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100% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0641, Lehrling, Lehrlingswesen Öffnen
641 Lehrling, Lehrlingswesen. vollendet ist und die Ausrüstung stattgefunden hat, werden jene Unterstützungen entlastet und können samt den übrigen Teilen des Lehrgerüstes entfernt werden. Lehrling, Lehrlingswesen. Lehrlinge sind junge
0% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0642, von Lehrmittel bis Lehrs Öffnen
642 Lehrmittel - Lehrs. wurde, in welchen Fällen allein der Lehrvertrag von der einen oder andern Seite aufgelöst werden dürfe, ferner, daß der Meister dem Lehrling nach Beendigung der Lehrzeit ein Entlassungszeugnis zu geben habe
0% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0546, Handwerkerfrage (Gewerbl. Unterricht und Lehrlingswesen. Genossenschaften) Öffnen
544 Handwerkerfrage (Gewerbl. Unterricht und Lehrlingswesen. Genossenschaften) ferenz nicht als die Willensmeinnng des gesamten Handwerkerstandes angesehen werden dürften. Gewerblicher Unterricht und Lehrlingswesen. Erscheint es fraglich
0% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0040, von Lehrlingsprüfung bis Lehrvertrag Öffnen
der Gewerbeordnung (§§. 97 fg.) konstituierten Innungen (s. d.) ist speciell auch die Aufgabe zugewiesen, für die Regelung des Lehrlingswesens und die technische, gewerbliche und sittliche Ausbildung der Lehrlinge zu sorgen und ferner gewerbliche Streitigkeiten
0% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 0620, von In nuce bis Innungen Öffnen
bezeichnet (§. 97): Förderung eines gedeihlichen Verhältnisses zwischen Meistern und Gesellen, Fürsorge für das Herbergswesen und den Arbeitsnachweis, Regelung und Hebung des Lehrlingswesens, Entscheidung von Streitigkeiten zwischen den Innungsmitgliedern
0% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0968, Innungen Öffnen
werden, nur Innungsmeistern das Halten von Lehrlingen zu gestatten (s. Lehrlingswesen). Die Politik in Bezug auf I. war in Deutschland bis zur Gründung des Deutschen Reichs Sache der Einzelstaaten und in diesen eine verschiedene. In Preußen ließ
0% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0041, von Lehrwerkstätten bis Leibeigenschaft Öffnen
. 1851 das Lehrlingswesen. Es verbietet gewissen Personen Lehrlinge zu halten, normiert eine Maximalarbeitszeit für Lehrlinge unter 16 Jahren, verbietet für diese die Nacht- und Sonntagsarbeit, regelt die Rechte und Pflichten beider Teile, führt
0% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0967, von Inns of Court bis Innungen Öffnen
und Lehrlingen, die Fürsorge für das Herbergswesen durch Errichtung von Herbergen für die zuwandernden Gesellen und für die Arbeitsvermittelung; 3) die Fürsorge für eine gute technische und moralische Ausbildung der Lehrlinge; 4) die Hebung
0% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0294, Gewerbegesetzgebung (die deutsche Gewerbeordnung von 1869) Öffnen
) erfolgen. Jede andre einseitige Auflösung ist Kontraktbruch (s. d., vgl. auch Arbeitsbücher und Gewerbegerichte). Über das Lehrlingswesen vgl. Lehrling, über die besondern Verhältnisse der jugendlichen Arbeiter und Frauen vgl. Fabrikgesetzgebung, S
0% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0548, von Handwerkerkammern bis Hängender Tropfen Öffnen
die Behörden durch Vorschläge und Anregungen zu unterstützen. Die Regelung des Lehrlingswesens besteht in Vorschriften darüber, wem die Befugnis zum Lehrlingshalten entzogen werden kann, daß der Lehrvertrag schriftlich abgefaßt sein, und dem Lehrling über
0% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0115, von Bachem, J. P. bis Bäcker Öffnen
veranlaßten Erhebungen, die Verhältnisse der Lehrlinge, Gesellen und Fabrikarbeiter betreffend, wurde darauf hingewiesen, daß das Bäckergewerbe häufig eine übergroße Arbeitszeit aufweise. Später ist öfters durch die Tagespresse, insbesondere
0% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0227, von Ges dur bis Geselle Öffnen
im engern Sinn (Handwerks- und industriellen Unternehmungen), im Gegensatz zu ungelernten Arbeitern und Lehrlingen. Gesellen sind Arbeiter, deren Leistungen eine besondere Ausbildung, welche nur durch regelmäßigen Fachunterricht, die sogen. Lehre, erworben
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0516, von Baugewerbe bis Baugewerkenschulen Öffnen
in neuerer Zeit bemüht, wie überall so auch im B. durch das Vereinswesen Verbesserungen und Vervollkommnungen herbeizuführen. Doch bleibt auf dem Gebiete des Lehrlingswesens, der Lohn- und Arbeitszeitverhältnisse, der Verhütung von Massen
0% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0299, von Gewerbevereine bis Gewerbliche Arbeiter Öffnen
, Diskussionen, Bibliothek, Unterricht belehrend, anregend, erziehend auf ihre Mitglieder einzuwirken; sie können sich aber auch weitere Ziele stecken, sie können es sich namentlich auch zur Aufgabe machen, für einen guten Zustand des Lehrlingswesens (s. d
0% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0477, von Baugesellschaften bis Baugewerkschule Öffnen
Meister und Gesellen, die nähere Regelung des Lehrlingswesens, insbesondere die Fürsorge für die technische, gewerbliche und sittliche Ausbildung der Lehrlinge und die Entscheidung von Streitigkeiten zwischen den Innungsmitgliedern und ihren Lehrlingen an
0% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0288, von Gewerbefreiheit bis Gewerbegerichte Öffnen
, Die wichtigsten Kleinkraftmaschinen, Braunschw. 1878; A. Musil, Die Motoren für das Kleingewerbe, das. 1878) und durch Sorge für eine gute Fachbildung, insbesondere die kunstgewerbliche, der Lehrlinge und für einen guten Zustand des Lehrlingswesens
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0519, von Bauhorizont bis Bauhütten Öffnen
Haupthütte feindliche Hüttenvereine (1464 in Torgau). Zahlreiche Streitigkeiten riefen die lokalen Verschiedenheiten im Lehrlingswesen und die Beteiligung von Bildhauern an Bauten (1518 Annaberger Hüttenstreit) hervor, welche zeigen