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99% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0699, von Wiedereröffnung bis Wiederkäuer Öffnen
. Dogmatik verwendete den Ausdruck wieder im allgemeinen Sinne, um die in der Bekehrung oder Taufe vorausgesetzte übernatürliche Einwirkung überhaupt damit zu bezeichnen. (S. Palingenesie.) Wiederheirat. Nach Gemeinem Rechte, dem Österr. Bürgerl
1% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0585, Gütergemeinschaft Öffnen
und für den Fall der Wiederheirat des liberlebenden). Die bestehende allgemeine G. kann nach einigen Rechten nicht durch Vertrag aufgelöst werden; andere Rechte lassen einen solchen Vertrag zwar zu, aber mit gewissen Beschränkungen. Nach einigen
1% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0803, von Witwatersrandgebirge bis Witwenvögel Öffnen
. s. Gesetzliche Erbfolge und Pflichtteil . Wegen des der W. unter Umständen gebührenden Wittums oder Leibgedinges s. diese Artikel sowie Gegenvermächtnis . Wegen der Beschränkung in Ansehung der Wiederheirat s. d. und Trauerjahr
0% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0630, von Beisitzer bis Beitzke Öffnen
lange, bis Gründe zu einer Absonderung oder Schichtung, entweder durch Trennung des Sohns vom Haus oder durch Verheiratung der Tochter oder Wiederheirat des überlebenden Ehegatten, eintreten. Vgl. Runde, Güterrecht, § 112 (Oldenb. 1841). Beisitzer
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0614, Anfechtung Öffnen
, als mit Ausnahme eines Falles (wiederheiratende Witwe) der Verlust des Rechts kraft des Gesetzes eintritt; ihm schließt sich das württemb. Gesetz vom 5. Sept. 1839 an in Ansehung derjenigen, welche wegen gewisser Verbrechen durch den Strafrichter
0% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0652, von Beisa bis Beispiel Öffnen
zufallenden Vermögen, als Ausfluß der (elterlichen) Gewalt (s. Eltern) vor. Ein solcher elterlicher B. findet sich insbesondere in einigen Teilen von Schleswig-Holstein. Die Sonderung erfolgt im Falle der Wiederheirat oder auf Verlangen der Kinder
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0061, Eltern Öffnen
und eine Beendigung der Rechte der Mutter durch deren Wiederheirat, nicht ohne Vor- gang im geltenden Recht, zum Teil nur in Ansehung der Erziehungsgewalt (8-1558; MotiveIV, 833fg.). Vermöge der scharfen Trennung zwischen den Rechten der Fürsorge
0% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0042, von Leibeserben bis Leibnitz Öffnen
. ist mitunter unabhängig von einer Wiederheirat der Witwe, mitunter aber lediglich Witwenversorgung. Daraus hat sich später als Gegenleistung der Mitgift der Ehefrau das Gegenvermächtnis (s. d.) entwickelt, das im Preuß. Allg. Landrecht L. genannt wird, wenn
0% Brockhaus → 12. Band: Morea - Perücke → Hauptstück: Seite 0121, von Mutter (Schraubenmutter) bis Mutterkorn Öffnen
, als vorgeschrieben ist, der wiederheiratende Witwer müsse, bevor er zur neuen Ehe schreiten darf, das M. der Kinder (zuweilen auch das von der Mutterseite für sie Erworbene) feststellen lassen und sicherstellen. - Vgl. Reichsgesetz vom 6. Febr. 1875
0% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0962, von Traueresche bis Traum Öffnen
wiederheiratende Witwe dasjenige verlieren, was sie aus dem Vermögen des frühern Ehemannes als Ehegewinn erhalten hat. Trauerkäfer, s. Totenkäfer und Tafel: Käfer II, Fig. 14. Trauerkilte, Pflanzenart, s. Hesperis. Trauerloge, s. Freimaurerei
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0182, von Vast bis Väterliche Gewalt Öffnen
in Vermögensverfall gerät, aber auch im Anschluß an die bezeichneten und zahlreiche andere Rechte, wenn der Vater die in Ansehung des Vermögens ihm obliegenden Verpflichtungen verletzt. Wegen des Einflusses einer Wiederverheiratung s. Wiederheirat
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0804, von Witwer bis Wjasemskij Öffnen
verlängerten schmalen Federn, während die übrigen kurz bleiben. Witwer (lat. viduus), der Ehemann, welcher die Ehefrau durch den Tod verloren hat. Wegen dessen Wiederheirat s. d., wegen seines Erbrechts s. Gesetzliche Erbfolge und Pflichtteil. Witz
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0519, von Wartepflicht bis Wartha Öffnen
der Wiederheirat auferlegt ist (s. Trauerjahr). Warteschulen, soviel wie Kinderbewahranstalten (s. d.). Wartezeit, Karenzzeit (vom lat. carere, entbehren), in der Versicherung, insbesondere der Arbeiterversicherung, derjenige Zeitraum, während dessen ein
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 1060, von Zweikiemer bis Zwenkau Öffnen
. Duett.) Zweite Ehe, s. Wiederheirat. Zweites Gesicht, auch Deuteroskopie genannt, das Hervortreten von ahnungsvollen Traumbildern (Visionen) während des wachenden Zustandes. Diese Erscheinung wurde namentlich durch das, was Sam. Johnson in seinem