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100% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0860, von Lobositz bis Lochen Öffnen
Thäler (Zürich 1885). Locatio (lat.), Verpachtung, Vermietung; L. operarum, Dienstmietvertrag; L. operis, Verdingungsvertrag (s. Miete); Locatarius, Pachter. Loch (schott., in Irland Lough, spr. loch), gälische Bezeichnung sowohl
72% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0640, von Werftdivisionen bis Werkverdingung Öffnen
. Werksteinverbände , s. Steinverbände . Werkstück , s. Werkzeuge . Werkverdingung , Verdingungswert , Werkvertrag ( Locatio conductio operis ), der Vertrag, in dem ein Unternehmer (Werkmeister) die Herstellung eines Werkes gegen eine vom
2% Meyers → 11. Band: Luzula - Nathanael → Hauptstück: Seite 0595, von Miete bis Mignard Öffnen
, Miet- und Pachtvertrag, Locatio conductio), der Vertrag, vermöge dessen der eine Kontrahent (Vermieter, Verpachter, locator) dem andern (Mieter, Mietmann, Pachter, conductor) gegen das Versprechen einer Geldsumme (Mietgeld, Mietzins, Pachtschilling
2% Meyers → Schlüssel → Schlüssel: Seite 0193, Rechtswissenschaft: Privatrecht (Dingliches Recht) Öffnen
Gesindeordnung, s. Gesinde Haftgeld Invecta et illata Locatarius Locatio Lokator Miete Niet- und nagelfest, s. Fixa vincta Pachtvertrag, s. Pacht Retentionsrecht Sublokation Vermieten, s. Pacht Pfandrecht
1% Meyers → 12. Band: Nathusius - Phlegmone → Hauptstück: Seite 0594, von Pachometer bis Pachtvertrag Öffnen
seinem Nachfolger über 7000 Cönobiten. Pacht (Pachtung, Pachtvertrag, Pachtkontrakt, Miet- und Pachtvertrag, lat. Locatio conductio), im allgemeinen derjenige Vertrag, vermöge dessen der eine Kontrahent (Verpachter, Vermieter, lat. Locator) dem
1% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0537, von Werkblei bis Werlauff Öffnen
dabei um eine Gesamtleistung (Locatio conductio operis), nicht um einzelne Leistungen handelt (s. Miete). Werkzeuge, von Menschenhand in Thätigkeit gesetzte Vorrichtungen (Handwerkzeuge) zur Bearbeitung von verschiedenen Materialien, zum Gebrauch
1% Meyers → 18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] → Hauptstück: Seite 0083, Auskunftswesen (Geschäftsumfang, Gebühren, Haftbarkeit) Öffnen
Interesse ist zunächst die rechtliche Stellung des Auskunftsbüreaus gegenüber dem Anfragenden. Das Rechtsverhältnis, welches zwischen den beiden Kontrahenten besteht, ist nach der juristischen Terminologie ein Werkvertrag (locatio conductio operis). Daraus
1% Brockhaus → 4. Band: Caub - Deutsche Kunst → Hauptstück: Seite 0493, von Conti (Tito) bis Contractus Öffnen
wie bei den Realkontrakten, schon der mündliche Abschluß die wechselseitigen Verbind- lichkeiten erzeugte: Kauf (6intio vsnäitio), Pacht und Miete (locatio couäuctio), Gesellschaftsver- trag (Lociewß), Auftrag (inHiidawin). 3) For- me l k o n t r a k
1% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0247, von Lobstein bis Lochen Öffnen
es bis 1881 mit Bellinzona und Lugano abwechselte. Locatarius (lat.), Abmieter, Pächter. Locatio conductio operis (lat), s. Werkverdingung. Locativ (lat.), Casus des Ortes (s. Casus). Loccum, ehemals prot. Stift, im Kreis Nienburg des