Ergebnisse für Ihre Suche
Ihre Suche nach Lohn für Lehrlinge
hat nach 1 Millisekunden 17 Ergebnisse
geliefert (maximal 100 werden angezeigt). Die Ergebnisse werden nach ihrer Relevanz
sortiert angezeigt.
Rang | Fundstelle | |
---|---|---|
3% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 1025,
Korrespondenzblatt zum elften Band |
Öffnen |
, Lehrlinge oder Dienstboten, welche gegen Lohn oder Gehalt beschäftigt werden, sodann Betriebsbeamte, Handlungsgehilfen und Lehrlinge, einschließlich der Gehilfen und Lehrlinge in Apotheken, deren Jahresverdienst 2000 Mk. nicht übersteigt, sowie die gegen
|
||
3% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0534,
Hilfskassen (gesetzliche Regelung in Deutschland und Österreich) |
Öffnen |
der Verwaltungsbehörde begründet werden konnte. So konnte in den acht ältern Provinzen Preußens Gesellen, Gehilfen, in Lohn stehenden Lehrlingen und Fabrikarbeitern die Pflicht auferlegt werden, einer Kranken-, Hilfs- oder Sterbekasse beizutreten oder, wo
|
||
3% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0568,
von Krankenkassenbis Krebs |
Öffnen |
und -Lehrlinge, die bei Anwälten, Notaren :c. beschäftigten Personen, wenn ihr Arbeitsverdienst 62/3 Mk. für den Arbeitstag oder, sofern Lohn oder Gehalt nach größern Zeitabschnitten bemessen ist, 2000 Mk. für das Jahr gerechnet, nicht übersteigt
|
||
3% |
Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0048,
Arbeiterversicherung (deutsches Reichsgesetz vom 22. Juni 1889) |
Öffnen |
. Umfang und Gegenstand der Versicherung. Der Versicherungspflicht sind unterworfen vom vollendeten 16. Lebensjahr ab: 1) Personen, welche als Arbeiter, Gehilfen, Gesellen, Lehrlinge oder Dienstboten gegen Lohn oder Gehalt beschäftigt werden; 2
|
||
3% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0692,
Krankenversicherungsgesetz |
Öffnen |
der Handlungsgehilfen und -Lehrlinge zum K. s. Handlungsdiener. Dieselben sind ebenso wie die Vetriebsbeamten, Werkmeister und Techniker, Staats- und Kommunalbeamten überhaupt nur dann versicherungspflichtig, wenn ihr Arbeitsverdienst an Lohn oder Gehalt 6 2/3 M
|
||
2% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0283,
Dienstmiete |
Öffnen |
: 1) Allgemeine Verhält-
nisse der gewerblichen Arbeiter (Gesellen, Gehilfen,
Lehrlinge, Betriebsbeamte, Werkmeister, Techniker,
Fabrikarbeiter). 2) Verhältnisse der Gesellen und
Gehilfen. 3) Lehrlingsverhältnisse. 4) Verhält-
nisse
|
||
2% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0665,
Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetz |
Öffnen |
hat und
gegen Gehalt oder Lohn beschäftigt ist; insbesondere
umfaßt er alle männlichen und weiblichen, ledigen
und verheirateten, deutschen oder ausländischen Ar-
beiter, Gehilfen, Gesellen, Lehrlinge, Dienstboten
und Seeleute ohne jede
|
||
2% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0227,
von Ges durbis Geselle |
Öffnen |
im engern Sinn (Handwerks- und industriellen Unternehmungen), im Gegensatz zu ungelernten Arbeitern und Lehrlingen. Gesellen sind Arbeiter, deren Leistungen eine besondere Ausbildung, welche nur durch regelmäßigen Fachunterricht, die sogen. Lehre, erworben
|
||
2% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0284,
Dienstmiete |
Öffnen |
abspenstig
machen oder einen Gesellen in Dienst nehmen oder
in Dienst behalten, welcher einem andern Arbeit-
geber dienstpflichtig ist lß. 125).
Zu 3. Lehrlinge, s. Lehrvertrag.
Zu4. Das Dienstverhältnis dergegenfesteVezüge
angestellten
|
||
1% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0081,
von Argoninbis Armenien |
Öffnen |
wirtschaftlichen Äquivalents will die Novelle dadurch gerechter werden, daß sie die Zeit, während welcher der Ortsarmenverband des Dienst- oder Arbeitsortes zur Tragung der Kur- und Verpflegungskosten für die an ihm erkrankten gegen Lohn oder Gehalt
|
||
1% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0301,
Gewerkvereine (in England) |
Öffnen |
erstreben die G. 1) einen angemessenen Arbeitslohn; 2) eine humane Arbeitszeit und Arbeitsart; 3) die Sicherung einer ordentlichen Behandlung; 4) die Regulierung des Arbeitsangebots. Zu 1) Der Gewerkverein überläßt zunächst die Abrede des Lohns dem
|
||
1% |
Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0378,
Gewerbegerichte (Reichsgesetz vom 29. Juli 1890) |
Öffnen |
des Gesetzes gelten Gesellen, Gehilfen, Fabrikarbeiter und Lehrlinge, auf welche Titel VII der Gewerbeordnung Anwendung findet, ebenso Betriebsbeamte, Werkmeister und mit höhern technischen Dienstleistungen betraute Angestellte, deren Jahresverdienst
|
||
1% |
Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0967,
Unfallversicherung (Deutschland, Österreich, Italien, Schweiz, Frankreich) |
Öffnen |
. als Betriebsbeamte werden auch Lehrlinge, Volontäre, Praktikanten und andre Personen angesehen, welche wegen noch nicht beendeter Ausbildung keinen oder einen niedrigern Arbeitsverdienst beziehen. Im Falle einer Körperverletzung soll
|
||
1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0897,
von Armenhäuserbis Armenien |
Öffnen |
) Wochen von der Armenpflege
desjenigen Ortes getragen, an dem vermögenslose, dort gegen Lohn in Arbeit oder Dienst stehende Personen oder Lehrlinge erkranken. Wird die
Unterstützungspflicht zwischen mehrern Armenverbänden streitig, so entscheiden
|
||
1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0516,
von Baugewerbebis Baugewerkenschulen |
Öffnen |
in neuerer Zeit bemüht, wie überall so auch im B. durch das Vereinswesen Verbesserungen und Vervollkommnungen herbeizuführen. Doch bleibt auf dem Gebiete des Lehrlingswesens, der Lohn- und Arbeitszeitverhältnisse, der Verhütung von Massen
|
||
1% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0434,
von Streichkohlebis Streik |
Öffnen |
- und Verkehrszweige in einer Stadt oder einem Staate vor, während S. landwirtschaftlicher Arbeiter eine Seltenheit sind. Das Gegenstück zum S. bildet die Aussperrung (s. d.). Hauptsächlich werden S. unternommen, um höhern Lohn zu erzielen. Doch haben auch
|
||
1% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0039,
von Lehreskadronbis Lehrlingskrankenkassen |
Öffnen |
, s. Lehrbataillon.
Lehrlatte, s. Lehre.
Lehrling, Bezeichnung der jungen Leute, die im Handwerks- und im Handelsgewerbe für ihren künftigen Beruf unter der Leitung eines Meisters oder Prinzipals vorgebildet werden. Von den jugendlichen Arbeitern
|