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Rang | Fundstelle | |
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3% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0759,
Reuß (Fürstentümer, Geschichte) |
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und das Ministerium, Abteilung für Kirchen- und Schulsachen, zu Gera. Was die Staatsverwaltung anlangt, so ist in R. ältere Linie die Landesregierung zu Greiz die oberste Behörde für alle Zweige derselben; in R. jüngere Linie werden alle Verwaltungsgeschäfte
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2% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0560,
von Amtsanmaßungbis Amtsbezirk |
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. (Armenpflege, Schulsachen, Feuerlöschwesen) wie durch seine Organe für Einzelgemeinden, welche ihre Verwaltung demselben übertragen würden, in Aussicht genommen. Seit der Landgemeindeordnung für die sieben östl. Provinzen vom 3. Juli 1891
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2% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0402,
Preußen (Verwaltung) |
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in drei Abteilungen ist einer Zweiteilung (Abteilung für Kirchen- und Schulsachen und für direkte Steuern, Domänen und Forsten) gewichen, nachdem die Geschäfte der Abteilung des Innern dem Regierungspräsidenten allein übertragen sind, welchem hierbei ein
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2% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0108,
von Adduktorenbis Adel (Deutschland) |
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Instanz, die Forstgerichtsbarkeit, Ortspolizei und Aufsicht in Kirchen- und Schulsachen zustehen. Allein diese Rechte sind in den Einzelverfassungen sehr beschnitten und nur das Recht der erblichen Mitgliedschaft in der Ersten Kammer ist den
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2% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0358,
von Eichenbergbis Eichendorff |
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Befreiungskriegs 1813-15 teil. Nach dem Frieden verheiratete er sich und trat als Referendar bei der Regierung zu Breslau ein. 1821 ward er Regierungsrat für katholische Kirchen- und Schulsachen bei der Regierung zu Danzig, 1824 in gleicher Eigenschaft nach
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2% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0468,
Hessen (Großherzogtum: Areal und Bevölkerung, Bodenkultur) |
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waren nur 141 = 0,29 Proz. ohne Schulbildung. Die oberste Landesbehörde für Schulsachen ist das Ministerium des Innern und der Justiz, mit einer besondern Abteilung für Schulangelegenheiten (an Stelle der aufgehobenen Oberstudiendirektion), unter
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2% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0296,
von Kultusministeriumbis Kumanen |
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zu den Universitäten. In den Kleinstaaten werden diese Interessen durch eine Abteilung des Staatsministeriums (Departement für den Kultus, Abteilung für Kirchen- und Schulsachen) wahrgenommen, während in den größern Staaten ein besonderer
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2% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0720,
von Lessinesbis Lessing |
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, setzte er es in der That bei seinen Eltern durch, Medizin zu studieren und sich "nebenbei auf Schulsachen zu legen". Indes gestalteten sich die Dinge so, daß L. zu einem regelmäßigen Verlauf seiner Universitätsstudien überhaupt nicht gelangte. Vom
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2% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0819,
Lippe (Fürstentum) |
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und verwaltet. Das Konsistorium ist die Verwaltungsbehörde für geistliche und Schulsachen. Die Geistlichkeit zerfällt in drei Klassen und steht unter einem Generalsuperintendenten und drei Superintendenten; es gibt 45 reformierte und 4 lutherische
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2% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0444,
Melanchthon |
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unter Hermann von Wied; in Kirchen- und Schulsachen wurde er nach Nürnberg, Leipzig, Jena, Tübingen, Frankfurt berufen, ohne daß er sich je hätte entschließen können, Wittenberg dauernd zu verlassen. Auch Frankreich und England suchten ihn vergeblich zu
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2% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0152,
Sachsen-Meiningen (Geschichte) |
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,
2) für die innere Verwaltung, 3) für die Justiz, 4) für die Kirchen- und
Schulsachen und 5) für die Finanzen. Das Herzogtum zerfällt in 16
Amtsgerichtsbezirke. Das Landgericht zu
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2% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0285,
von Sankt Georgbis Sankt Goar |
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katholischen Staatsvermögens von einem katholischen Administrationsrat verwaltet wurde. Der Wiener Kongreß erkannte den neuen Kanton an; zugleich wurde die Verfassung in oligarchischem Sinn geändert und für Kirchen-, Ehe- und Schulsachen eine völlige Trennung
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2% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0692,
Schwarzburg (Geschichte des Hauses S.) |
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fürstlichen Hauses, das Auswärtige etc., 2) für das Innere, 3) für die Finanzen, 4) für Kirchen- und Schulsachen, 5) für die Justiz. Dem Ganzen ist ein Staatsminister vorgesetzt. Die untern Verwaltungsbehörden sind die Landräte der drei
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2% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0751,
Schweiz (kirchliche Verhältnisse, Bildungsanstalten) |
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. Die Bundesverfassung von 1874 hat die Bundeskompetenz in Schulsachen erheblich erweitert; namentlich sind die Kantone verpflichtet, für genügenden Primarunterricht zu sorgen, der ausschließlich unter staatlicher Leitung steht, obligatorisch
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2% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0224,
von Stamsbis Standesherren |
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dieser Gerechtsame durch das deutsche Gerichtsverfassungsgesetz vom 27. Jan. 1877 beseitigt. Endlich sind auch die Zusicherungen, welche den S. in Ansehung der Ausübung der Ortspolizei und der Aufsicht in Kirchen- und Schulsachen erteilt worden waren
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2% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0914,
von Turkabis Türkische Sprache und Litteratur |
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914
Turka - Türkische Sprache und Litteratur.
