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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0989,
von Umberbis Umgeld |
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989
Umber - Umgeld.
Staubgefäßen, unterständigem Fruchtknoten, welcher meist aus zwei Karpellen zusammengesetzt, zweifächerig ist und in jedem Fach eine Samenknospe enthält, und durch Samen mit Endosperm und kleinem, geradem Keimling, umfaßt
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62% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0060,
von Umbrabis Umlageverfahren |
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führen. (S. auch Umfassung.)
Umgeld (Umgelt), auch Ungelt, eine im Mittelalter häufig vorkommende Bezeichnung indirekter Verbrauchsabgaben, besonders solcher von den Getränken, für die jetzt auch der Ausdruck Ohmgeld vorkommt.
Umhausen, Dorf
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Fabris →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0033,
Wie Ulm dem Kloster Reichenau gegeben worden ist |
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Abtes ausdehnten; daher zog nicht nur die Zehenten alle und die Erstlingsgaben, die Zölle und Abgaben, das Umgeld und die Steuer der Abt ein, kleidete nicht nur den Stadtpfarrer ein und setzt den Schultheißen ein, sondern nahm auch das Kleinste
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1% |
Fabris →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0113,
Von der Zunahme der Stadt Ulm und wie sie ihre Besitzungen erworben hat |
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97
Patronatsrecht der Kirchen und Altäre ihm gehört hatte, ferner alle Zehenten, alle Zölle, alle Weg- und Geleitsgelder, Steuern, Einkünfte von jedem Haus, Herd und Garten, von jeder erwachsenen Person, das Umgeld und die Bußen
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0431,
Branntweinsteuer |
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und durch Materialsteuer und Abfindung für die sonstigen Brennereien ersetzt wurde. In Württemberg lag bis 1852 der Schwerpunkt in der Schanksteuer ("Umgeld"); später bestand neben dem Umgeld erst die Maischraumsteuer, dann die Malzsteuer, die 1885
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0900,
Koch |
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Elbigenalp im Tiroler Lechthal, war erst Hirtenknabe, kam 1785 durch Empfehlung des Bischofs Umgelder auf die Karlsschule zu Stuttgart, entfloh aber 1791 der strengen Zucht und gelangte nach längerm Aufenthalt in Straßburg und der Schweiz 1795 nach Rom, wo
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0502,
von Weinstein der Zähnebis Weinstock |
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-Lothringen, Hessen (allgemeine Einlagesteuer als Tranksteuer in Verbindung mit der von Wirten erhobenen Zapfsteuer) und Württemberg (hier als Abgabe vom Kleinverkauf Umgeld genannt) vor. Sehr entwickelt, umfassend und einträglich
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0085,
von Ungavabis Unger (Joseph) |
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. Wegen der nach der Deutschen und Österr. Strafprozeßordnung zugelassenen Ausnahmen s. Abwesenheit und Kontumaz. Im Civilprozeß ist an Stelle des U. das Versäumnisverfahren (s. Versäumnisurteil) getreten. (S. auch Wehrpflichtige.)
Ungelt, s. Umgeld
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0605,
Weinsteuer |
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vom 19. Mai 1881 mit einer Steuer (10 M. für 1001 Kunstwein) belastet worden ist. In Württemberg ist an Stelle des frühern Umgelds (s. d.) 1827 eine "Wirtschaftsabgabe" (Schanksteuer) von 15 Proz. des Ausschankerlöses eingeführt worden, deren Satz
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1% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0553,
von Ohmgebirgebis Ohnmacht |
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Professor an der Technischen Hochschule in Dresden und lebt in Blasewitz bei Dresden.
Ohmgebirge, Ohmberge, s. Eichsfeld.
Ohmgeld, s. Umgeld und Weinsteuer.
Ohmsches Gesetz, das von Ohm theoretisch begründete und von demselben 1826 veröffentlichte
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