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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0441,
von Primatbis Primel |
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ist, und daß die Bischöfe von Rom als Nachfolger Petri auch in dessen P. succediert sind. Der P. wird eingeteilt in den
primatus honoris , gewisse ausschließliche Ehrenrechte, und primatus jurisdictionis
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76% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0551,
von Kongregationbis Kongruenz |
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für Ablaß- und Reliquienangelegenheiten; die
Congregatio super statu regularium und die Congregatio super disciplina regulari ,
beide für das Klosterwesen; die Congregatio sacrorum rituum für Kultussachen; die
Congregatio jurisdictionis et
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3% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0514,
von Hienzenbis Hierarchie |
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als potestas jurisdictionis unterschieden. Jene bezieht sich nach der Lehre des römischen Katechismus auf den sakramentalen, diese auf den mystischen Leib Christi, d. h. die Kirche. Die potestas jurisdictionis läßt sich von ihrem Träger wieder ablösen
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3% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0039,
von Bisch-barmakbis Bischof (kirchlich) |
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, welche die bischöfl. Gewalt nicht kraft eigener Vollmacht, sondern im Auftrage des Papstes ausüben.
Die bischöfliche Gewalt umfaßt die jura ordinis, d. h. die Rechte ihres geistlichen Standes, und die jura jurisdictionis, d.h. die Regierungsrechte
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2% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0097,
von Dovebis Dover |
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" (Berl. 1837-49, 8 Bde.).
2) Richard Wilhelm, ausgezeichneter Kirchenrechtslehrer, Sohn des vorigen, geb. 27. Febr. 1833 zu Berlin, studierte daselbst 1851-55 die Rechte, promovierte 1855 mit der Dissertation "De jurisdictionis ecclesiasticae apud
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2% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0977,
von Bisch.bis Bischof |
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jurisdictionis umfassen außer dem Binde- und Löseschlüssel (s. Schlüsselgewalt) die Disziplinargewalt, die geistliche Gerichtsbarkeit und die gesamte äußere Verwaltung. Die Gehilfen des Bischofs waren hier früher die Archidiakonen (s. Archidiakonus
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2% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0046,
von Dominobis Domitianus |
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. major) und des ältesten Sohns desselben (d. minor); dann s. v. w. Eigentümer, Inhaber, daher D. directus, Erbgrundherr; D. feudi, Lehnsherr; D. hereditarius, Erbherr; D. jurisdictionis, Gerichtsherr; D. proprietatis, Eigentumsherr; D. secundarius
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2% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0515,
von Hieraticumbis Hierodulen |
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Stande der Laien angehören, verrichten zu lassen. Die Hierarchia jurisdictionis s. regiminis gliedert sich in Papst, Kardinäle, Patriarchen, Exarchen, Primaten, Erzbischöfe, Bischöfe, Archipresbyter, Presbyter, Archidiakonen, Diakonen
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2% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0762,
von Kirchenglaubebis Kirchenmusik |
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. Der Bischof hat die volle K. (plenitudo potestatis), d. h. sowohl die der Wort- und Sakramentsverwaltung (potestas ordinis) als die des Regierens durch Aufsicht, Gerichtsbarkeit, Gesetzgebung etc. (potestas jurisdictionis); er überträgt die eine wie die andre
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2% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 1010,
von Kongelfbis Kongreß |
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und Hebung des Kultus eingerichtet; 9) die C. jurisdictionis et immunitatis ecclesiasticae, zum Schutz der kirchlichen Immunität (s. d.) gestiftet von Urban VI. 1626; 10) die C. super disciplina regulari hat Vorschläge zur Hebung des gesamten Klosterwesens
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2% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0632,
Lehnswesen (Quellen und wesentliche Grundsätze des Lehnrechts) |
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die lehnsweise erteilte Gerichtsbarkeit (feudum jurisdictionis). Dazu kommen dann zahlreiche Lehen an Kirchensachen und kirchlichen Rechten, Kirchenlehen (Stiftslehen, feuda ecclesiastica), Beleihungen mit den mit einem Altar verbundenen Stiftungen
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2% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0388,
von Primatbis Primitivum |
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römischen Stuhl zustehenden Vorrechte sind teils solche, welche die Oberaufsicht über die ganze Kirche in sich schließen (primatus jurisdictionis), also namentlich das Recht der Gesetzgebung, der Verwaltung und Mitwirkung bei allen Angelegenheiten
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2% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0072,
Absolution |
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(potestas oder clavis ordinis) und sodann im Namen der Kirche auch von den zeitlichen Strafen nach Auflegung entsprechender Satisfaktionen absolviert (potestas oder clavis jurisdictionis). Dies ist die noch heute geltende Lehre der röm. Kirche, zu
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2% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0357,
von Kirchenaccentebis Kirchenbann |
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die Ämter von Papst und Bischof auf göttlicher Ordnung, ersteres ausgestattet mit der plenitudo potestatis jurisdictionis, letzteres mit der plenitudo potestatis ordinis. Aus dieser plenitudo fließen die Vollmachten der übrigen Amtsträger. Das evang
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2% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0363,
von Kirchengesetzgebungbis Kirchengewalt |
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regieren (potestas jurisdictionis). Die erstere Befugnis steht in ihrer Fülle den Bischöfen zu und wird von diesen auf die Priester übertragen. Die zweite steht Papst und Bischöfen zu. Die histor. Entwicklung, welche im Vatikanischen Konzil zum Abschluß
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