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Ihre Suche nach Geldleistung
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Rang | Fundstelle | |
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0857,
von Ritterbankbis Ritterwesen |
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Arbeitseinstellungen ins Werk setzte.
Rittergüter (Praedia nobilia s. equestria), ursprünglich solche Güter, deren Eigentümer Ritterdienste leisteten (ursprünglich persönliche Leistungen, später auch Geldleistungen, daher die Ritterpferdsgelder
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3% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 1008,
Zwangsvollstreckung (in Strafsachen und in Verwaltungssachen) |
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) ist durch besondere Gesetze und Verordnungen in den einzelnen Staaten geregelt. Insofern es sich dabei um Geldleistungen handelt, namentlich um die Beitreibung öffentlicher Abgaben, ist den zuständigen Behörden das Recht der zwangsweisen Beitreibung eingeräumt; so
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3% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0266,
von Financierbis Finanzwesen |
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eine schuldige Geldleistung. Diese Ausdrücke werden gewöhnlich hergeleitet von finis, Zahlungstermin. Manche halten den Stamm des Wortes Finanz für germanisch; sie deuten entweder
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3% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0043,
von Abfasenbis Abführen |
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Zeitpunkte auf dem Gute zu bleiben und dort standesmäßigen Unterhalt zu verlangen. In einem solchen Falle pflegt der Anspruch auf die bestimmte Geldleistung erst nach Erreichung dieses Zeitpunktes, z. B. bei der Entfernung aus dem Gute, zu erwachsen
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2% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0052,
von Donatio Constantinibis Donau |
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Geschenk von Lebensmitteln an die ärmere Volksklasse, verbunden. Donativgelder heißen auch die Geldleistungen der Rittergüter, die ihnen statt der sonst gestellten Ritterpferde auferlegt wurden.
Donator (lat.), der eine Schenkung Machende, Geber
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2% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0633,
Lehnswesen (Grundsätze des Lehnrechts) |
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) und Lehnsgehorsam, d. h. auf Leistung von Kriegs- und Hofdiensten. Mit der Zeit sind diese Kriegsleistungen in Geldleistungen verwandelt ("adäriert") worden. Der Lehnsherr kann ferner von dem Vasallen bei Verlust des Lehens die Lehnserneuerung
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2% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0008,
von Natterwendelbis Naturalien |
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, Steuern, Tausch, Wirtschaft etc. gebraucht, um Leistungen in Arbeit oder in Gütern zu bezeichnen im Gegensatz zu Geldleistungen und zur sogen. Geldwirtschaft (s. Geld, S. 50).
Naturalĭa non sunt turpĭa (lat.), "das Natürliche ist nicht schändlich", stammt
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2% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0151,
von Verpflichtungsscheinbis Verrenkung |
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, wofern folgende Voraussetzungen begründet sind. Der V. muß von einem Kaufmann ausgestellt sein und auf eine Geldleistung (Geldsummenschein) oder auf die Lieferung einer Quantität andrer vertretbarer Sachen oder Wertpapiere (Warensummenschein
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2% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0274,
von Erfüllungssurrogatebis Erfüllungszeit |
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Ver-
letzten zur Zeit der Erfüllung, bei Geldleistungen
der Wohnsitz des Berechtigten zur Zeit der Ent-
stehung der Forderung iß. 707) als E.; bewegliche
Sachen, welche den Stücken nach bestimmt oder aus
einer an einem bestimmten Orte
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2% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0728,
von Geldwirtschaftbis Gelehrte Gesellschaften |
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tauschwirt-
schaftliche System durch dasselbe gleichsam seine
Signatur erhält und man sogar von einer Geldherr-
schaft (s. d.) sprechen kann. Auf höhern Kulturstufen
verbindet sich mit der G. die Kredit wirtschaft,
infofern die Geldleistung
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2% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0861,
Japan (Bergbau. Industrie. Handel) |
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der Restauration der Mikadoherrschaft (1872) eine
Proklamation erlassen wurde, welche statt der bisherigen Naturalleistungen Geldleistungen setzte; der allgemeine Widerstand, den diese Maßregel jedoch hervorrief,
veranlaßte die baldige Zurücknahme
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2% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0267,
von Pompilidaebis Poncieren |
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die Rechtsver-
letzung, deren er sich gegenüber dem Kläger schuldig
gemacht hatte, zu vergelten bezweckten. Die Ver-
geltung lag darin, daß der Kläger eine Geldleistung
beanspruchen konnte, welche entweder, ähnlich der
Buße ^. d.) des heutigen
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2% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0474,
von Sub rosabis Substanz |
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wie Unterstützung, Hilfe in der Not überhaupt. Insbesondere die Geldleistungen, welche nach einem vornehmlich von Frankreich und England vom 17. bis in den Anfang des 19. Jahrh. geübten Brauche von einem Staate einem andern vertragsmäßig zugesichert
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2% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0425,
von Forster Stadtbahnbis Fortbildungskurse |
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die Forstgesctze bestimmen, daß in
der Regel die Umwandlung der F. in jährliche feste
Geldleistungen oder ihre Ablösung nur durch freie
Übereinkunft foll herbeigeführt werden können. In
den meisten dcutfchen Staaten sind alle F. abgelöst.
Nur
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2% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0468,
von Gemeingebrauchbis Genée (Ottilie) |
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sich geht, erfolgt für einen, zwei oder
drei Monate (§§. 61-67, 79 fg.).
Außer zu Geldleistungen können die Steuerpflich-
tigen auch zu Naturaldiensten herangezogen
werden. Es sind dann die Spanndienste nach Ver-
hältnis des
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