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Ihre Suche nach Grundabgaben
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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0858,
von Grundbis Grundbau |
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-Stollen (1851-64 hergestellt, Mündung bei Gittelde) aber an Bedeutung verloren hat. Vgl. Trenkner, Der Kurort G. (3. Aufl., Klausth. 1885).
Grundabgaben, s. Reallasten.
Grundanschauungen, seit Kant Name der allen empirischen Wahrnehmungen zu Grunde
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0344,
von Steuerbordwachebis Steuerkapital |
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bestehen. Im Mittelalter brachte das Feudalwesen die S. der adligen und geistlichen Grundherren mit sich, und zwar bezog sich dieselbe nicht nur auf Grundabgaben, sondern auch auf indirekte Steuern, wie Binnenzölle und Verkaufsaccisen. Auch
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0042,
von Audhbis Audienz |
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in die Rechte ihres Fürsten ganz gleichgültig hin; folgenschwerer wurde jedoch die Willkür, mit der die englischen Beamten die Grundabgabe der großen Grundbesitzer, der Talukdar, an die Regierung regelten, ohne mit diesen selbst zu unterhandeln
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0691,
von Bengalibis Bengasi |
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durchschnittlich 350 Mill. Mk. im Jahr. Die Grundabgabe ist im größten Teil der Provinz als eine ewig unveränderliche Abgabe auferlegt; doch ist die Regierung ernstlich bemüht, diesen Mißgriff durch Zuschläge einigermaßen gutzumachen. Das "Bengal Army
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0969,
Birma (Regierungsform, gewerbliche Thätigkeit etc.; Geschichte) |
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herrschend. Die Einkünfte des Königs erwachsen aus Kopf- und Familiensteuer, die noch immer nach einem Grundbuch von 1783 erhoben werden, aus Grundabgaben und dem ihm vorbehaltenen Alleinhandel mit bestimmten Gegenständen (Baumwolle, Bauholz, Blei
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0042,
von Chivassobis Chiwa |
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Rubel. Die Familien- und Handelssteuer wird in Geld bezahlt, die Grundabgaben (etwa ein Dritteil) werden in Naturalien entrichtet; sie sind hoch und werden durch die Habgier der Beamten und durch Frondienste noch drückender. - Die Hauptstadt C. liegt
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0868,
von Grundrentenbankenbis Grundsteuer |
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und Einhebung der G. gestattete. Daher finden wir mancherlei Grundabgaben schon bei den Alten, bei Ägyptern, Griechen und Römern, wie auch im Mittelalter (Rauchhuhn, Bede). Doch trägt die G. des Mittelalters vollständig einen den damaligen staatlichen
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0957,
von Guzmanbis Gwinner |
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. Grundabgaben und Binnenzölle auf Eisen, Tabak und Zucker liefern mit kleinern Steuerquellen eine Jahreseinnahme von 24 Mill. Mk. gegen 20 Mill. Ausgaben. Für die Rechtsprechung sorgen 12 Gerichtshöfe, für die öffentliche Sicherheit ein Polizeikorps
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0665,
von Kekulébis Kelat |
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(Belutschen u. a.) im Flachland vor. Die Macht des Ehans ist gering, Grundabgaben erhebt er nur von bestimmten Städten und Dörfern; seine Einnahme beträgt jährlich etwa 600,000 Mk. Er hat eine erbärmlich ausgerüstete Leibwache von 1000 Mann
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0094,
von Accipierenbis Acclimatisation |
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wie tallia, eine Grundabgabe bezeichnete, die durch Einschnitte in ein Kerbholz kontrolliert wurde, oder kommt vom franz. asseoir her, das auch gegenwärtig noch für Veranlagen oder Umlegen einer Steuer gebraucht wird. Obwohl diese Ableitungen eher
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0785,
von Bergwerksanteilebis Bergwerkseigentum |
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ist, unter oder auf welchen der Betrieb umgeht, z. B. die nach der Cleve-Märkischen Bergordnung zu entrichtende Tradde (s. d.); die nach franz. Berggesetz zu entrichtende Grundabgabe (Grundrecht);
b. die Grund- und Erbkuxe, die dem Grundeigentümer
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0784,
Eigentum |
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, das
Recht desselben auf Grundabgaben dagegen und
zum Teil auch das Heimfallsrecht (bei Lehn, Erb-
pacht) vorbehalten. Fast durchgängig ist mindestens
die Ablösbarkeit der Grundlasten und des Heim-
fallsrechts des Obereigentümers anerkannt
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0092,
von Emphyteusebis Empleurum |
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dinglichen Nutzungsrechte, bei welchem der Verleihende (dominus emphyteucarius) nur ein Recht auf Grundabgaben (canones), ein Privationsrecht bei schlechter Wirtschaft und bei Rückstand des canon, ein Vorkaufsrecht und ein Recht auf Gebühren (laudemia
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0503,
von Grundsteuerkatasterbis Grundstück |
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statt der G. feudale Grundabgaben mit
verfchiedenen Formen und Benennungen, nament-
lich die fog. Beden (s. d.), zu denen sowohl landes-
herrliche wie lchnsherrliche und grundherrliche Ab-
gaben gerechnet wurden. Mit der Entstehung
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