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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0960,
von Exekutionsordnungbis Exemtion |
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. Aus dem E. des gemeinen Rechts ist der nunmehrige Urkundenprozeß (s. d.) hervorgegangen.
Exekutor (lat.), Ausführer, Vollstrecker; Beamter, welchem die zwangsweise Beitreibung öffentlicher Abgaben obliegt. Exekutorisch, mittels Zwanges erfolgend
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0423,
von Briegerbis Brienne |
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Theologie, dann die Rechte und widmete sich in Nürnberg der Advokatur, wo er auch sein epochemachendes Werk "Über exekutorische Urkunden und Exekutivprozeß" (Nürnb. 1839, 2 Tle.; 2. Aufl. 1845) veröffentlichte. 1842 wurde er zum ordentlichen
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0194,
von Duderhofsche Bergebis Dudley |
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Kommandant in dem neueroberten Boulogne, 1545 Großadmiral der Flotte im Kanal und durch Heinrichs VIII. Testament zu einem der 16 Exekutoren bestimmt, welche während Eduards VI. Minderjährigkeit die Regentschaft führen sollten. Durch Eduards Gunst zum
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0383,
von Einhornbis Einjährig |
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ihre Unterwerfung unter denselben freiwillig erklärt haben, für exekutorisch erklärt. Noch besser, wenn ferner für Gewerk- und andre Koalitionsvereine zur Bedingung ihrer gesetzlichen Anerkennung, insbesondere des Rechts der juristischen Person
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0386,
Einkommensteuer |
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direkte Steuer weit mehr als besondere Last empfunden wird und damit zur Unzufriedenheit Anlaß gibt als eine in kleinern Beträgen und mit Umgehung von Steuereinnehmer und Exekutor erhobene Aufwandsteuer. Der Reichere kann durch die E. nicht voll
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0889,
von Guarentigiierte Urkundenbis Guarneri |
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gerichtliche Zwangsvollstreckung im Fall der Nichtzahlung. Im Anschluß hieran entwickelten sich dann die deutschrechtlichen Grundsätze über den Urkundenprozeß (s. d.) und über die sofortige Zwangsvollstreckung (s. d.) auf Grund "exekutorischer
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0533,
von Brieftaubebis Briel |
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Civilprozesses sowie in der Erforschung der mittelalterlichen Prozeßlitteratur. Sein Hauptwerk führt den Titel "Über exekutorische Urkunden und Exekutivprozeß" (2Tle., Nürnb. 1839; 2. Aufl. 1845). Außerdem schrieb er: "Summatim cognoscere, quid et quale
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0465,
von Exekutivgewaltbis Exenteratio bulbi |
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- !
liche Strafe für die Defraudation, Ordnungsstrafe
is. d.) für geringere Übertretungen des Gesetzes und
E. zur Erzwingung der gesetzlichen Vorschrifien über
die Behandlung der Tabakpflanzungen und über
die Art der Verpackung.
Exekutor (lat
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0525,
von Guaraninbis Guarini |
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Ausdruck überhaupt alle Urkunden, mit welchen das Recht sofortiger Zwangsvollstreckung verknüpft war, also die sog. exekutorischen Urkunden.
(S. Urkunde , Zwangsvollstreckung .)
Guari , afrik. Provinz, s. Gbari .
Guarīco , linker
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0174,
Hildesheim |
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begriffen, bis 1519 die Hildes-
heimer Stifts fehde ausbrach, in welcher die
braunschw. Herzöge, als Exekutoren der über Bischof
Johann IV. von Kaiser Karl V. verhängten Reichs-
acht, den größten Teil der Stiftslande eroberten und
im Vertrage zu
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0836,
von Selambis Selbstgifte |
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zustellen, er beauftragt nicht den Exekutor zur
Pfändung. Dies ist der Partei oder ihrem Vertreter
überlassen, welche sich des von ihnen direkt beauf-
tragten Gerichtsvollziehers bedienen. Dieser S. hat
manche Übelstände hervorgerufen, und die Civil
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0726,
von Tessiner Alpenbis Teste |
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Testamentsmündigkeit, s. Mündig.
Testamentsvollstrecker (-Vollzieher, -Exekutor, Treuhänder), diejenige von einem Erblasser in einer letztwilligen Verfügung oder einem Erbvertrag bezeichnete Person, welcher die Befugnis erteilt
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