Ergebnisse für Ihre Suche
Ihre Suche nach Waldgenossenschaft
hat nach 1 Millisekunden 14 Ergebnisse
geliefert (maximal 100 werden angezeigt). Die Ergebnisse werden nach ihrer Relevanz
sortiert angezeigt.
Rang | Fundstelle | |
---|---|---|
100% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0349,
von Walderbeskopfbis Waldhaar |
Öffnen |
.
Waldgenossenschaften, wirtschaftliche Vereinigungen, deren Grundlage das gemeinschaftliche Eigentum mehrerer an einem Waldkörper oder der Besitz mehrerer einzelner in der Gemenglage befindlicher kleiner und selbständiger Bewirtschaftung unfähiger Waldparzellen bildet
|
||
1% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0289,
Forstwesen. Jagd |
Öffnen |
Trockenästung
Ueberhaltbetrieb
Ueberständig
Umtrieb
Urwald
Verjüngung
Wald
Waldbau
Waldbrand
Waldgenossenschaften
Waldkultur, s. Forstwirtschaft
Waldstreu
Waldverderber
Waldwerthberechnung
Wildgärten
Wildling
Windbruch
|
||
1% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0450,
von Forstversammlungenbis Forstverwaltung |
Öffnen |
von Waldservituten, Bildung von Waldgenossenschaften, Unterstützung der Waldkultur), endlich die Einwirkung auf den Wirtschaftsbetrieb durch Leitung oder Beaufsichtigung desselben. Forstpolizei und Forstwirtschaftspflege sind teils den Forstbehörden, teils
|
||
1% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0993,
von Hacksilberbis Hadamar von Laber |
Öffnen |
weitere Einsaat verhindert, bloß als Wald benutzt. Die Hackwaldungen sind meist Eigentum der bäuerlichen Gemeinden, im Kreise Siegen (Provinz Westfalen) jedoch im Besitz von Waldgenossenschaften, welche noch heute eine der altgermanischen Agrarverfassung
|
||
1% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0391,
Preußen (Landwirtschaft und Viehzucht) |
Öffnen |
Kreditwesens, der Deichverbände und Wassergenossenschaften zu Ent- und Bewässerungszwecken u. s. w., der Schutzwaldungen und Waldgenossenschaften, des Viehseuchenwesens, des landwirtschaftlichen Unterrichts- und Versuchswesens, der Meliorationen u. a., bei
|
||
1% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0454,
von Forstwirtschaftspflegebis Forstwissenschaft |
Öffnen |
im weitern Sinn (s. Forstpolizei). Gegenstände der F. sind: Ablösung der Waldservituten, Bildung von Waldgenossenschaften, Förderung der Waldwirtschaft durch Abgabe von Pflanzen an Privatwaldbesitzer, Begünstigung des forstlichen Vereinswesens
|
||
1% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0103,
von Genossenschaft dramatischer Autoren etc.bis Genossenschaften |
Öffnen |
ist (verschiedene landwirtschaftliche G., wie Meliorations-, Deich-, Be- u. Entwässerungsgenossenschaften, Waldgenossenschaften). Die Zahl der Mitglieder solcher G. ist von vornherein eine bestimmt gegebene, oder ihre durch Teilungen oder Vereinigungen
|
||
1% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 1009,
von Hagen-Schwarzbis Hagenau |
Öffnen |
1875 über Schutzwaldungen und Waldgenossenschaften, Gemeindewaldgesetz vom 14. Aug. 1876, Forstdiebstahlsgesetz vom 15. April 1878), ferner um die Einrichtung des forstlichen Versuchswesens, die Fortbildung des forstlichen Unterrichtswesens hat sich
|
||
1% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0211,
von Hatzfeldhafenbis Haubitze |
Öffnen |
(s. d.).
Haubentaucher, s. Steißfuß.
Hauberg (Haubergsordnung, Haubergswirtschaft), s. Hackwald.
Haubergsgenossenschaften, s. Waldgenossenschaften.
Hauberrisser, Georg, Architekt, geb. 19. März 1841 zu Graz, besuchte die technische
|
||
1% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0672,
von Schutzzollbis Schuylkill |
Öffnen |
in Baden (Forstgesetz von 1853) und Hessen ("Das hessische Staatsrecht", Bd. 9) besteht eine spezielle Staatsaufsicht über die Privatforsten. In Preußen kam 1875 ein Gesetz über S. und Waldgenossenschaften zu stande (vgl. "Die preußischen Forst
|
||
1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0691,
von Wirtschaftsfigurenbis Wischnu |
Öffnen |
. Forsteinteilung.
Wirtschaftsgenossenschaften, s. Genossenschaften; auch s. v. w. Waldgenossenschaften (s. d.).
Wirtschaftspolitik, s. Politik.
Wirtschaftssystem, landwirtschaftliches, s. Betriebssystem.
Wirtschaftszehnt, s. Viehzehnt
|
||
1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0875,
von Beschneidepressebis Beschreibung |
Öffnen |
im
Interesse der Nachbarn (s. Legalservituten ), teils in allgemeinem Interesse. Dahin gehören die B. der
Waldeigentümer zur Erhaltung der Forsten (s. Forstpolizei und Waldgenossenschaften ),
die baupolizeilichen B. (s. Baupolizei
|
||
1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 1004,
Forstpolizei |
Öffnen |
, Bayern, Österreich, teilweise
in Preußen u. a. m.). Die Privatforstwirtschaft kann
dadurch gefördert werden, daß die Gesetzgebung die
Bildung von Waldgenossenschaften erleichtert und
unterstützt, da hierdurch bis zu einem gewissen Grade
|
||
1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0473,
von Waldfischbachbis Waldhühner |
Öffnen |
.
Waldgenossenschaften, Verbände, die den Zweck haben, für einen stark zersplitterten Waldbesitz durch gemeinschaftliche Maßregeln und Einrichtungen eine angemessene Bewirtschaftung und wirksamen Forstschutz zu beschaffen. Nach dem preuß. Gesetz vom
|