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Ihre Suche nach Entziehung der bürgerlichen Ehrenrechte
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Rang | Fundstelle | |
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0546,
von Öffentlichkeit und Mündlichkeit der Rechtspflegebis Offertorium |
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nicht im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte befinden, oder welche nicht in einer der Würde des Gerichts entsprechenden Weise erscheinen. Einzelnen Personen kann auch zu nichtöffentlichen Verhandlungen der Zutritt vom Gericht gestattet werden.
Bei
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2% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0343,
von Ehrenamtbis Ehrenbezeigungen |
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und Schmälerung der bürgerlichen E. in privatrechtlicher Beziehung nicht mehr; nur auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts ist eine gänzliche oder teilweise Entziehung der bürgerlichen E. statthaft (s. Ehrenrechte).
Ehrenamt, s. Amt.
Ehrenannahme
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2% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0214,
von Staatsbeamterbis Staatsdienst |
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, Unabhängigkeit von der öffentlichen Armenunterstützung, in einigen Staaten auch Entrichtung eines Minimums an direkter Steuer oder Erfüllung einer andern das Vermögen betreffenden Bedingung. Die Entziehung der bürgerlichen Ehrenrechte
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2% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0029,
von Dokimasiebis Doktor |
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habe und das Vermögen besitze, welches die Gesetze für die Verwaltung eines bestimmten Amtes festsetzten. Auch die Redner in der Volksversammlung wurden vor ihrem Auftreten auf Anzeige einer D. unterworfen, ob sie nicht die bürgerlichen Ehrenrechte
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1% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0669,
von Entasebis Entehrung |
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oder teilweise Entziehung der bürgerlichen Ehre (s. d.). Entehrende Verbrechen sind diejenigen, welche eine entehrende Strafe, d. h. eine mit dem Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte (s. d.) verknüpfte, nach sich ziehen. In einem besondern Sinn
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0167,
von Entamierenbis Enteignung, Enteignungsrecht, Enteignungsverfahren |
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brechen sind die, welche einen Verlust der bürger-
lichen Ehrenrechte (s. d.) nach sich ziehen. (S. Ehve
und Ehrcnstrafen.)
Enteignung, Gnteignungsrecht, Enteig-
nungsverfahren. Der Fortbestand des Privat-
eigentums an einer Sache, besonders
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1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0694,
von Apothekergewichtbis Apothekerzeichen |
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, wenn dem Inhaber der Approbation die bürgerlichen Ehrenrechte aberkannt sind, jedoch nur für die Dauer des Ehrenverlustes. Auch die Prüfung der Apothekergehilfen ist durch Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 13. Nov. 1875 (Reichszentralblatt, S. 761
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1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0341,
Banks |
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getäuscht hat. Außer der Strafe des Betrugs bei betrügerischem B. trifft den Bankrottierer Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte, die er nur dann wieder gewinnt, wenn der Konkurs abgeschlossen, und dem Schuldner das gerichtliche Zeugnis erteilt
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1% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0004,
von Distributivgenossenschaftenbis Disziplinargewalt |
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für verlustig erklärt werden können. Das deutsche Strafgesetzbuch (§ 31, 33, 35) läßt die Unfähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter und damit auch den Verlust der bekleideten bei Zuchthausstrafe, Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte und bei
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1% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0333,
Presse (frühere und gegenwärtige Gesetzgebung) |
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eine verfügungsfähige Person im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte benannt werden, welche im Deutschen Reich ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat (§ 8). Von jedem Stück muß, sobald die Austeilung beginnt, ein sogen. Pflichtexemplar gegen Bescheinigung an
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0162,
von Verstrickungbis Vertatur |
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Militärdienst zu entziehen, wird nach dem deutschen Strafgesetzbuch (§ 142) mit Gefängnis bis zu fünf Jahren und nicht unter einem Jahr bestraft; auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden. Denjenigen, welcher einen andern
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0963,
von Arzneimittelträgerbis Arzt |
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oder wenn dem Inhaber die bürgerlichen Ehrenrechte aberkannt wurden; doch gilt im letztern Falle die Entziehung der Approbation nur für die Dauer des Ehrverlustes. Wer, ohne hierzu approbiert zu sein, sich als A. (Wund-, Augen-,Zahn-, Tierarzt
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1% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0397,
von Strafbescheidbis Strafford |
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. Hauptstrafen. 1) Todesstrafe, 2) Zuchthausstrafe (lebenslänglich und zeitig), 3) Gefängnisstrafe, 4) Festungshaft (lebenslänglich und zeitig), 5) Haft, 6) Geldstrafe, 7) Verweis. II. Nebenstrafen: 1) Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte, 2
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0298,
von Versteinerte Wälderbis Versuch |
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sich dadurch dem Militärdienste zu entziehen, tritt nach dem Reichsstrafgesetzbuch §. 142 Gefängnisstrafe nicht unter einem Jahre ein (zuständig: Strafkammer), auch kann daneben auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden. Dieselbe Strafe
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