Ergebnisse für Ihre Suche
Ihre Suche nach Konventionsfuß
hat nach 0 Millisekunden 15 Ergebnisse
geliefert (maximal 100 werden angezeigt). Die Ergebnisse werden nach ihrer Relevanz
sortiert angezeigt.
Rang | Fundstelle | |
---|---|---|
100% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0609,
von Konventionbis Konversations-Lexikon |
Öffnen |
.
Konventionaltarif, s. Generaltarif.
Konventionscourantfuß, s. Gulden.
Konventionsfuß, im allgemeinen ein Münzfuß, welcher durch einen besondern Staatsvertrag (Konvention) festgestellt ist; im besondern der 1753 zwischen Osterreich und Bayern vereinbarte
|
||
76% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0053,
von Konvenerbis Konversion |
Öffnen |
der Hauptverbindlichkeit befreie oder nicht, beantwortet sich nach der diesbezüglichen Vereinbarung. Im Zweifel wird anzunehmen sein, daß die Hauptverpflichtung bestehen bleibe.
Konventionsfuß, ein Münzfuß, der durch Konvention, d. h. Staatsvertrag
|
||
1% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0923,
von Güldenbis Güll |
Öffnen |
gehen, ist die Grundlage des 1748 in Österreich eingeführten und 1753 auch von Bayern angenommenen Konventionsfußes (= 2,10 Mark). 3) Der rheinische G., wovon 24 = 1 kölnische Mark sein Silber, ist die Grundlage des 24-Guldenfußes, welchen Bayern schon
|
||
1% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0215,
Volkswirtschaft: Münzwesen |
Öffnen |
und Gewichte.
Münzwesen.
Münzwesen (nebst Beilage: Münzenumrechnungstabelle)
Al marco
Aloi
Aversa
Cisalien
Epigraphische Seite
Exergue
Fein
Guldenfuß, s. Gulden und Münzfuß
Konventionsfuß
Konventionsmünze
Korn, s. Münzwesen
Kurant
|
||
1% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0353,
von Kiplingbis Kippregel |
Öffnen |
noch eine langsame Münzverschlechterung statt, bis durch den preuß. Thalerfuß und den Konventionsfuß (s. d.) um die Mitte des 18. Jahrhunderts das deutsche Geldwesen feste Grundlagen erhielt. (S. auch Heckemünze.)
Kipplowry, s. Transportable
|
||
1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0554,
von Andreasbergbis Andrei |
Öffnen |
. war der Andreasgulden oder Harzgulden. Der Andreasgroschen war ein Groschenstück des Konventionsfußes, der Andreasmariengroschen ⅔ des vorigen.
Andree, 1) Karl, Geograph und Publizist, geb. 20. Okt. 1808 zu Braunschweig, studierte in Jena, Göttingen und Berlin
|
||
1% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0068,
von Kopfstimmebis Kopieren |
Öffnen |
, im allgemeinen jede Münze mit dem Brustbild ihres Münzherrn, im engern Sinn die nach dem Konventionsfuß ausgeprägten Zwanzigkreuzerstücke, besonders in Österreich. Ein K. von 20 Kreuzern oder ⅓ Gulden Konventionsgeld hatte den Wert von 70 Pfennig. In Bremen
|
||
1% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0243,
von Marianobis Mariazell |
Öffnen |
).
Mariatheresienthaler (Levantiner Thaler), von Österreich geprägte, für den Handel in Afrika bestimmte Speziesthaler des Konventionsfußes, = 2 Konventionsgulden = 4,2 Mk. Dieselben tragen das Bildnis der Kaiserin Maria Theresia und die Jahreszahl 1780, werden aber
|
||
1% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0891,
von Münzgewichtbis Münzkunde |
Öffnen |
ausgebildet; der Konventionsfuß bestand in Österreich bis zu der Münzkonvention vom 24. Jan. 1857, durch die, wie in den Staaten des bisherigen Münzvereins, der neue österreichisch-deutsche M., welchem nicht mehr die Mark, sondern das Zollpfund zu Grunde
|
||
1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0497,
von Batu-Inselnbis Bau |
Öffnen |
Eierhandel) im Gebrauch. Das frühere Drittelgulden- oder Zwanzigkreuzerstück des Konventionsfußes (das sog. Kopfstück) hieß in Süddeutschland Sechsbätzner, weil es im 24-Guldenfuße 6 B. = 24 Kreuzer galt. Das halbe Kopfstück nannte man dort
|
||
1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0561,
Bayern (Verkehrswesen) |
Öffnen |
Sparkassen.
Seit 1. Jan. 1876 hat die Deutsche Reichswährung auch in B. Geltung. Die neuere Regelung des Münzwesens in B. hatte ihren Ausgangspunkt in dem Vertrage mit Österreich vom 21. Sept. 1753, der den Zwanziggulden- oder Konventionsfuß schuf. Infolge
|
||
1% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0552,
von Guldborgsundbis Gulden |
Öffnen |
für die Aus-
münzung zu Grunde gelegt. (Preußen führte 1750
den 14-Thalerfuß ein.) Auch beim Konventionsfuß
rechnete man 1^ G. -^ 1 Thlr. (Reichs-, Nechnungs-
oderCourantthaler);dahernanntendienorddeutfchen
Staaten, welche ihn befolgten, ihn auch 13
|
||
1% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0089,
von Münzfußbis Munzinger |
Öffnen |
ausgebildet; der Konventionsfuß bestand bis 1857 in Österreich. Der 24-Guldenfuß wurde später
durch die Verträge in den Zollvereinsstaaten
7) in den 24½-Guldenfuß oder die süddeutsche Währung verwandelt.
Durch den Wiener Münzvertrag
|
||
1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1058,
von Zweibrücken (Stadt)bis Zweiflügler |
Öffnen |
.
Zweidrittelstück, Zweidrittel, früher in Norddeutschland das nach dem Leipziger und dem Konventionsfuße geprägte Guldenstück, weil es = ⅔ Thaler war. Neue Z. hießen die von Hannover bis 1839 und von Mecklenburg-Schwerin bis 1848 nach dem Leipziger Münzfuße
|
||
1% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0090,
von Münzkabinettbis Münzregal |
Öffnen |
. Konventionsfußes), die Doppelkonvention vom 30. Juli 1838 zu Dresden zwischen den Staaten des Zollvereins, der deutsch-österr. Münzvertrag vom 24. Jan. 1857, wonach für Norddeutschland der 30-Thalerfuß, für Süddeutschland der 52½-Guldenfuß
|