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Ihre Suche nach Zahlungsbefehl
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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0909,
von Zahlungsbefehlbis Zählwerke |
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907
Zahlungsbefehl - Zählwerke
durch Ab- und Zuschreiben einer Girobank, oder wenn durch Skontration (s. d.) gezahlt wird. Wird gezahlt, um eine Schuld zu tilgen, so treten die Regeln über Erfüllung (s. d.) ein. (S. auch Geldschuld.) Der Gläubiger
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79% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0815,
von Zahlentheoriebis Zählwerke |
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) beseitigt.
Zahlung des Hauses, Abstimmungsverfahren im deutschen Reichstag, s. Abstimmung.
Zahlungsbefehl, s. Mahnverfahren.
Zahlungsbilanz, s. Handelsbilanz.
Zählwerke, s. Zählapparate.
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2% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0103,
von Mähnebis Mahonia |
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gewissen Forderungen stattfindet, und dessen Wesen darin besteht, daß auf das einseitige Gesuch des Gläubigers hin an den Schuldner ein bedingter Zahlungsbefehl erlassen wird. Die deutsche Zivilprozeßordnung (§ 628-643) statuiert das M. in der Regel
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1% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0486,
von Mahmudijehkanalbis Mahnverfahren |
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ist und die Zustellung des Zahlungsbefehls weder im Auslande noch durch öffentliche Bekanntmachung zu erfolgen braucht. Das M. gehört zur ausschließlichen Kompetenz der Amtsgerichte. Auf Gesuch des Gläubigers, welches die Bezeichnung der Parteien und des
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1% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0487,
von Mahomedbis Mahratten |
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nachgesucht, welche mit Ablauf der im Zahlungsbefehl bestimmten Frist beginnt, so verliert der Zahlungsbefehl seine Kraft derart, daß auch die Wirkungen der Rechtshängigkeit erlöschen. – Wird dagegen vor Verfügung des Vollstreckungsbefehls vom Schuldner
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0693,
von Widerrufbis Widerstand |
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.) hat der gegen den Zahlungsbefehl bis zum Erlaß des Vollstreckungsbefehls erhobene W. die Wirkung, daß der Zahlungsbefehl außer Kraft tritt (§. 634). Von einem Dritten, welcher an dem Gegenstande der Zwangsvollstreckung ein die Veräußerung hinderndes
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1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0513,
von Amtseidbis Amtsgerichte |
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eines Zahlungsbefehls an den Schuldner, wenn es sich um die Zahlung einer bestimmten Geldsumme oder um die Leistung einer bestimmten Quantität andrer vertretbarer Sachen oder Wertpapiere handelt, unbeschadet des Einspruchsrechts des Schuldners. Erfolgt ein
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1% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0165,
Gericht (deutsche Gerichtsverfassung: bürgerliche Rechtsstreitigkeiten) |
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einen bedingten Zahlungsbefehl erlassen, welcher vollstreckbar wird, wenn ein Einspruch nicht erfolgt. Im Fall eines Widerspruchs tritt das ordentliche Prozeßverfahren ein. Ferner gehören die Entmündigungssachen in den amtsgerichtlichen Kompetenzkreis, d. h
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0% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0394,
von Einspruchbis Einstweilige Verfügungen |
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bezweckt. Dem Versäumnisurteil steht nach der deutschen Zivilprozeßordnung (§ 303 ff., 640) der Vollstreckungsbefehl gleich, welcher im Anschluß an einen Zahlungsbefehl erfolgt, gegen den kein Widerspruch erhoben wurde (s. Mahnverfahren
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0% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0359,
von Strafgerichtsverfassungbis Strafprozeß |
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, denn die Rechte, in welche die Strafe eingreift, sind vom Standpunkt des einzelnen aus unverzichtbar; eine Regel, die eine geringfügige Ausnahme bei Geldbußen nur insoweit erleidet, als bei Polizeiübertretungen der Schuldige sich einem Zahlungsbefehl
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0% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 1007,
Zwangsvollstreckung (im Zivilprozeß) |
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oder für vorläufig vollstreckbar erklärter Urteile findet die Z. auch aus gerichtlichen Vergleichen, ferner aus Vollstreckungsbefehlen, welche auf Grund eines Zahlungsbefehls erlassen werden (s. Mahnverfahren), sowie aus Urkunden statt, welche
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0% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0492,
von Hypothekarische Klagebis Hypothekenbücher |
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Purgationsver-
fahren (s. Hypothekenreinigung) Gebrauch gemacht
hat, die Aufforderung zur Zahlung oder ^um Auf-
geben der Liegenschaft und zugleich dem Schuldner
einen Zahlungsbefehl zugehen zu lassen. Hat der
Besitzer binnen 30 Tagen keine Folge
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0403,
von Vollmatrosebis Volney |
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der im Zahlungsbefehl gestellten zweiwöchigen Frist auf Antrag des Klägers erläßt, wenn der Schuldner jenem Befehl bis zum Erlaß des V. weder Folge geleistet noch Widerspruch erhoben hat. Wird Einspruch wider den V. rechtzeitig erhoben, so verliert der V. seine Kraft
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0% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0310,
von Verzinkenbis Verzug |
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, durch Urteil oder Gesetz bestimmt ist.
Der Mahnung steht die Erhebung der Klage auf die Leistung und die Zustellung eines Zahlungsbefehls gleich. Umstände, welche die Säumigkeit des Schuldners entschuldigen, also äußere Umstände, welche ihn an
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