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100% Meyers → 14. Band: Rüböl - Sodawasser → Hauptstück: Seite 0121, von Sachen bis Sachs Öffnen
erstern solche Mobilien verstanden werden, welche durch Verbrauch oder Veräußerung genutzt zu werden pflegen. Wichtig ist auch die Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebensachen (Früchte, Nutzungen, Zubehör). Sachenrecht, s. v. w. dingliches Recht
1% Meyers → Schlüssel → Schlüssel: Seite 0192, Rechtswissenschaft: Privatrecht (Obligation. Dingliches Recht) Öffnen
, s. Solidarisch Solidarisch Leihkontrakt Tausch Trödelvertrag Viehverstellungsvertrag Dingliches Recht. Dingliches Recht Sachenrecht. Sachenrecht Realrecht Eigenthum. Eigenthum Bewegliche Güter Communes res Fahrende Habe
1% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0986, von Dingliche Klage bis Dinglinger Öffnen
heutzutage nur die Erbschaftsklage (hereditatis petitio) vorkommt. Dingliches Recht (Sachenrecht, Jus in re, Jus in rem), im allgemeinen jedes Recht, dessen Inhalt die rechtliche Unterwerfung einer Sache ist. Im Gegensatz hierzu stehen
1% Meyers → 17. (Ergänzungs-) Band → Hauptstück: Seite 0475, von Johannes bis Junkermann Öffnen
eines deutschen bürgerlichen Gesetzbuches. Hier hat I. unter Mitwirkung von Achilles, Martini und v. Liebe den das Sachenrecht enthaltenden Teil des Entwurfs zum Gesetzbuch sowie die sachenrechtlichen Vorschriften im Entwurf des Einfülirungsgesetzes
0% Meyers → Schlüssel → Alphabetische Inhaltsübersicht d[...]: Seite 0011, Alphabetische Inhaltsübersicht des Schlüssels Öffnen
, Kultus etc. 149 - Literatur 129 u. bei den einzelnen Wissenschaften - Rechtsgeschichte 196 - Sekten 148 Sabiner 108 Sachenrecht 180 Sachsen (Königreich), Geographie 51 - Geschichte 7 - (Provinz) 48 - Volksstamm 7 Sächsische Herzogthümer
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0291, Aktie und Aktiengesellschaft Öffnen
Sachenrechts verkörpern, Wertpapiere und als solche Gegenstand des Verkehrs. Sie werden auf die Geldbetragsziffer des für die Aktie normierten Kapitalanteils (den Nominalbetrag) ausgestellt. Dies kann freilich irre führen, da das spätere
0% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0301, von Albrecht bis Albrechtsorden Öffnen
Zeit fällt die Entstehung seiner Schrift "Die Gewere, als Grundlage des ältern deutschen Sachenrechts" (Königsb. 1828), welche, wenn auch ihre Endresultate bleibende Geltung nicht gewonnen haben, auf die Entwickelung der deutschen Rechtswissenschaft
0% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0194, von Cocos chilensis bis Codemo Öffnen
préliminaire und drei Büchern, von denen das erste vom Personen- und Familienrecht (des personnes), das zweite vom Sachenrecht (des biens et des différentes modifications de la propriété) und das dritte vom Rechtserwerb durch Erbschaft und Singularsuccession
0% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0300, von Gewerbliche Schiedsgerichte bis Gewerkvereine Öffnen
Sachenrechts (Königsb. 1828); Heusler, Die G. (Weim. 1837). Gewerk, s. v. w. Gewerbe, Handwerk, Innung, beim Bergbau das Mitglied einer Gewerkschaft (s. d.). Gewerkschaft, im Bergbauwesen Vereinigung mehrerer zum gemeinschaftlichen Betrieb
0% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0517, von Goplo bis Göppert Öffnen
gewirkt hat. Er starb 18. Mai 1884 in Berlin. Seine Schriften sind: "Beiträge zur Lehre vom Miteigentum nach dem preußischen allgemeinen Landrecht" (Halle 1864); "Über die organischen Erzeugnisse, eine Untersuchung aus dem römischen Sachenrecht
0% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0627, von Recht auf Arbeit bis Rechtsanwalt Öffnen
eingeteilt. Das Vermögen einer Person aber besteht teils in der ganzen oder teilweisen Herrschaft über Sachen, teils in dem R. auf Handlungen und Leistungen andrer Personen, und damit hängt die Einteilung des Vermögensrechts in Sachenrecht und R
