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Ihre Suche nach Prozeßleitung
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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0431,
von Prozessionbis Prozeßleitung |
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431
Prozession - Prozeßleitung.
fluß der allgemeinen Handlungs- und Dispositionsfähigkeit. Wer sich durch Verträge verpflichten kann, ist prozeßfähig. Dabei wird besonders hervorgehoben und bestimmt, daß die natürliche Gewalt, unter welcher
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85% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0488,
von Prozeßlegitimationbis Prozeßvollmacht |
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der Nachweis der Vertretungsbefugnis von seiten dessen, welcher als Bevollmächtigter für eine Partei handelnd auftritt. (S. Prozeßvollmacht.)
Prozeßleitung, die Thätigkeit des Richters, welche darauf abzielt, daß der Prozeß seine ordnungsmäßige Erledigung
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0946,
Zivilprozeß (Hauptgrundsätze des deutschen Zivilprozesses, Litteratur) |
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. formale Prozeßleitung durch Anberaumung der erforderlichen Termine, Ansetzung der Fristen, Leitung der mündlichen Verhandlung etc. Im Gegensatz hierzu wird die in negativer Weise, durch Zurückweisung von Anträgen überflüssiger Art u. dgl., sich äußernde
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0894,
von Dekrementbis De La Bèche |
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. solche,
welche einen Parteistreit entscheiden, sei es den gan-
zen Rechtsstreit (Endurteil), sei es einen einzelnen
materiellen oder prozessualischen Streitpunkt, und
in prozeßleitende D., während die im Laufe des
Prozesses ergehenden D
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0851,
von Gerichtsbannbis Gerichtsbarkeit (staatliche) |
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- und Zwangsgewalt, welche notwendig ist, das Urteil herbeizuführen: Prozeßleitungsgewalt, und zu vollstrecken: Exekutivgewalt. (S. Prozeßleitung, Vollstreckung, Zwangsvollstreckung.)
Die G. in diesem Sinne bezeichnet man als streitige G. zum Unterschiede
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0866,
Beweis (im Strafprozeß) |
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von Zeugen nötig, so wird dies durch eine prozeßleitende Verfügung des Richters (Beweisbeschluß) angeordnet. Dieser Beweisbeschluß muß enthalten: 1) die Bezeichnung der streitigen, zum B. verstellten Thatsachen, 2) die Bezeichnung der einzelnen
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0678,
von Entropiumbis Entscheidung |
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der deutschen Zivilprozeßordnung das Urteil (s. d.) den "Verfügungen" der vorsitzenden, kommissarischen und requirierten Richter und den prozeßleitenden oder entscheidenden Beschlüssen des Ge-^[folgende Seite]
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0430,
von Provisionsreisenderbis Prozeßfähigkeit |
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ist von einem Parteibetrieb nicht mehr die Rede; die Prozeßleitung (s. d.) des Gerichts tritt hier in volle Wirksamkeit.
Prozeßbevollmächtigter, nach dem Sprachgebrauch der deutschen Zivilprozeßordnung (§ 76 ff., 143) im Gegensatz zum Rechtsanwalt der sonstige
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0714,
von Rektumbis Relief |
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Fieber, s. v. w. Typhus recurrens.
Rekúrs (lat. Recursus, franz. Recours), s. v. w. Rückgriff, Regreß (s. d.); dann Beschwerde; rekurrieren, R. einlegen, Beschwerde führen, z. B. gegen eine prozeßleitende richterliche Verfügung. Namentlich
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0854,
von Decendiumbis Dechamps (Adolphe) |
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eine
gewisse Angelegenheit zu bearbeiten hat; bei Ge-
richten auch wohl ein Mitglied, welchem die bloß
prozeßleitende Thätigkeit im Gegensatz zur eigent-
lichen Epruchthätigkeit zugewiesen ist.
Deeernieren (lat.), eine Entscheidung, eine Ver
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0289,
von Erkelbis Erklären |
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. - In der Reckts-
sprache heißt E. oder Sentenz das in einem Pro-
zeß ergehende Urteil, im Gegensatz zu den bloßen
prozeßleitenden Verfügungen (f. Urteil, Dekrct und
Entscheidung).
Erkenntniskritik, s. Erkenntnistheorie.
Erkenntnistheoretisch, zur
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0628,
von Ordinierenbis Ordonnanz |
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und die Iulirevolution.
! - O. heißen noch die prozeßleitenden Dekrete der
^ Gerichtshöfe, besonders in Strafsachen. Im wei-
tern Sinne bedeutete das Wort die Vorschriften,
die für einzelne Zweige des militär. Dienstes ge-
geben waren. Ordonnanz
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0676,
von Rechtsmilchsäurebis Rechtsphilosophie |
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). Als R. gegen prozeßleitende Verfügungen bestand die querela simplex, die einfache Beschwerde. – Die Deutschen Reichsjustizgesetze kennen nur solche R., welche im frühern Sinne ordentliche sind. Die Einteilung selbst in ordentliche und außerordentliche R
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0763,
Schwurgericht |
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, für Prozeßleitung und Straf-
bemessung überhaupt kein Verständnis haben, und
fürchten andererseits, daß das Schöffengericht be-
stimmt sei, das S. zu verdrängen. Dies war auch
die Absicht des ersten preuß. Entwurfs zur Reichs-
Strafprozeßordnung. Dieselbe
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0848,
von Gerichtliche Analysebis Gerichtliche Medizin |
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Geschworenen geteilt. (S. Handelsgericht, Schöffengericht, Schwurgericht.)
C. Die Funktion des Gerichts umfaßt, nach mittelalterlichem wie nach vormaligem gemeinem deutschen Recht, die Prozeßleitung, Entscheidung, Vollstreckung. Nach franz. Auffassung
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