Ergebnisse für Ihre Suche
Ihre Suche nach renten ablöse
hat nach 0 Millisekunden 27 Ergebnisse
geliefert (maximal 100 werden angezeigt). Die Ergebnisse werden nach ihrer Relevanz
sortiert angezeigt.
Rang | Fundstelle | |
---|---|---|
4% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0779,
von Repninbis Rettungswesen zur See |
Öffnen |
beanspruchen kann, der Nentengutsbesitzer, soweit er Zur Ablösung der Rente ohne Zustimmung des andern Teiles berechtigt oder die Ablösung von dem andern Teile beansprucht ist. Der Berechtigte erhält als Abfindung Rentenbriefe, für deren Verzinsung
|
||
4% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0732,
von Rentamtbis Rentenbanken |
Öffnen |
in Flugschriften erschienenen Ergänzungen.
Rentamt, in einigen Staaten Behörde, welche die Einnahme und Berechnung herrschaftlicher oder landesherrlicher Renten zu besorgen hat. Der Vorstand eines Rentamtes heißt Rentamtmann oder Rentmeister.
Rente (franz
|
||
3% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0778,
von Rentenkaufbis Réole |
Öffnen |
, das seit dem Ende des 12. Jahrh, in
vielen Städten Nord- und Süddeutschlands als
Mittel der Kapitalanlage zur Umgehung des Zins-
verbots des kanonischen Rechts diente. Rente, Gülte,
Zins, Ewiggeld ist eine in der Regel nicht ablösliche
Reallast
|
||
2% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0197,
von Bodenlaubebis Bodenrentenbanken |
Öffnen |
in der Schlacht bei Wörth (1875). Später wandte er sich mytholog. und allegorischen Stoffen zu; so malte er: Elegie, Schleiertanz (1888), Frühlingszeit.
Bodenrenke, eine Art der Felchen (s. d.).
Bodenrente, Grund-, Landrente (engl. rent, frz. fermage
|
||
2% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0198,
von Bodensägebis Bodensee |
Öffnen |
196
Bodensäge - Bodensee
vom 7. Juli 1891 bestimmt, daß die Rentenbank sowohl zur Vermittelung der Ablösung der Renten auf mittlern und kleinern Rentengütern als auch zu Darlehen für die Aufführung der notwendigen Wohn- und Wirtschaftsgebäude
|
||
2% |
Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0796,
von Remsenbis Rentengüter |
Öffnen |
wird die Feststellung des Ablösungsbetrags und der Kündigungsfrist der vertragsmäßigen Bestimmung überlassen; doch ist es unzulässig, seitens des Rentenberechtigten einen höhern Ablösungsbetrag als den 25fachen Betrag der Rente zu fordern, wofern die Ablösung
|
||
2% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0733,
von Rentengüterbis Reolen |
Öffnen |
, in Bayern 1848 eine Ablösungskasse, in Preußen seit 1850 mehrere R. (näheres hierüber s. unter Ablösung), in Österreich auf Grund zweier Patente von 1850 und 1851 für jedes Kronland ein Grundentlastungsfonds, in Sachsen-Meiningen 1849
|
||
2% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0867,
von Grundlastenbis Grundrente |
Öffnen |
ruhende Rente. Um die Ablösung derselben, bez. um die Tilgung von aus Ablösungen hervorgegangenen Renten zu erleichtern, wurde in einigen Ländern ein eignes Papiergeld, die Grundrentenscheine, ausgegeben.
|
||
2% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0403,
Domänenrente |
Öffnen |
-
verhältnisse in Mecklenburg-Schwerin (ebd. 1877).
Domänenrente, die einer fiskalischen Domäne
zustehende Rente, für deren Ablösung bisweilen
andere Grundsätze bestehen als für die Ablösung
anderer Renten. Vgl. das Preuß. Gesetz vom
26. April 155)8
|
||
2% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0220,
Staatsschulden |
Öffnen |
. Investition) sowie um Beschaffung der Mittel für außerordentliche Lasten, wie Kriegskosten, Ablösung von Reallasten u. dgl. m., handelt, welche durch Steuern nicht aufgebracht werden können und nur durch Verteilung auf eine längere Zeit erträglich
|
||
2% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0778,
von Reichardtbis Rentengüter |
Öffnen |
die Bestellung von kündbaren Renten zugelassen wurde.
So bestimmte Art. 1911 des französischen (^oäk civil: »Die beständige Rente ist ihrem Wesen nach ablösbar. Die Parteien können nur übereinkommen, daß die Ablösung nicht vor einer bestimmten Zeit, welche
|
||
2% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0865,
von Grundeisbis Grundgefällsteuer |
Öffnen |
entgegensetzen. Solche Anfechtungen erfolgen von sozialistischer Seite. Der Umstand, daß viele Grundbesitzer lediglich in ihrer Eigenschaft als Besitzer Renten beziehen, daß der Boden nicht als eine Schöpfung der Arbeit erscheint, mußte zunächst
|
||
2% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0676,
von Ansetzen der Geschossebis Anson |
Öffnen |
und landwirtschaftlichen Sachverständigen zugeordnet sind. Die Überlassung der einzelnen Stellen an deutsche Ansiedler erfolgt zu Eigentum gegen Kapital oder (in der Hauptsache) gegen eine feste, nach Kündigung ablösliche Geldrente (Rentengut, s. d.) oder auch
|
||
2% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0051,
von Ankersteinebis Anthistiria |
Öffnen |
.
