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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0008,
von Haläsabis Halberstadt (Fürstentum) |
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klassischen Altertums, derartige enge Freundschaften männlicher Personen durch gegenseitige Vermischung des Bluts in dazu gemachten Wunden am Arm (sogen. Blutbrüderschaften, s. auch Blutrache) geschlossen.
Halbbürtige Geschwister, s. Halbgeschwister
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2% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0723,
von Erbfolgekriegebis Erblande |
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) Großeltern, Urgroßeltern etc. und die Halbgeschwister und deren Nachkommen; die Aszendenten zur einen, die Halbgeschwister zur andern Hälfte; 5) Seitenverwandte nach der Gradesnähe und ohne Unterschied zwischen Voll- und Halbbürtigen.
Auch
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2% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0928,
von Geschwindigkeitsmessungbis Geschworener |
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die von denselben Eltern abstammenden vollbürtige oder leibliche (germani), diejenigen, welche nur den Vater oder die Mutter gemeinsam haben, halbbürtige G. (consanguinei, uterini). Die letztern werden auch Stiefgeschwister genannt; diesen Ausdruck beziehen
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2% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0667,
von Halbblutbis Halberstadt |
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durch Glaspaste ersetzt sein. Jetzt kommt solche
Gare nur in Ausnabmefällcn auf den Markt.
Halbbürtige Geschwister (Halbgeschwi st er)
sind Geschwister, welche nur den Vater oder nur die
Mutter gemeinsam haben. Im gewöhnlichen Leben
nennt
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1% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0192,
Rechtswissenschaft: Privatrecht (Obligation. Dingliches Recht) |
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. Geschwister
Grad
Halbbruder, s. Halbgeschwister
Halbbürtige Geschwister, s. Halbgeschwister
Halbgeschwister
Hausvater
Kognaten, s. Verwandtschaft
Kollateralen
Kollateralverwandte
Konsanguinität
Kunkel
Lateral
Leibeserben, s
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1% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0337,
Ehe (Ehehindernisse) |
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den relativen Hindernissen gehört zunächst die Verwandtschaft. Das mosaische Recht verbot die E. mit der Mutter, mit des Sohnes Tochter, mit der Tochter Tochter, mit der vollbürtigen und halbbürtigen Schwester, mit der Mutter Schwester. Im römischen
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1% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0722,
Erbfolge |
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Köpfen und rücksichtlich der letztern nach Stämmen. In Ermangelung solcher Verwandten gelangt die dritte Klasse mit den halbbürtigen Geschwistern des Erblassers und den Kindern von solchen zur E. Die Teilungsweise ist hier dieselbe wie in der zweiten
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0939,
Gesetzliche Erbfolge |
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eines Erbrechts der natürlichen Kinder und des
Ebegatten; so neuestens das (Hpan. Gefetzbucb von
188'>. Art. W0fg. Andere Rechte zerlegen die Klasse
der Geschwister in zwei Klassen, sodaß vollbürtige
und deren Kinder vor den halbbürtigen und deren
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1% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0224,
von Geschwaderbis Geschwister |
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oder Einer Mutter Abstammenden. Erstere sind vollbürtige oder leibliche (germani) G.; letztere, halbbürtige G. (Halbgeschwister), heißen Consanguinei, wenn sie einen gemeinschaftlichen Vater, und Uterini, wenn sie eine gemeinschaftliche Mutter haben. Nicht
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1% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0010,
von Halbeselbis Halbgeschwister |
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(fortgesetzt von Herrich-Schäffer, Nürnb. 1831-53, 9 Bde.).
Halbfranzband, ein Bucheinband, bei welchem nur der Rücken und die Ecken mit Leder überzogen sind.
Halbgeschoß, s. Entresol und Geschoß.
Halbgeschwister (halbbürtige Geschwister
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1% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0011,
von Halbgötterbis Halbmond |
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stehen die H. in der Erbfolge den vollbürtigen nach und werden durch diese davon ausgeschlossen, aber nur in nähern Verwandtschaftsgraden. Partikularrechte, wie namentlich das preußische Landrecht, haben dagegen den vollbürtigen und halbbürtigen
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1% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0946,
von Mutterbänderbis Mutterkuchen |
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nach manchen Partikularrechten ein sogen. Fallrecht (Jus recadentiae) eintritt, wenn es sich um das Erbrecht halbbürtiger Geschwister handelt. Dasselbe besteht darin, daß die Geschwister, welchen der Vater gemeinsam ist (Consanguinei), das Vatergut
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0168,
von Verwandtschaftszuchtbis Verwendungsgesetz |
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, und die so verwandten Personen sind Seitenverwandte (collaterales). Von denselben Eltern erzeugte Blutsverwandte sind vollbürtige leibliche Geschwister (bilaterales); haben sie nur eins von beiden Eltern gemeinschaftlich, so sind sie halbbürtige, Halb
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1% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0279,
Erbschaftssteuer (Neuregelung in Preußen) |
Öffnen |
denselben die Rechte ehelicher Kinder in andrer Art als durch nachfolgende Ehe erworben haben. Eheliche und uneheliche Kinder derselben Mutter, ingleichen eheliche und legitimierte Kinder desselben Vaters werden als halbbürtige Geschwister
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1% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0280,
von Erbschaftssteuerbis Erdbeben |
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oder infolge der Einkindschaft zur Erbschaft berufene Kinder und deren Deszendenten, b) voll- oder halbbürtige Geschwister und deren Deszendenten; 3) mit 4 Proz. des Betrags, wenn er gelangt an: a) vorstehend nicht benannte Verwandte bis einschließlich zum
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1% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0483,
von Conringbis Conscience |
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coucoräat ä6 1801 6t 16 caräinal 0. (ebd.
1869); Ranke, Histor.-biogr. Studien sin den "Sämt-
lichen Werken", Bd. 41, Lpz. 1877).
Oon8a.nß^linei (lat.), halbbürtige Geschwister,
welche den Vater gemeinsam haben.
Conscience (s'pr. kongßlängß
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1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0744,
von Ehegattenbis Ehehindernis |
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), fehlende elterliche Zustimmung und zu nahe Verwandtschaft. Im Deutschen Reiche ist nach §. 33 des Gesetzes vom 6. Febr. 1875 die Ehe verboten: 1) zwischen Verwandten in auf^[fehlt: -] und absteigender Linie; 2) zwischen voll- und halbbürtigen Geschwistern
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1% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0668,
von Halbertsmabis Halbig |
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wurden. Auch
heute sind .h- besonders in großen Städten beliebt
zur Aufnahme von Geschäftsräumen zwischen dem
zu Läden verwendeten Erdgeschoß und dem ersten
Obergeschoß bei Wohnhäusern.
Halbgeschwister, s. Halbbürtige Geschwister
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0147,
von Utahseebis Uti possidetis |
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, S. 629).
Utensilĭen (lat.), Gebrauchsgegenstände, besonders Geräte, Werkzeuge.
Uterīndrüsen, s. Gebärmutter.
Uterīni (lat.), Halbbürtige Geschwister (s. d.), die von derselben Mutter geboren sind.
Ütersen, Stadt im Kreis Pinneberg des
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1% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0525,
von Hagerbis Halle |
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. - Vgl. Marcelin, UlMi (2 Bde.,
Par. 1893).
Hakatiften, die Mitglieder des Vereins zur För-
derung des Deutschtums in den Ostmarken (s. d.).
Halbbataillon, s. Deutsches Heerwesen.
"Halbbürtige Geschwister. Das Bürgert.
Gesetzbuch
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