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Ihre Suche nach Sachenrecht
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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0121,
von Sachenbis Sachs |
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erstern solche Mobilien verstanden werden, welche durch Verbrauch oder Veräußerung genutzt zu werden pflegen. Wichtig ist auch die Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebensachen (Früchte, Nutzungen, Zubehör).
Sachenrecht, s. v. w. dingliches Recht
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0192,
Rechtswissenschaft: Privatrecht (Obligation. Dingliches Recht) |
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, s. Solidarisch
Solidarisch
Leihkontrakt
Tausch
Trödelvertrag
Viehverstellungsvertrag
Dingliches Recht.
Dingliches Recht
Sachenrecht.
Sachenrecht
Realrecht
Eigenthum.
Eigenthum
Bewegliche Güter
Communes res
Fahrende Habe
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0986,
von Dingliche Klagebis Dinglinger |
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heutzutage nur die Erbschaftsklage (hereditatis petitio) vorkommt.
Dingliches Recht (Sachenrecht, Jus in re, Jus in rem), im allgemeinen jedes Recht, dessen Inhalt die rechtliche Unterwerfung einer Sache ist. Im Gegensatz hierzu stehen
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0475,
von Johannesbis Junkermann |
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eines deutschen bürgerlichen Gesetzbuches. Hier hat I. unter Mitwirkung von Achilles, Martini und v. Liebe den das Sachenrecht enthaltenden Teil des Entwurfs zum Gesetzbuch sowie die sachenrechtlichen Vorschriften im Entwurf des Einfülirungsgesetzes
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Meyers →
Schlüssel →
Alphabetische Inhaltsübersicht d[...]:
Seite 0011,
Alphabetische Inhaltsübersicht des Schlüssels |
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, Kultus etc. 149
- Literatur 129 u. bei den einzelnen Wissenschaften
- Rechtsgeschichte 196
- Sekten 148
Sabiner 108
Sachenrecht 180
Sachsen (Königreich), Geographie 51
- Geschichte 7
- (Provinz) 48
- Volksstamm 7
Sächsische Herzogthümer
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0291,
Aktie und Aktiengesellschaft |
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Sachenrechts verkörpern, Wertpapiere und als solche Gegenstand des Verkehrs. Sie werden auf die
Geldbetragsziffer des für die Aktie normierten Kapitalanteils (den Nominalbetrag) ausgestellt. Dies kann freilich irre
führen, da das spätere
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0301,
von Albrechtbis Albrechtsorden |
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Zeit fällt die Entstehung seiner Schrift "Die Gewere, als Grundlage des ältern deutschen Sachenrechts" (Königsb. 1828), welche, wenn auch ihre Endresultate bleibende Geltung nicht gewonnen haben, auf die Entwickelung der deutschen Rechtswissenschaft
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0194,
von Cocos chilensisbis Codemo |
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préliminaire und drei Büchern, von denen das erste vom Personen- und Familienrecht (des personnes), das zweite vom Sachenrecht (des biens et des différentes modifications de la propriété) und das dritte vom Rechtserwerb durch Erbschaft und Singularsuccession
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0300,
von Gewerbliche Schiedsgerichtebis Gewerkvereine |
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Sachenrechts (Königsb. 1828); Heusler, Die G. (Weim. 1837).
Gewerk, s. v. w. Gewerbe, Handwerk, Innung, beim Bergbau das Mitglied einer Gewerkschaft (s. d.).
Gewerkschaft, im Bergbauwesen Vereinigung mehrerer zum gemeinschaftlichen Betrieb
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0517,
von Goplobis Göppert |
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gewirkt hat. Er starb 18. Mai 1884 in Berlin. Seine Schriften sind: "Beiträge zur Lehre vom Miteigentum nach dem preußischen allgemeinen Landrecht" (Halle 1864); "Über die organischen Erzeugnisse, eine Untersuchung aus dem römischen Sachenrecht
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0627,
von Recht auf Arbeitbis Rechtsanwalt |
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eingeteilt. Das Vermögen einer Person aber besteht teils in der ganzen oder teilweisen Herrschaft über Sachen, teils in dem R. auf Handlungen und Leistungen andrer Personen, und damit hängt die Einteilung des Vermögensrechts in Sachenrecht und R
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0942,
von Zittergrasbis Zivilgesetzbuch |
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zerfällt in fünf Bücher: allgemeiner Teil, Recht der Schuldverhältnisse (Obligationenrecht), Sachenrecht, Familienrecht und Erbrecht. Als Redaktoren waren thätig für den allgemeinen Teil der badische Ministerialrat Gebhard, für das Obligationenrecht
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0943,
von Zivilgouverneurbis Zivilliste |
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943
Zivilgouverneur - Zivilliste.
