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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0615,
von Reaktionbis Realismus |
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, in der Solfatara bei Neapel, Binnenthal im Wallis; es dient als Malerfarbe und in der Feuerwerkerei, wird aber für diese Zwecke meist künstlich dargestellt. Vgl. Arsensulfide.
Realgemeinde, s. Allmande.
Realgenossenschaft, s. Personalgenossenschaften
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99% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0657,
von Real Australian Meat Preservebis Realisierungsgeschäft |
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von R.
Realgelübde, s. Gelübde.
Realgemeinde, eine aus dem ältern Genossenschaftswesen herstammende Form der Gemeinde, die sich in einigen Gegenden Deutschlands und der Schweiz bis in die neuere Zeit erhalten hat, aber mehr und mehr durch die rein
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2% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0203,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Verwaltung. Völkerrecht) |
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Korporationen.
Armenverbände *
Ausschuß
Bauernköhren
Gemeindeausschuß, s. Gemeinde
Gremium
Körperschaft
Landarmenverband, s. Heimat
Ortsarmenverbände
Realgemeinde
Gemeindebeamte.
Bote
Bürgermeister
Gemeindevorstand, s. Gemeinde
Heimbürge
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2% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0427,
von Allmersbis Allod |
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und Umwandlung von Weiden entstanden sind. Die rechtliche Entwicklung des Allmendwesens bietet viele Verschiedenheiten dar. In der Schweiz, namentlich in den ebenen Gebieten, findet man meistens besondere Allmendgenossenschaften als Realgemeinden (s
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0754,
von Gemeingefühlbis Gemeinheitsteilung |
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.) durchgeführt. Im Sinne der
Gemeinheitsteilungsordnungen bedeutet G. dann auch die Realgemeinde, d.h. die Korporation der zur Benutzung der gemeinschaftlichen Länderei berechtigten
Gemeindegenossen
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1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0382,
von Allitterationbis Allmers |
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von allen Gemeindemitgliedern oder nur von einzelnen bestimmten Berechtigten (der sogen. Realgemeinde oder Nutzungsgemeinde) benutzt. Im erstern Fall benutzt sie entweder die ganze Gemeinde ungeteilt, oder sie wird alljährlich nach Losen verliehen
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1% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0657,
Bürger (Personenname) |
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ein bestimmter Vermögenskomplex, namentlich Liegenschaften, zur Benutzung der Bürgerschaft überhaupt oder eines gewissen Teils derselben (Nachbargemeinde, Nutzungsgemeinde, Realgemeinde) vorhanden ist, bezeichnet man dies Vermögen als Bürgervermögen
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1% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0375,
von Eigentum ist Diebstahlbis Eigentumsvorbehalt |
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vielfach vor in den Gehöferschaften, Haubergsgenossenschaften, dann in den verschiedenen Formen der Realgemeinden mit ihren Allmandenverteilungen (s. Allmande). In größerer Ausdehnung kommen die Dorfgemeinschaften (Feldgemeinschaften) heute vor
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1% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0064,
von Gemblouxbis Gemeinde |
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der Unterschied zwischen der politischen G. und einer Allmand-, Alt-, Nutzungs-, Realgemeinde etc., indem die letztere diejenigen Flurgenossen umfaßt, welche in ausschließlicher Weile an dem Vermögen dieser Sondergemeinden beteiligt sind (s. Allmande
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1% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0266,
von Marktbreitbis Marlborough |
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der heutigen politischen Gemeinden umgewandelt. Reste der alten Markgenossenschaften bestehen noch in Westfalen (Haubergsgenossenschaften) und im Regierungsbezirk Trier (Gehöferschaften), dann wohl auch noch vielfach in der Form der heutigen Realgemeinde
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1% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0198,
von Hinterindienbis Hinweil |
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).
Hintersassen, Hintersä'ttler, Hintersied-
ler, auch Kossäten, hießen in älterer Zeit die von
einem Grundherrn abhängigen Bauern, ferner im
Gegensatz zu den vollberechtigten Realgemeinde-
mitgliedern (Markgenossen, Hofbesitzer) die später
sich
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