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100% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0216, von Vindelizien bis Vinga Öffnen
, Gebirge, s. Windhya. ^[richtig: Windhyagebirge.] Vindicta (lat.), bei den Römern der Stab, mit welchem man die Sklaven berührte, die freigelassen werden sollten; dann s. v. w. Rache oder Bestrafung, auch Schutz, Verteidigung. Vindikation (lat
1% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0786, Eigentumsklage Öffnen
Eigentums- recht. Wird sie erhoben, um dem dritten Besitzer die Sache abzufordern, so heißt sie Vindikation (s. d.). Wird sie gegen den erhoben, welcher sich von dem Eigentümer nicht anerkannte Rechte an der Sache zuschreibt oder das Recht des
1% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0239, von Erbschaftsklage bis Erbschaftssteuer Öffnen
gehörten, von diesen mit der Eigen- tumsklage (Vindikation) abfordern, die Kaufklage auf Leistung der dem ErblaMr verkauften, aber nicht gelieferten Ware erheben. Das sind die sog. erbschaftlichen Singularklagen. Behauptet aber der dritte Besitzer
1% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0124, Actio Öffnen
Störungen auf Schadenersatz (so weit ähnlich den Deliktklagen); das ist die Negatoria (s. d.). Sie kann gerichtet sein auf Zurückgabe des Gegenstandes, das ist die Vindikation (s. d.). Auch die Vindikation geht außerdem auf Nebenleistungen (Früchte u. s
1% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0787, von Eigentumslosung bis Eike Öffnen
oder abzusprechen, wird in der Gesetzgebung sehr häufig die Vindikation abgesprochen oder zugesprochen (Code civil Art. 2279, 2280; Wechselordn, §. 74). Auch wird die Vindikation dadurch beschränkt, daß dem Besitzer wegen des aufgewendeten Kaufpreises zwar nicht
1% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0349, von Vinckebooms bis Vineta Öffnen
.), Separatisten ex jure domini, s. Aussonderung. Vindikation (lat.), die Klage des Eigentümers auf Herausgabe seiner Sache gegen deren Besitzer. Der Ausdruck vindicare kommt ans dem röm. Prozeßrecht zur Zeit der Legisaktionen. Der Streit um die Sache wurde
0% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0986, von Dingliche Klage bis Dinglinger Öffnen
); ihnen schließt sich zunächst das Pfandrecht an, am fernsten stehen dem Eigentum die Servituten. Dies gibt sich auch in der Klage zu erkennen, die bei jenen Rechten wie bei dem Eigentum eine Vindikation der Sache selbst, Actio in rem corporalem, bei
0% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0114, von Handlungsunkosten bis Handschrift Öffnen
Zivilgesetzbuch, welche die Vindikation gegen den gutgläubigen Besitzer auch dann ausschließen, wenn dieser die Sache auf offenem Markt, in einem offenen Ladengeschäft, von Leuten, welche zum Verkauf solcher Sachen berechtigt oder überhaupt unverdächtig sind
0% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0955, von Inhaftieren bis Inhalationskuren Öffnen
. stets das Eigentum, gleichviel, ob er es von einem Kaufmann oder von einer andern Person erwirbt, selbst dann, wenn das Papier gestohlen oder verloren war. Der redliche Erwerber ist also gegen die Vindikation seitens des frühern Eigentümers geschützt
0% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0711, von Reitzenstein bis Rej von Naglowice Öffnen
unserer Zeit" (Nürnb. 1873, 3 Bde.); "Ein Gentleman" (Jena 1874, 4 Bde.); "Ein Ehestandsdrama" (das. 1876, 4 Bde.); "Gebt Raum!" (Dresd. 1880, 3 Bde.) etc. Rei Vindicatio (lat., Vindikation, Eigentumsklage), die dem nicht besitzenden Eigentümer
0% Brockhaus → 4. Band: Caub - Deutsche Kunst → Hauptstück: Seite 0457, von Commissoria lex bis Commodianus Öffnen
