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Ihre Suche nach Standesehre
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Rang | Fundstelle | |
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0249,
von Standesehrebis Standesherren |
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247
Standesehre - Standesherren
andere Religionsdiener dürfen als S. nicht bestellt werden. Die Aufsicht über die S. steht den Verwaltungsbehörden zu, soweit nicht landesgesetzlich anderes bestimmt ist. Die Beschwerde wegen der Ablehnung
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0345,
von Ehrenfeldbis Ehrenkreuz |
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die Standesehre verletzt, einzuschreiten und auf die Entfernung unwürdiger Glieder aus der Genossenschaft anzutragen. Außerdem haben die E. Streitigkeiten und Beleidigungen der Offiziere unter sich sowie Anreizungen zum Zweikampf vor ihr Forum zu
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 1012,
Zweikampf |
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zu verschaffen. Dem Umstand, daß gewisse Klassen der bürgerlichen Gesellschaft (Adel, Offiziere, höhere Beamte, Studenten) eine besondere Standesehre für sich in Anspruch nehmen, ist es zuzuschreiben, daß sich die Sitte, nach andern die Unsitte, des
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0967,
von Inns of Courtbis Innungen |
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.
Die besondern Aufgaben, die gerade auf diesem Gebiet I. erfüllen können und erfüllen sollten, sind: 1) die Pflege des Gemeinsinns, die Aufrechthaltung und Stärkung der gewerblichen Berufs- und Standesehre unter den Gewerbtreibenden; 2) die Ausgleichung
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0620,
von In nucebis Innungen |
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gehabt, daß durch das Gesetz vom 18. Juli 1881 die Aufgaben und Rechte der neuen I. wesentlich erweitert wurden (§§. 97‒104 g der Gewerbeordnung). Als Aufgaben derselben werden außer der Pflege des Gemeingeistes und der Standesehre namentlich
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0477,
von Baugesellschaftenbis Baugewerkschule |
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Gestalt an und läuft nach dem Reichsgesetz vom 18. Juli 1881 auf die Bildung von fakultativen Innungen hinaus, deren wesentliche Aufgabe die Pflege des Gemeingeistes und der Standesehre, die Förderung eines gedeihlichen Verhältnisses zwischen
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0342,
von Ehehaftbis Ehre |
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und als Genossen eines gewissen Standes (sogen. besondere oder Standesehre) - in Anspruch nehmen können. Diese bürgerliche E. ist der unmittelbare Ausfluß der Rechtsfähigkeit, und darum muß ein totaler oder teilweiser Verlust der letztern auch den Verlust
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0343,
von Ehrenamtbis Ehrenbezeigungen |
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, namentlich des Rechts, Richter, Schöffe, Anwalt oder Zeuge zu sein, Lehen zu erwerben und Wergeld zu beziehen. Auch die sogen. Ehrlosigkeit des ältern deutschen Rechts gehört hierher, welche in dem Verlust der besondern Standesrechte und Standesehre
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0365,
Preußen (Geschichte: Friedrich Wilhelm I.) |
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mit der Zeit nur der Adel Aufnahme fand, und dem er selbst und sämtliche Prinzen anzugehören sich zur Ehre rechneten. Der König flößte den preußischen Offizieren hierdurch Korpsgeist und lebhaftes Gefühl für ihre Standesehre ein, welche der Gesamtheit
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 1020,
Universitäten (geschichtliche Entwickelung) |
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, in dem der Begriff der Standesehre Geltung gewann. Auf manchen U. gab es daneben noch Nationalkollegia als eine von den akademischen Behörden angeordnete oder geduldete Einteilung der Studentenschaft. Zum Teil in Verbindung hiermit, zum Teil aber auch
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0998,
von Wedell-Malchowbis Weigert |
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, welche hiernach auch den protestantischen Theologen bezüglich der allgemeinen Wehrpflicht zugedacht war, eine Beeinträchtigung ihrer Standesehre erblickte. So kam es, daß im Reichstag an Stelle des Antrags v. Huene ein Antrag des konservativen
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0342,
von Diplomprüfungenbis Dippel |
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sich gegen die Standesehre gröblich vergangen haben sollte. Wenn das D. K. als Einheit auftritt, bedarf es eines Organs. Als solches fungiert der Doyen (Dekan) des D. K.; es ist dies in der Regel das nach der Anciennetät an dem Hofe älteste Mitglied
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0094,
Frankreich (Geschichte 1789-95) |
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die parteiische und überharte Strafrechtspflege (s. Calas). Andererseits hatte dieser starre Standesgeist der "Magistratur" auch eine Fülle guter Seiten: im ganzen hielten doch die Richter die Standesehre aufrecht und zeigten eine feste und stolze
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0088,
Arzt |
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, der Sanitätsoffiziere und der
Sanitätsoffiziere des Bcurlaubtenstandes während
ihrer Einziehung zur Dienstleistung. Zum Zwecke
der Aufrechterhaltung der ärztlichen Standesehre
und insbesondere der Überwachung der Erfüllung
der ärztlichen Berufspflichten follen
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