Professor v. Mandry, für das Sachenrecht der preußische Geheime Justizrat Johow, für das Familienrecht der preußische Geheime Justizrat Plank und für das Erbrecht der bayrische Ministerialrat v. Schmitt. Vgl
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0124,
Actio |
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. w.), und der Umfang dieser Nebenleistungen ist erweitert, wenn sich der Beklagte im Verschulden befindet. α. Die eine Klasse von absoluten Rechten, welche die dingliche Klage erzeugen, sind die Sachenrechte, auch dingliche Rechte genannt, z. B
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0341,
von Albrecht (Daniel Ludw.)bis Albrechtsorden |
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von großer Bedeutung. Er schrieb: "Commentatio juris germanici antiqui, doctrinam de probationibus adumbrans" (2 Tle., Königsb. 1827); "Die Gewere als Grundlage des ältern deutschen Sachenrechts" (ebd. 1828). - Vgl. Stobbe, Wilh. Eduard A. (Lpz
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0760,
von Bürger (Hugo)bis Bürgerliches Gesetzbuch für das Deutsche Reich |
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(§§. 206-777) enthält das Recht der Schuldverhältnisse, das dritte (§§. 778-1226) das Sachenrecht, das vierte (§§. 1227-1748) das Familienrecht, das fünfte
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0143,
von Englisches Riechsalzbis Englisches Schul- und Universitätswesen |
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äußert. Die Lehre vom Real Property behandelt daher Sachenrecht, Familienrecht und Erbrecht, insoweit sich die Grundsätze dieser Rechtsgebiete ans Immobilien beziehen, dagegen handelt die Lehre vom Personal Property über dieselben Rechtsgebiete
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0989,
von Gewerbfleißbis Gewerkschaft |
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. Für unser beutiges Reckt
hat die G. keine Bedeutung. - Vgl. >>eu5ler, Die
G. (Wenn. 1872); Huber, Die Bedeutung der G. im
deutschen Sachenrecht (Bern l"94).
Gewerffe, Gesamtbezeichnnng für mittelalter-
liche Wurfmaschinen, die, ähnlich den
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0943,
von Landsturm-Bezirkskommandantenbis Land- u. forstwirtsch. Berufsgenossenschaften |
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schon im 14. Jahrh, in hoher Blüte stehende In-
stitut der Grund- oder Hypothekenbüchcr, in welche
die ehemaligen ständischen Liegenschaften (Land-
tafclgüter) fowie alle auf diefelben bezüglichen
Sachenrechte eingetragen wurden. Ohne diese Ein
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0659,
von Reallexikonbis Realschulen |
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.
Realprogymnasium, s. Progymnasium und Realschulen.
Realrechte, s. Sachenrecht.
Realschulen, eine Art von Höhern Schulen (s. d.), die den Zweck hat, den höhern Berufsarten des praktischen Lebens, für die ein Universitätsstudium nicht erforderlich scheint
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0131,
von Sachbeschädigungbis Sacher-Masoch |
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, demjenigen
öffentlichen Gemeindeverbande, dessen Zwecken sie
dienen, oder dem Staate gehören sollen. (S. auch
Accession, Frucht, Immobilien, Mobilien, Zubehör.)
Sacheinrede, s. Einrede.
Sachenhehlerei, s. Hehlerei.
Sachenrecht, derjenige
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0239,
von Burdigalabis Bürgerliches Gesetzbuch für das Deutsche Reich |
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im Juni 1895 ihr Ende. Die Ergebnisse derselben
wurden 1891 (allgemeiner Teil, Obligationen- und
Sachenrecht) und 1895 (Familien- und Erbrcckt)
der Öffentlichkeit übergeben. Ende Okt. 1895 winde
der Gesamtentwurf dem Bundesrat vorgelegt. Ende
1895
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