verfügen, nämlich über die
Hälfte, ein Drittel oder ein Viertel, je nachdem ein,
zwei
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0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0241,
von Erbschatzbis Erbschlüssel |
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. Die ausführliche Regelung des Deut-
schen Entwurfes §z. 1804 fg. schließt sich wesentlich
an das Preuß. Allg. Landrecht an.
Erbfchah, eine bestimmte Summe Geldes, welche
Vorfahren (Ascendenten), Seitenverwandte oder
andere Personen (Freunde) den
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0550,
von Fallreepbis Fällung |
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Verwandten von der letztern Seite
zufallen (patern^ Mt6rui8, niHtei ua. inat6i'ni8). Der
Nechtssatz bezieht sich in der Negel nur auf vererbte
Grundstücke (Erbgüter, Stammgüter); zuweilen
wird auch erfordert, daß Vorfahren (Ascendenten)
nicht
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 1004,
von Heinzenbis Heiratsbureau |
Öffnen |
(Motive IV, 1059). -
Soweit das geltende Recht Frauen als Vormünder
zuläßt (vgl. z. B. ("oäe civil und Vadisches Landr.
Art. 442 ^weibliche Ascendenten^, sowie Italien,
Gesetzb. Art. 268 ^auch unverheiratete vollbürtige
Schwestern
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0034,
von Lehnhausbis Lehnsfolge |
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Vorgängers nur, wenn er oder sein Ascendent sie konsentiert hat, oder aus besonderm Grunde, z. B. weil ein aufgenommenes Kapital in das Lehn verwendet ist; ebenso hat er die Verpflichtung, die Töchter des letzten Besitzers zu alimentieren und auszustatten
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0035,
von Lehnsgerichtbis Lehr |
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oder eines Ascendenten Konsens vorgenommen sind, revociert der in das Lehn folgende Seitenverwandte, nach Partikularrechten auch der Descendent, wenn er nicht Allodialerbe geworden ist.
Lehnsgericht, im Mittelalter das von dem Lehnsherrn
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0389,
von Epebis Erdély |
Öffnen |
, wenn
es sich um Intestatportionen handelt; Descenden-
ten, Ascendenten und Ehegatten sind befreit; es be-
zahlen: Gefchwister und ihre Descendenten 3 Proz.,
Geschwister der Eltern und ihre Descendenten 6 Proz.,
sonstige Verwandte und Fremde 10 Proz
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0991,
von Uganda-Eisenbahnbis Unfallversicherung |
Öffnen |
Kinder
und 1952 Ascendenten von getöteten Versicherten;
daneben erhielten 8017 Ehefrauen, 17437 Kinder
und 218 Afcendentcn von Verletzten, die in Kranken-
häusern untergebracht waren, die gesetzlichen Unter-
stützungen, so daß im ganzen 388184
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0697,
Wiederaufnahme (des Verfahrens) |
Öffnen |
Verurteilten ausgeschlossen, wobei letzternfalls der Ehegatte, die Ascendenten und Descendenten und die Geschwister zu dem Antrage befugt sind. b. Sodann zu Ungunsten des freigesprochenen Angeklagten, sofern in dem frühern Verfahren zu Gunsten desselben
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0698,
von Wiederbelebungbis Wiedereinsetzung |
Öffnen |
sein. In einzelnen Fällen wird W. nicht gegeben, z. B. nicht den Abkömmlingen gegen ihre Ascendenten, nicht gegen die 30jährige Verjährung, nicht gegen die Eingehung einer Ehe. Sodann muß ein rechtfertigender Grund (justa causa restitutionis) vorliegen. Solche sind
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0415,
von Schenkungssteuerbis Schenkung von Todes wegen |
Öffnen |
der Erbschaftssteuer (unter Freilassung der Ascendenten) erhoben bei Schenkungen im Werte von über 1000 M., sofern sie öffentlich beurkundet wurden, sei es auch nur durch Beglaubigung der Unterschriften, und sofern sie nicht unter Verlobten, an Bedürftige oder zu
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0259,
von Ahmadpurbis Ahnen |
Öffnen |
. Ahnung.
Ahnen, ursprünglich die Großeltern (althochdeutsch ano, der Großvater, weiblich anâ), dann im weitern Sinne alle Vorfahren (in welcher Bedeutung das Badische Landrecht «Ascendenten» mit A. übersetzt), im engern Sinne beim Adel die schematisch
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