Schnellsuche:

Ergebnisse für Ihre Suche

Ihre Suche nach Gemenglage hat nach 0 Millisekunden 6 Ergebnisse geliefert (maximal 100 werden angezeigt). Die Ergebnisse werden nach ihrer Relevanz sortiert angezeigt.

Rang Fundstelle
100% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0073, von Gemellus surae bis Gemischte Ehen Öffnen
mit stickstoffreicher Luzerne etc. Gemengkorn, s. Roggen. Gemenglage, s. Flurregelung. Gemini (lat.), Sternbild, s. Zwillinge; Gemination, Verdoppelung. Geminiani (spr. dsche-), Francesco, bedeutender Violinvirtuose, geb. 1680 zu Lucca
3% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0405, von Flur bis Flurregelung Öffnen
einen ist die Gemenglage der Äcker, d. h. die zerstreute Lage der Äcker des Einzelnen in den verschiedenen Feldungen oder Gewannen der Feldmark. Dabei lag ein großer Teil der Parzellen nicht an einem Weg; die Benutzung derselben war abhängig
2% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0406, Flurregelung (Art der Durchführung) Öffnen
406 Flurregelung (Art der Durchführung). liegenden Höfen besteht, sich aber trotzdem im Lauf der Zeit eine Gemenglage gebildet hat; insbesondere ist sie unzweckmäßig oder unausführbar bei Dorfgemeinden wegen der Verluste durch den Abbruch
1% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0201, Agrate Öffnen
neue Einschränkungen des Rechts der Grundeigentümer in zweifacher Richtung: zur Beseitigung der Gemenglage und zur Förderung von Bodenmeliorationen. Die Gemenglage, d. h. die zerstreute Lage der Äcker der Einzelnen in den verschiedenen Feldungen
1% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0407, Flurregelung (Gesetzgebung in Deutschland) Öffnen
war nach ihm nur insoweit zulässig, als diese Grundstücke in irgend einer gemeinschaftlichen Nutzung standen; die bloße Gemenglage gab kein Recht, auf eine zwangsweise Regelung der Feldflur zu provozieren. Die Verordnung von 1838 beschränkte
1% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0349, von Walderbeskopf bis Waldhaar Öffnen
. Waldgenossenschaften, wirtschaftliche Vereinigungen, deren Grundlage das gemeinschaftliche Eigentum mehrerer an einem Waldkörper oder der Besitz mehrerer einzelner in der Gemenglage befindlicher kleiner und selbständiger Bewirtschaftung unfähiger Waldparzellen bildet