Kammerjunker und Justizrat in Neustrelitz. Seit 1800 mit Schulsachen betraut, faßte er für diese entschiedene Vorliebe, besonders seit einer Reise durch Deutschland und die Schweiz mit längerm
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2% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0271,
Volksschule (gegenwärtige Leistungen) |
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besondere Schulsparkassen oder Sammelstellen für öffentliche Sparkassen verbunden, namentlich in Frankreich, Belgien, England. In Deutschland ist auch diese Einrichtung als amtliche Schulsache nicht anerkannt und demgemäß nicht sehr verbreitet
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2% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0839,
von Zed.bis Zedlitz |
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, 1764 Präsident der Regierung daselbst und 1770 Geheimer Staats- und Justizminister und erhielt 1771 neben dem Kriminaldepartement das ganze geistliche Departement in Kirchen- und Schulsachen. Er bekleidete also die Stelle eines Kultus
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2% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0138,
Adel |
Öffnen |
, beziehentlich auch zweiter Instanz; Forstgerichtsbarkeit; Ortspolizei; Aufsicht in Kirchen- und Schulsachen, alles unter Oberaufsicht der Landesregierung. Auch dem ehemaligen bloßen Reichsadel (Reichsfreiherren, Reichsrittern) ward Autonomie
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2% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0927,
von Johann Georg II. (Fürst v. Anh.-Dessau)bis Johann Cicero (Kurfürst v. Brandenb.) |
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. Seit
dem Tode seines Vaters 1660 hatte er zugleich die
Regierung des eigenen Ländchens übernommen, um
das er sich besonders in Kirchen- und Schulsachen
mannigfache Verdienste erwarb. Für seine Ge-
mahlin baute er das nach ihrer Familie
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2% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0740,
von Kriegsseuchenbis Kriegswissenschaften |
Öffnen |
-, Kir-
chen- und Schulsachen. Die K. u. D. waren dem
Generaldirektorium untergeordnet. Als 1808 durch
die Verwaltungsreform des Freiherrn von Stein
das Generaldirektorium aufgelöst wurde und an
seine Stelle fünf Fachminister traten, erhielten
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2% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0680,
Schwarzburg-Sondershausen |
Öffnen |
) für Kirchen- und Schulsachen; 5) für die
Justiz. Unter dem Ministerium stehen die Landräte.
Das Obcrlandcsgericht in Naumburg a. d. Saale
(s. d.) und das Landgericht in Erfurt sind für das
Fürstentum mitbcstellt, die fünf Amtsgerichte sind
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0464,
von Sturm (Johs.)bis Sturmfrei |
Öffnen |
Professor Pappus, führten S.s Gegner zuletzt dessen Entlassung vom Amte (Ende 1581) herbei. Er starb 3. März 1589 zu Straßburg. S. stand in hohem Ansehen und war in Schulsachen der allgemeine Ratgeber in Deutschland. Kaiser Karl V. hatte ihn in den
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0646,
von Werneritbis Wernshausen-Schmalkaldener Eisenbahn |
Öffnen |
Selbstverwaltungsorgane übergegangen. Ein fürstl. Konsistorium für Kirchen- und Schulsachen in der Grafschaft besteht noch jetzt. Dem Fürsten, der im Großherzogtum Hessen auch die früher reichsunmittelbare Herrschaft Gedern (1742‒1804 Fürstentum) besitzt
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0046,
von Amidogenbis Amtsgerichte |
Öffnen |
für den A. (Armenpflege, Schulsachen,
Feuerlöschwesen) in Preußen in Aussicht genommen.
Seit Einführung der Landgemeindeordnung (s. Ge-
meinderecht, Bd. 7) werden diese Aufgaben durch
Gemeindeverbände (s. d., Bd. 7) erfüllt, die mit dem
A
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0889,
von Rintelenbis Roeber |
Öffnen |
zunächst als Statthalterei-
rat zum Referenten für Schulsachen in Lemberg er-
nannt, nach kurzer Zeit in das Ministerium für Kultus
und Unterricht berufen, war hier anfangs als Mini-
sterialrat, seit 1891 als Sektionschef thätig und er-
hielt 1891
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0724,
von Reichsbehördenbis Reichsdruckerei |
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Deutschen Reiche die Dörfer, die keiner Landeshoheit unterworfen waren, sondern unmittelbar unter Kaiser und Reich standen. Sie übten rechtlich, wenn auch unter mancherlei Beschränkung, das Hoheitsrecht in Kirchen- und Schulsachen, wählten
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0972,
von Hei-lung-kiang-tschöngbis Heimatsamt |
Öffnen |
für Kirchen- und Schulsachen, und 1890 wurde er zum Staatsminister und Vorstand der Ministerialabteilungen der Justiz und des Kirchen- und Schulwesens ernannt.
Heimarménē (grch.), das Zugeteilte, Verhängnis, Schicksal.
Heimat, ursprünglich der Ort
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