Ein Zehntel der Rente darf nur mit Zustimmung
des Fiskus und des Stellenübernehmers abgelöst
werden. Die Ablösung der übrigen neun Zehntel
darf ohne Zustimmung des letztern von dem Fiskus
vor Ablauf von 50 Jahren nicht gefordert werden.
Bis Ende
|
||
2% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0777,
von Rentenbankenbis Rentengut |
Öffnen |
ist, das bei der Ablösung
bäuerlicher Lasten hervortretende Krcditbedürfnis in
planmäßiger, den Verhältnissen entsprechender Weise
zu befriedigen. Sie entstanden meistens gleichzeitig
oder doch knrz nach den Ablösungsgefetzen um die
Mitte dieses
|
||
2% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0911,
Schaffhausen |
Öffnen |
. durch Entrichtung einer Geldrente zu leisten, auch wenn ein anderer dem Verletzten Unterhalt zu gewähren hat. Die Rente ist für drei Monate voraus zu zahlen. Bei wichtigem Grund kann der Verletzte Kapitalabfindung verlangen. Im Fall der Tötung sind
|
||
2% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0561,
von Manonbis Manövrieren im Wirbelsturm |
Öffnen |
auch eine kleine jährliche Gebühr, quit rent genannt). Seit Erlaß des Statute Quia Emptores (1291) sind keine neuen M. begründet worden, aber die früher geschaffenen bestehen weiter und können sowohl unter Lebenden als durch letztwillige Verfügung
|
||
2% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0222,
Agrargesetzgebung |
Öffnen |
Grundes und Bodens. Die Ablösung der Zehnten und der auf den ursprünglichen unfreien, sog. copyholds ruhenden Lasten wurde erst 1836 und 1845 ernstlich in Angriff genommen. In Preußen hatte bereits die Gesetzgebung des 18. Jahrh. die alte
|
||
2% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0395,
Preußen (Versicherungswesen) |
Öffnen |
Beförderung der Ablösungen der Reallasten (Gesetze vom 2. März 1850 über die Errichtung von Rentenbanken und vom 17. Jan. 1881, betreffend die Wiederzulassung der Vermittelung der Rentenbanken zur Ablösung der Reallasten) bestehen in Königsberg i. Pr
|
||
2% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0088,
Rußland (Heerwesen. Wappen, Flaggen, Orden. Kirchenwesen) |
Öffnen |
86
Rußland (Heerwesen. Wappen, Flaggen, Orden. Kirchenwesen)
zentige Rente und zwar wurden von 1889 bis 1893 insgesamt 875559807 Rubel Goldanleihen, 38281000 Rubel Silberanleihen, 453774800 Rubel Papieranleihen in auf 4 Proz. Zinsen gestellte
|
||
1% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0578,
Elsaß-Lothringen (Militärverhältnisse, Wappen etc.; Geschichte) |
Öffnen |
ist eine sehr günstige, was teilweise dem Umstand zu verdanken ist, daß das Land ohne Anteil an der französischen Staatsschuld vom Reich übernommen worden ist. Inzwischen ist durch die Ablösung der verkäuflichen Stellen der Justizverwaltung (Notare
|
||
1% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0454,
von Forstwirtschaftspflegebis Forstwissenschaft |
Öffnen |
und insofern teilnehme an dem Streben nach der höchsten Rente (höchsten Unternehmergewinn, höchsten Bodenrente), haben die Forstwirte der neuesten Zeit erkannt, ohne jedoch den finanziellen Gesichtspunkten eine ausschließliche Herrschaft einzuräumen
|
||
1% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0632,
Lehnswesen (Quellen und wesentliche Grundsätze des Lehnrechts) |
Öffnen |
632
Lehnswesen (Quellen und wesentliche Grundsätze des Lehnrechts).
wart hineinragen, deren Tage ebenfalls gezählt sind (s. Ablösung).
Quellen des deutschen Lehnrechts sind außer den Verordnungen der fränkischen und deutschen Könige
|
||
1% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0153,
von Sachsen-Merseburgbis Sachsen-Weimar-Eisenach |
Öffnen |
eintrat. Das Dreikönigsbündnis wurde ratifiziert, was der
Landtag nachträglich genehmigte, und S. hielt bis zum Ende treu zur preußischen Unionspolitik.
Auch wurden 1850 ein Ablösungs- und ein Jagdgesetz
|
||
1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0134,
von Verjauchungbis Verjüngung |
Öffnen |
- und Mietzinsen, Renten, vertragsmäßige Zinsen, Pensionen u. dgl. nach dem Entwurf in vier Jahren verjähren. Klagen des Käufers gegen den Verkäufer wegen Mängel der Ware verjähren nach dem deutschen Handelsgesetzbuch binnen sechs Monaten von der Lieferung an
|
||
1% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0503,
von Grundsteuerkatasterbis Grundstück |
Öffnen |
) mit der
G. belastet. Da die G. an einem Objekt von stets
dauerndem Bestand haftet, fo erhält sie den Cha-
rakter einer Art von Grundlast, einer aus das
Grundstück zum Vorteil des Staates radizierten
Rente. Wird dieselbe neu aufgelegt oder später
|
||
1% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0659,
von Reallexikonbis Realschulen |
Öffnen |
die Verhandlungen der Nacht vom 4. Aug. 1789 und die folgenden Gesetze derart auf, daß nur noch ablösbare Renten ohne Grundstückshaftung (Code civil Art. 530) bekannt sind. In Deutschland sind die öffentlichen R. mit Einschluß der auf der Grenze des
|