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100% Brockhaus → 12. Band: Morea - Perücke → Hauptstück: Seite 0230, von Negative Höhe bis Negerhandel Öffnen
und Culpa . Negatorĭa , Negatorĭenklage ( Actio negatoria ), Eigentumsfreiheitsklage , s. Eigentumsklage . Die modernen Gesetzgebungen (Preuß. Allg. Landr. I, 7, §§. 181,182; I, 19, §§. 10, 14: Preuß. Allg. Gerichtsordn. I, 32, §§. 1
47% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0098, von Acte bis Acton Öffnen
-, Gesellschaftsvertrag etc. hervorgehenden Ansprüche) eine besondere, an bestimmte Voraussetzungen geknüpfte und mit eigentümlichen Wirkungen versehene A. gegeben ist; so z. B. A. negatoria , die Klage
1% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0125, von Action en nullité bis Acton Öffnen
Vollstreckung, A. legis Aquiliae, auf Schadenersatz wegen Sachbeschädigung oder Körperverletzung, A. mandati, aus dem Auftrag, A. negotiorum gestorum, aus einer Geschäftsführung ohne Auftrag, A. negatoria, s. Negatoria, A. pauliana, die Anfechtungsklage
1% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0786, Eigentumsklage Öffnen
Eigentümers durch thatsächliche Eingriffe verletzt, so heißt sie Negatoria (s. d.). Die neuern Gesetze bezeichnen gewöhnlich nur die Vindikation als die E. (Sächs. Bürgert. Gesetzb. §. 295; Östcrr. Vürgerl. Gesetzb. §§. 366 fg.; ähnlich Preuß
1% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0374, von Eigenschaft bis Eigentum Öffnen
, gerichtlich ausklagen kann, ferner die Actio negatoria, eine Klage gegen denjenigen, der sich widerrechtlicherweise Beschränkungen der Sache, z. B. eine Wegeservitut, anmaßt, endlich auch alle possessorischen Rechtsmittel, wie die Interdicta retinendae et
1% Meyers → 12. Band: Nathusius - Phlegmone → Hauptstück: Seite 0039, von Negativ bis Negotiorum gestio Öffnen
zu liefern, namentlich wenn auch in diesem Fall das Verfahren des Überdrucks behufs Herstellung der Zeichnung angewandt wird. Negative Höhe, s. Depression. Negativer Pol, Galvanische Batterie, S. 871. Negatorienklage (Actio negatoria), die zum
1% Meyers → 14. Band: Rüböl - Sodawasser → Hauptstück: Seite 0892, von Servitut bis Servius Tullius Öffnen
, heißt Negatorienklage (Actio negatoria). Der Servitutberechtigte dagegen kann sich zur Geltendmachung seiner S. der konfessorischen Klage (Actio confessoria) oder einer Besitzklage bedienen. Die Verpflichtung selbst kann immer nur in einem Dulden
1% Meyers → 17. (Ergänzungs-) Band → Hauptstück: Seite 0844, von Abschrot bis Adeliland Öffnen
, Adjudikation u. Erbteilung; A. finium regundorum, Adjudikation; A. in personam, Klage; A. in rem, Dingliche Klage; A. negatoria, Negatorienklage; A. quanti minoris, Minderungsklage; Actiones populares, Popularklagen Actius Sincerus, Sannazaro
1% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0124, Actio Öffnen
Störungen auf Schadenersatz (so weit ähnlich den Deliktklagen); das ist die Negatoria (s. d.). Sie kann gerichtet sein auf Zurückgabe des Gegenstandes, das ist die Vindikation (s. d.). Auch die Vindikation geht außerdem auf Nebenleistungen (Früchte u. s
1% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0787, von Eigentumslosung bis Eike Öffnen
sprechende Beweisgründe handelt. Die früher erwähnte actio negatoria ist im modernen Recht von geringerer Bedeutung, insbesondere mit Rücksicht auf die allgemeine (Civilprozeßordn. §. 731) Zulässigkeit der Feststellungsklage in Ansehung
1% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0969, Forderungsrecht Öffnen
.) und die Negatoria ls. d.). Aber der Eigentümer und nur er hat freilich auf höher bemessenen Ersan, als mit der Eigentumsklage erreicht werden kann. gerichtete persönliche Klagen gegen den Dieb ls. Dieb- stahl) und gegen den, welcker die dem
1% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0671, von Rechtsbesitz bis Rechtschreibung Öffnen
kein Recht hat, zu verdrängen, die Freiheit seines Eigentums von dem in Anspruch genommenen dinglichen Rechte mittels der Negatoria (s. d.) klagend verfolgen. Die Besitzfehler sind dieselben wie beim Sachbesitz (s. Besitzklagen). Der Erwerb und Verlust des