, welche er für sein Eigentum halten durfte, mit den seinigcn vermischt, sodaß die fremden Geldstücke nicht mehr unterschie- den werden konnten, so verliert der Eigentümer die Vindikation (s. d.) vorbehaltlich seines Ersatzan- spruchs gegen
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0553, von Falschmünzerei bis Falschwerbung Öffnen
Preußifchen Obertribu- nals (vgl. dessen "Entscheidungen", Bd. 24, ^. 318) ein gefälschter Vermerk über Wiederinkurssetzung dem Papier die Inhaberqualität nicht znrückgeben, der redliche Erwerber aber der Vindikation nur gegen Erstattung dessen
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0774, von Ficker (Jul.) bis Fidalgo Öffnen
und die Donaufürstentümer» (ebd. 1854) und «Zum künftigen Frieden» (ebd. 1856). Ficta possessĭo (lat.), fingierter Besitz. Mit der Vindikation (s. d.) und der Erbschaftsklage (s. d.) kann der, welcher die dem Kläger gehörige Sache oder zur Erbschaft des Klägers
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0969, Forderungsrecht Öffnen
Verletzung dieser Rechte entspringen. Die Präju- dizialtlage,dasi Jemand, der als Sklave angesprochen wurde, frei sei, hat heute keine Bedeutung mehr. Das Eigentum ist ein dingliches Recht und es erzeugt zwei dingliche Klagen, die Vindikation ls. d
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0971, Forderungsrecht Öffnen
Sachen nicht mehr, ^ wohl aber auf die Bereicherung mit jener dinglichen , Klage belangt werden. Dagegen ist die Vindikation ! (s. d.) nicht mehr begründet, wenn der Besitzer einer
0% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0723, von Geld (auf Kurszetteln) bis Geldbrief Öffnen
besonderer Vorschriften auch von Geld- stücken. Der Deutscke Entwurf §. 879 fchließt die Vindikation von G. in demfelben Umfang aus wie das Handelsgesetzbuch die von Inhaberpapieren. Geldstücke können ferner Gegenstand eines For- derungsrechts
0% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0775, von Handmagazin bis Handschrift Öffnen
- lassen hat, dieselbe nicht von dem dritten Besitzer, sondern nur von dem abfordern kann, welchem er sie anvertraut hat; im neuern Recht erscheint dieser Satz am deutlichsten in der Gestalt der franz. Be- schränkung der Vindikation
0% Brockhaus → 9. Band: Heldburg - Juxta → Hauptstück: Seite 0602, von Ingwiaiwen bis Inhaberpapiere Öffnen
) erlangt der redliche Erwerber das Eigen- tum, auch wenn der Veräußerer nicht Eigentümer war und auch wenn das Papier gestohlen oder verloren war. Das Schweizer Obligationenrecht gestattet die Vindikation gestohlener oder verlorener Sachen binnen
0% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0756, von Melioration bis Melk (Markt) Öffnen
) im eigentlichen Sinne zu betrachten. Rechtlich kommen die M. im weitern Sinne vorzüglich dann zur Sprache, wenn der Besitzer vom Eigentümer auf Herausgabe des Grundstücks verklagt wird (s. Vindikation ), wenn der Pächter nach
0% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0792, von Restituieren bis Retardat Öffnen
die Wiederherstellung eines frühern Zustandes begehrt wird (Klage aus dein Depositum, Vindikation, Erbschaftsklage, restitutorische Inter- dikte, Deliktsklage auf Schadenersatz u. s. w.). Doch sprechen die Römer bei den Kondiktionen (s.Bereiche
0% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 1047, von Zur-Mühlen bis Zusammenlegung Öffnen
beigelegt und derselbe allein auf den Weg der Zurückbehaltung beschränkt wird. Im franz. und österr. Recht wird bei der Vindikation von Immobilien eine Zurückbehaltung wegen Verwendungen nicht gestattet