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Ihre Suche nach Nachmann
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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0967,
von Nachgeschäftbis Nachnahme |
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von der kabbalistischen Strömung seiner Zeit mit fortreißen ließ.
Nachmann (Hintermann), im Wechselwesen je der zeitlich folgende Indossant, für welchen alle vorherigen Indossanten mit Einschluß des Remittenten Vormänner oder Vordermänner sind. Nur gegen letztere
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75% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0141,
von Nachgeschmackbis Nachnahme |
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.), wenn sie oder ihre Abnahme verlangt wird.
Nachmann, im Wechselrecht, s. Wechselregreß.
Nachmittagsblume, s. Mesembryanthemum.
Nachnahme (frz. remboursement), im Frachtgeschäft und im Güterverkehr der Eisenbahnen die Entnahme
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2% |
Drogisten →
Erster Theil →
Handels- und Kontorwissenschaft:
Seite 0831,
Handels- und Kontorwissenschaft |
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Monaten vom Tage des erhobenen Protestes.
Auf einem Wechsel, der zurückgeht, kann jeder Indossant, der einen seiner Nachmänner befriedigt hat, sein eigenes und seiner Nachmänner Indossement ausstreichen, weil sie durch Einlösung des Wechsels von aller
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0571,
von Wechselprozeßbis Wechselregreß |
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Wechselinhaber oder einem hinter ihm stehenden Indossanten (sog. Nachmann, d. h. jeder, der nach ihm Wechseleigentümer geworden) ein, so hat dieser den W. gegen alle seine Vormänner (die nicht zugleich etwa seine Nachmänner sind, was nämlich möglich ist, wenn
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1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0753,
von Ehrenbergbis Ehrenbreitstein |
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. Für die Zahlung darf der Eintritt auch eines solchen Dritten nicht abgelehnt werden, der nicht durch Notadresse beauftragt ist; andernfalls verliert der Wechselinhaber seinen Regreß gegen die Nachmänner des Honoraten. Wird die Ehrenzahlung nicht
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0568,
von Wechselforderungbis Wechselklagen |
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des eigenen Wechsels die
Protesterhebung mangels Zahlung und die Beibringung dieses Protestes voraus, ebenso gegen den Ehrenacceptanten.
(S. Wechselprotest und Ehrenannahme .) Hat der Wechselinhaber den Wechsel von einem
Nachmanne
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1% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0974,
von Checkbis Cheine-Stokessches Phänomen |
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sind, bleibt der Aussteller, sofern er eine Deckungssumme bei dem Bezogenen hinterlegt hat, allen Inhabern acht Tage nach der Ausstellung, jeder Inhaber seinem Nachmann drei Tage lang haftbar. Wird das Papier nicht honoriert, so ist es binnen drei Tagen
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1% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0812,
von Klauenwurmbis Klausenburg |
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können einem Wechsel allerlei Klauseln mit rechtlicher Bedeutung beigefügt werden, namentlich die K. "nicht an Order", wodurch dem Wechsel die Begebbarkeit auf andre genommen, oder die K. "ohne Protest", wodurch dem Nachmann von seinem Vormann
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1% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0968,
von Nachodbis Nacht |
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, daß der Vormann von dem Nachmann wegen aller aus der Spedition und aus dem Transport des übernommenen Gutes hervorgegangenen Forderungen befriedigt wird. Für die N. bei der Post hat, wenn der Empfänger die Einlösung verweigert, der Absender zu haften, weshalb
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0461,
Wechsel (Protest, Regreß) |
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wird, heißt er dann auch Indossant oder Girant und sein Nachmann, der folgende Inhaber, Indossat oder Girat, welcher seinerseits zum Indossanten wird, wenn er den W. weitergibt. Das Indossament selbst kann auf eine bestimmte Person lauten
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1% |
Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0521,
von Lagnybis Lambermont |
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Verkauf der Ware nicht vollständig befriedigt wurde, für den nicht gedeckten Teil seiner Forderung der Regreß gegen den ersten Indossanten des Warrants und dessen Nachmänner zu. Die Lagerhausverwaltung hat während der Dauer der Einlagerung ein bevorzugtes
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1% |
Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0993,
von Vitalianusbis Vuvós |
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), rromontorinm
! Vorbroek, Jacob, Philologie 1011,'.
! Vor d. Wind segeln, Abhalten, Segeln
Vorderglied (Orammat.), Periode
Vordertastell, Back
! Vordermänner (Wechsel), Vormän-
! Vorderstich, Nähen lner, Nachmann
^ Vorderzacken, Eisen
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1% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0647,
von Korrealbis Korrektur |
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von dem Nachmann auf Zahlung des
Wechfels belangt werden kann. Wenn schon die
Mahlung, die Hinterlegung und die Kompensation
bei der "^olidarobligation im engern Sinn dieselben
Wirkungen haben wie bei der K., so wirkt der Er-
laß der Schuld
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1% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0768,
von Remisbis Remonten |
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der Wechsel
nicht die Rektaklausel (s. Rektawechsel) enthält. Wird
der Wechsel vom Bezogenen nicht bezahlt, so hat der
R., wenn er den Wechsel behalten hat oder ihn von
seinem Nachmanne hat einlösen müssen, den Regreh
gegen den Aussteller
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0567,
von Wechseleinredenbis Wechselfieber |
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ihre
wechselrechtliche Wirkung, so daß z. B. der Acceptant nicht einwenden kann, daß die Unterschrift des Ausstellers oder ein Indossament
gefälscht, auch nicht der Indossant seinem gutgläubigen Nachmanne gegenüber, daß er durch gefälschtes
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0570,
von Wechselparibis Wechselprotest |
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Wechsel auch gegen den Acceptanten, beim Ehrenaccept oder Notadresse den Verlust des Regresses gegen Adressanten oder Honoraten und deren Nachmänner zur Folge. Beim eigenen Wechsel geht durch Unterlassung des W. der Regreß gegen die Indossanten
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