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Rang | Fundstelle | |
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1006,
von Zollkreuzerbis Zollstrafrecht |
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der süddeutschen Staaten. Das Präsidium des Z. stand Preußen zu, die Berufung erfolgte nach Bedürfnis. (S. auch Deutschland und Deutsches Reich, Geschichte.)
Zollpfund, s. Centner.
Zollquittungen, s. Exportbonifikation.
Zollregal, das ausschließliche
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0323,
Banken (Girobanken) |
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die Wiedereröffnung ermöglicht. Vom Jahr 1867 an wurde das Gewicht der Mark Banko statt nach der kölnischen Mark nach dem Zollpfund von 500 g bestimmt und zwar so, daß für 59⅓ Mark Banko 1 Zollpfund Silber einzubringen sei. Es bedeutete das eine Verminderung des
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0187,
von Avolabis Axenberg |
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(Tonne, Last); 14 Pfd. A. aber ein Stone (Stein). Ein Pfund A. = 453,59265 g; 1 kg = 2,20462 Pfd. A.; letzteres = 0,90718 Zollpfund, = 0,80997 Wiener Pfd. Das Hundredweight = 50,8023 kg. Der Name A., irrigerweise für französisch gehalten, findet sich
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0544,
Bayern (Telegraphen, Post, Geldinstitute etc.; Verfassung) |
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oder 34,0727 Ar; die bayr. Maß = 0,9336 preuß. Quart oder 1,069 Lit.; der bayr. Eimer = 64 bayr. Maß oder 0,9958 preuß. Eimer oder 68,417 L.; der bayr. Scheffel = 4,0457 preuß. Scheffel oder 222,35 L.; das bayr. Pfund = 1,12 Zollpfund (560 g).
Die Statistik
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0774,
von Deutsche Reichsparteibis Deutsche Reiter |
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sich schon 1838 über das Wertverhältnis der süddeutschen Münzen zu den preußischen einigten, verzögerte sich die Einigung mit Österreich (inkl. Liechtenstein) bis zur genannten Konvention. Darin wurde statt der kölnischen Mark das Zollpfund, à 500 g
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0530,
Frankreich (Eisenbahnen, Post u. Telegraphie, Banken etc.; Staatsverfassung) |
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oder schweizer. Maß).
Gewicht: das Gramm (1000 g [Kilogramm] = 2 deutsche Zollpfund, 2,2 engl. oder 2,44 russ. Pfd.).
Das Münzsystem hat dieselbe Grundlage wie die Maße und Gewichte; 5 g Silber bei einer Feinheit von 90 Proz. bilden den Frank à
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0307,
von Jükbis Jülg |
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. J. wurde 1592 von Velazco gegründet.
Jük (türk.), die runde Summe von 1000 Piastern; auch das Gesamtgewicht von 40 Okkas, ungefähr 80 Zollpfund.
Juka, bittere und süße, s. Manihot.
Jukagiren, zu den Hyperboreern gehöriger Volksstamm
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0891,
von Münzgewichtbis Münzkunde |
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ausgebildet; der Konventionsfuß bestand in Österreich bis zu der Münzkonvention vom 24. Jan. 1857, durch die, wie in den Staaten des bisherigen Münzvereins, der neue österreichisch-deutsche M., welchem nicht mehr die Mark, sondern das Zollpfund zu Grunde
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0893,
von Münzverfälschungbis Münzwesen |
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das Zollpfund zu 500 g als Münzgrundgewicht statt der alten Mark eingeführt. Fast alle norddeutschen Staaten prägten fortab nach dem 30-Thalerfuß (30 Thlr. aus 1 Pfd. Silber), die süddeutschen Staaten nach dem 52½-Guldenfuß (52½ Guld. = 1 Pfd.) und Österreich
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0978,
von Pfründebis Pfund |
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von 1856 wurde in den Staaten des Deutschen Zollvereins als Handels-, Münz- und meist auch als Gold-, Silber- und Medizinalgewicht das deutsche Zollpfund (= 500 g) eingeführt. Die Einteilung des Pfundes in Lot, Quentchen etc. war gleichwohl noch
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0953,
Zölle (Finanz- und Schutzzölle, Wert- und spezifische Zölle, Zollpolitik) |
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.) zieht man deshalb den zu allerlei Schikanen Anlaß gebenden Wertzöllen die nach Maß und Gewicht (früher in Deutschland u. Österreich nach einem besondern Zollgewicht, dem Zollzentner und Zollpfund) bemessenen Stück- u. Gewichtszölle (sogen. spezifische
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0074,
von Pfullingenbis Phaethon |
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), eine Gewichts-
einheit von verschiedener Schwere. In Deutschland
ist das P. als Handelsgewicht (meist seit 1858, zum
Teil schon früher) allgemein das vorherige deutsche
Zollpfund (s. Zollgewicht) von 500 ^ oder ^ K3;
nur Bayern behielt sein P
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0304,
von Losungsrechtbis Lot (Gewicht) |
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war. In Oldenburg, Braunschweig, Schaumburg-Lippe, Bremen, Hamburg, Lübeck und Hannover teilte man das Zollpfund (das halbe Kilogramm) in 10 Neulot zu 10 Quint zu 10 Halbgramm. Die Bezeichnung Neulot für das Dekagramm (10 g) ist seit 11. Juli 1884 gesetzlich
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0035,
von Centgerichtbis Centner |
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. Zollgewicht, eingeführt, bei welchem der Zoll centner in 100 Pfd. (das Pfund in 30 Lot – Zoll-, später auch Postlot genannt) zerfiel und 50 franz. kg (das Zollpfund ½ kg) gleichgesetzt wurde. Rheinbayern, Baden und Hessen-Darmstadt hatten
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