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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0169,
von Congostaatbis Crampel |
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bis zum zweiten Nilkatarakt, die Organisation von Pilgerzügen nach Mekka u. dgl. übertragen. Unter seinem Namen erschien eine ansehnliche Reihe von Reisehandbüchern.
Copyright-Bill, s. Urheberrecht.
Cornat, Augustin Victor Cassiodore, franz
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80% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0267,
von Coppobis Coquimbo |
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, welche zu fordern seit 1853 beide Teile berechtigt sind, verwandelt die C. in Freeholders.
Copyright (engl., spr. koppireit), Verlagsrecht.
Coq (franz., spr. kock), Hahn; c. du village ("Dorfhahn"), s. v. w. Haupthahn, Hahn im Korbe; c. à l'âne
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1% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0808,
von Cargabis Carico |
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. Ihr gegenüber darf nicht vergessen werden, daß Careys Arbeiten in Bezug auf Exaktheit viel zu wünschen übriglassen. Von sonstigen Schriften Careys sind noch zu nennen: "Letters on international copyright" (1853, 2. Aufl. 1868); "The French and
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1% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0267,
von Statiabis Statistik |
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. Urheberrecht (copyright) die gleiche Rolle. – Vgl. Arber, A Transcript of the registers of the Company of Stationers of London 1554‒1640 (5 Bde., Lond. 1875‒94).
Stationers’ Hall (spr. stehsch’ners hahl), Name der Buchhändlerbörse in London, unweit
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0% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0499,
von Talfourdbis Talisman |
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durch das Einbringen und die Verteidigung der Copyright bill bekannt. 1849 wurde er zum Richter am Court of Common Pleas ernannt und starb 20. März 1854 während einer Anrede an den großen Gerichtshof zu Stafford. Berühmt wurde T. durch seine Trauerspiele ("Dramatical
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0% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0138,
von Verlandungbis Verleihung |
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, Copyright (Lond. 1886); Schürmann, Die Rechtsverhältnisse der Autoren und Verleger (Halle 1889).
Verlandung, s. Küste.
Verlängertes Mark, s. Gehirn, S. 2.
Verlängerung (Vergrößerung, Augmentation), in der Musik die Ausreckung der Töne
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0% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0675,
Buchhandel |
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der Copyright-Bill (1891) teilweise sein Ende erreicht. Der Import litterar. Erzeugnisse des Auslandes wurde seither durch den hohen Zoll (25 Proz. auf den Einkaufspreis) erschwert, doch ist letzterer infolge der durch das Mac-Kinley-Zolltarifgesetz
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0% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0677,
Buchhandel |
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in London, die engl. Buchhändlerbörse, wo seit den Zeiten der Königin Elisabeth das Verzeichnis aller mit copyright versehenen Bücher geführt wird, ist noch jetzt den Buch- und Schreibmaterialien
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0126,
Urheberrecht |
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ewiges U.
Im engsten Sinne versteht man unter U. das litterarische und künstlerische U. (engl. copyright). Dieses ist geschichtlich erwachsen aus den Privilegien, welche nach Erfindung der Buchdruckerkunst den Verlegern gegen Nachdruck erteilt
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0127,
von Uri (Strom)bis Uri (Kanton) |
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, Artikel Urheberrecht im "Österr. Staatswörterbuch" (Bd. 2, Wien 1897); Scrutton, The law of copyright (3. Aufl., Lond. 1896); Lyon-Caene und Delalan, Lois sur la propriété littéraire et artistique (2 Bde., Par. 1889 - 90); Couhin, Propriété industrielle
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0275,
von Verlagsanstalt, Nationalebis Verlagsrecht |
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empfohlen wird. Die V. wurde auch der Regierung überwiesen zur Berücksichtigung bei einer reichsgesetzlichen Regelung des Verlagsrechts.
Verlagsrecht (engl. copyright), das Recht, ein litterar. oder artistisches Werk mechanisch zu vervielfältigen
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0068,
von Pflichtexemplarebis Pflichtteil |
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und Vergünstigungen an, welche (seit dem 15. Jahrh.) die Landesherren den Druckern verliehen. In England ist der Autorschutz gesetzlich an die Einlieferung der P. gebunden (Copyright-law vom 1. Juli 1842), ähnlich in Indien, wo aber die drei P
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