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0942, von Zittergras bis Zivilgesetzbuch Öffnen
zerfällt in fünf Bücher: allgemeiner Teil, Recht der Schuldverhältnisse (Obligationenrecht), Sachenrecht, Familienrecht und Erbrecht. Als Redaktoren waren thätig für den allgemeinen Teil der badische Ministerialrat Gebhard, für das Obligationenrecht
0% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0943, von Zivilgouverneur bis Zivilliste Öffnen
943 Zivilgouverneur - Zivilliste. Professor v. Mandry, für das Sachenrecht der preußische Geheime Justizrat Johow, für das Familienrecht der preußische Geheime Justizrat Plank und für das Erbrecht der bayrische Ministerialrat v. Schmitt. Vgl
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0124, Actio Öffnen
. w.), und der Umfang dieser Nebenleistungen ist erweitert, wenn sich der Beklagte im Verschulden befindet. α. Die eine Klasse von absoluten Rechten, welche die dingliche Klage erzeugen, sind die Sachenrechte, auch dingliche Rechte genannt, z. B
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0341, von Albrecht (Daniel Ludw.) bis Albrechtsorden Öffnen
von großer Bedeutung. Er schrieb: "Commentatio juris germanici antiqui, doctrinam de probationibus adumbrans" (2 Tle., Königsb. 1827); "Die Gewere als Grundlage des ältern deutschen Sachenrechts" (ebd. 1828). - Vgl. Stobbe, Wilh. Eduard A. (Lpz
0% Brockhaus → 3. Band: Bill - Catulus → Hauptstück: Seite 0760, von Bürger (Hugo) bis Bürgerliches Gesetzbuch für das Deutsche Reich Öffnen
(§§. 206-777) enthält das Recht der Schuldverhältnisse, das dritte (§§. 778-1226) das Sachenrecht, das vierte (§§. 1227-1748) das Familienrecht, das fünfte
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0143, von Englisches Riechsalz bis Englisches Schul- und Universitätswesen Öffnen
äußert. Die Lehre vom Real Property behandelt daher Sachenrecht, Familienrecht und Erbrecht, insoweit sich die Grundsätze dieser Rechtsgebiete ans Immobilien beziehen, dagegen handelt die Lehre vom Personal Property über dieselben Rechtsgebiete
0% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0989, von Gewerbfleiß bis Gewerkschaft Öffnen
. Für unser beutiges Reckt hat die G. keine Bedeutung. - Vgl. >>eu5ler, Die G. (Wenn. 1872); Huber, Die Bedeutung der G. im deutschen Sachenrecht (Bern l"94). Gewerffe, Gesamtbezeichnnng für mittelalter- liche Wurfmaschinen, die, ähnlich den
0% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0943, von Landsturm-Bezirkskommandanten bis Land- u. forstwirtsch. Berufsgenossenschaften Öffnen
schon im 14. Jahrh, in hoher Blüte stehende In- stitut der Grund- oder Hypothekenbüchcr, in welche die ehemaligen ständischen Liegenschaften (Land- tafclgüter) fowie alle auf diefelben bezüglichen Sachenrechte eingetragen wurden. Ohne diese Ein
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0659, von Reallexikon bis Realschulen Öffnen
. Realprogymnasium, s. Progymnasium und Realschulen. Realrechte, s. Sachenrecht. Realschulen, eine Art von Höhern Schulen (s. d.), die den Zweck hat, den höhern Berufsarten des praktischen Lebens, für die ein Universitätsstudium nicht erforderlich scheint
0% Brockhaus → 14. Band: Rüdesheim - Soccus → Hauptstück: Seite 0131, von Sachbeschädigung bis Sacher-Masoch Öffnen
, demjenigen öffentlichen Gemeindeverbande, dessen Zwecken sie dienen, oder dem Staate gehören sollen. (S. auch Accession, Frucht, Immobilien, Mobilien, Zubehör.) Sacheinrede, s. Einrede. Sachenhehlerei, s. Hehlerei. Sachenrecht, derjenige
0% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0239, von Burdigala bis Bürgerliches Gesetzbuch für das Deutsche Reich Öffnen
im Juni 1895 ihr Ende. Die Ergebnisse derselben wurden 1891 (allgemeiner Teil, Obligationen- und Sachenrecht) und 1895 (Familien- und Erbrcckt) der Öffentlichkeit übergeben. Ende Okt. 1895 winde der Gesamtentwurf dem Bundesrat vorgelegt. Ende 1895