Schnellsuche:

Ergebnisse für Ihre Suche

Ihre Suche nach Liegegeld hat nach 0 Millisekunden 13 Ergebnisse geliefert (maximal 100 werden angezeigt). Die Ergebnisse werden nach ihrer Relevanz sortiert angezeigt.

Rang Fundstelle
100% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0781, von Liefland bis Liegnitz Öffnen
, § 28, 31, 56, 57, 69, 70. Litteratur s. Eisenbahnrecht. Liefland, s. Livland. Liége (spr. ljehsch), franz. Name für Lüttich. Liegegeld, s. Liegetage. Liegendes, jedes Gestein, auf welchem ein andres unmittelbar ruht; vgl. Hangendes
1% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0428, von Fraikin bis Franck (César) Öffnen
der Absender die Ware nicht so zeitig, daß die Beladung innerhalb der Ladezeit vollendet werden kann, so ge- bührt dem Verfrachter Liegegeld für jeden Tag, um welchen die Ladezeit überschritten wird, ausge- nommen Tage, an denen die Schisfahrt geschlossen
0% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0477, Fracht Öffnen
anzuzeigen; mit dem auf die Anzeige folgenden Tag beginnt die Ladezeit, für welche keine besondere Vergütung zu leisten ist. Für die Überliegezeit aber, d. h. die über die Ladezeit hinaus vertragsmäßig zu wartende Zeit, muß eine Vergütung (Liegegeld
0% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0020, Frachtvertrag Öffnen
ihm für die Überliege- zeit der Befrachter eine Vergütung (Liegegeld) ge- währen. Die gesamte Zeit, welche der Verfrachter auf die Abladung warten muft, wird Wartezeit genannt. Diese Bestimmungen gelten auch dann, wenn ein verhältnismäßiger Teil
0% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0393, von Ladenburg bis Ladmirault Öffnen
einer angemessenen Frist bestimmt (Handelsgesetzbuch, Art. 569 ff.). Wird vertragsmäßig eine Verlängerung der L. (Überliegezeit) verabredet, so wird für dieselbe gewöhnlich Liegegeld (Überliegegeld) gezahlt. Lädieren (lat.), beschädigen, verletzen
0% Meyers → 15. Band: Sodbrennen - Uralit → Hauptstück: Seite 0964, von Überliegezeit bis Überschar Öffnen
964 Überliegezeit - Überschar. Überliegezeit (Überliegetage), eine Frist, deren Vereinbarung bei dem Seefrachtgeschäft üblich ist, und innerhalb deren der Verfrachter das Fahrzeug gegen eine Vergütung (Überliegegeld, Liegegeld) noch zur
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0402, von Wartburgkrieg bis Wartenberg Öffnen
weniger als 450 Mk.; doch soll der Jahresbetrag die Summe von 9000 Mk. nicht übersteigen. In einem andern Sinn wird W. gleichbedeutend mit Liegegeld gebraucht (s. Fracht, S. 477, und Liegetage). Wartenberg, 1) Standesherrschaft in der preuß. Provinz
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0089, Empfänger Öffnen
die Empfangnahme geschieht, die Fracht nebst allen Nebengcbühren, sowie das etwaige Liegegeld zu bezahlen, die ausgelegten Zölle und übrigen Auslagen zu erstatten und die ihm sonst obliegenden Verpflichtungen zu erfüllen (Art. 615
0% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0019, Frachtvertrag Öffnen
.) Der Frachtführer hat wegen aller durch den F. begründeten Forderungen, ins- befondere der Fracht- oder Liegegelder, wegen der Zollgelder oder anderer Auslagen ein Pfandrecht an dem Frachtgut, welches auch im Konkurse als Ab- sonderungsrecht
0% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0182, Binnenschiffahrt Öffnen
die Ladezeit, das Liegegeld, die Wartezeit, über das Laden und Löschen der Fracht, über die Löschzeit, über die Umladung in Leichter- fahrzeuge, über die Haftung des Frachtführers für Schaden, über den Frachtbrief.
0% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0722, von Lichterscheinungen bis Li-hung-tschang Öffnen
. Staatswörterbuch", Bd. 2 (Wien 1896). * Liegegeld, s. Frachtvertrag. * Liegnitz, Stadt, Sitz des Stabes der 18. In- fanteriebrigade und eines Bezirkskommandos, hat (1895) 51518 (24248 männl., 27 270 weibl.) E., darunter40 901 Evangelische, 9247
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0033, von Über Land und Meer bis Überproduktion Öffnen
Verfrachter ist für die Ü. eine Vergütung zu zahlen, das Überliegegeld oder Liegegeld. Ü. wird auch diejenige Zeit genannt, welche behufs Löschung der Ladung der Verfrachter auf Grund besonderer Vereinbarung über die Löschzeit (s. Frachtvertrag) hinaus
0% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0166, von Lied der Lieder bis Liegenschaftsabgabe Öffnen
. Liegegeld, soviel wie Überliegegeld (s. Überliegezeit). Liegelscher Generator, s. Gasfeuerungen. Liegendes, s. Gang (im Bergwesen). Liegenschaften, soviel wie Grundstücke. Liegenschaftsabgabe, Liegenschaftssteuer, eine Abgabe, die beim Übergang von