57
Abschreckungstheorie - Absolut.
Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Abschoß'
Leibeigenschaftsverhältnissen und der durch dieselben bedingten Rechtsgestaltung. Im Verkehr zwischen deutschen
Ländern wurden beide Abgabenarten durch die deutsche Bundesakte aufgehoben und zwar ohne Entschädigung, auch wo
Private zur Erhebung berechtigt waren. Aber auch im Verkehr zwischen andern Ländern sind sie meist durch
internationale Vereinbarungen beseitigt. Das Erbschaftsgeld wird allerdings entrichtet, sofern die Steuer nach
Maßgabe der Gesetzgebung über die Erbschaftssteuern auch von einheimischen Erben zu entrichten ist. Im übrigen
trägt der A., wo er sich noch vorfindet, mehr den Charakter der Retorsion.
Abschreckungstheorie, in der Strafrechtswissenschaft veraltete Theorie, wonach durch
den Strafvollzug andre von der Begehung von Verbrechen abgehalten werden sollen.
Abschreibung, in der Buchhaltung die Verringerung des Soll eines Konto; dann die Berichtigung
oder Ristornierung eines unrichtig eingetragenen Postens (vgl. Ristorno);
ferner die im Verzeichnis des Inventars (s. d.) einer Unternehmung vorzunehmende Verminderung,
welche im Kapitalwert durch Abnutzung oder auch durch allgemeine Entwertung eingetreten ist. Sie kommt namentlich
bei solchen Betriebszweigen vor, in welchen große fixe Kapitalien in Form von Gebäuden, Maschinen etc. verwendet
werden. Die Abnutzungen derselben gehören unter die Kosten der Produktion. Deshalb muß, wenn letztere eine nachhaltige
sein soll, jeweilig aus dem Ertrag der Unternehmung eine der A. entsprechende Summe zurückgelegt werden, um nach
vollständiger Abnutzung die erforderlichen Erneuerungen vornehmen zu können (Erneuerungsfonds). Deswegen nennt man
in übertragener Bedeutung die A. auch mitunter Amortisation (s. d.). Von Wichtigkeit ist die A.
insbesondere bei gesellschaftlichen Unternehmungsformen, überhaupt da, wo Teilungen und Auseinandersetzungen in
Frage kommen.
Abschrift (Kopie), Urkunde, die den Inhalt einer andern
wiedergibt. Man unterscheidet im rechtlichen Verkehr zwischen einfacher A. und beglaubigter oder vidimierter, d. h.
einer solchen A., welche mit dem Zeugnis der Übereinstimmung mit dem Original seitens einer Behörde oder einer hierzu
ermächtigten Person, insbesondere eines Notars, versehen ist.
Abschuppung (Desquamation), ein Vorgang, welcher sich nach
den verschiedensten Krankheiten der äußern Haut einstellt und darin besteht, daß sich die verhornten Zellen des
Oberhäutchens (der Epidermis) in ungewöhnlich reichlicher Weise von ihrer Unterlage ablösen, bald in Form kleiner
Schüppchen, bald als mehl- oder kleienartiger Staub, bald in zusammenhängenden größern Fetzen. In allen Fällen, wo A.
stattfindet, ist eine Entzündung der äußern Haut und infolge davon eine zeitweilig reichlichere Produktion von
Epidermiszellen vorausgegangen. Die A. bezeichnet dann das Ende dieser Hautentzündung, z. B. bei Scharlach, Masern,
Rose, Verbrennungen. In andern Fällen besteht die Hautentzündung in schleichender und an sich wenig auffallender Weise
noch fort, während die A. vor sich geht, und oft ist die A. das einzige sinnenfällige Zeichen, daß überhaupt eine
entzündliche Ernährungsstörung in der äußern Haut besteht, z. B. bei der sogen. Pityriasis, manchen Formen von Psoriasis,
bei Syphilis etc. Auch bei der Schwindsucht und bei der Krebskachexie, wo die Haut welk und trocken ist, findet eine
stärkere und sehr verbreitete A. statt. In vielen Fällen kann man der
↔
chronischen A. entgegentreten durch Einreibung der betreffenden Hautstellen mit Vaselin und öfteres Abwaschen mit
lauwarmem Wasser. Meistens aber hört die A. nicht eher auf, als bis das ihr zu Grunde liegende Hautübel
gründlich gehoben ist.
Absciß (lat.), Abschnitt; Abscission, Abschneidung; auch s. v. w.
Aposiopesis (s. d.). Abscindieren, abschneiden.
Absenker, s. v. w. Ableger.
Absens (lat.), abwesend. A. heres non erit,
lat. Sprichwort: "Der Abwesende wird nicht Erbe sein", d. h. wer nicht zur rechten Zeit da ist, auf den wird keine Rücksicht
genommen. Dasselbe besagt das abgekürzte A. carens, "der Abwesende der Entbehrende".
Absent (lat.), abwesend. Absentenliste, Verzeichnis der
Fehlenden. Absentation, Absentierung, Entweichung; sich absentieren,
sich wegbegeben. Absenz, Abwesenheit, Versäumnis. Absenzgelder
haben die Domherren zu entrichten, wenn sie während ihrer Residenzzeit einzelne Tage abwesend sind.
Absentismus (engl. Absenteeism, v. absent, abwesend),
in Irland die regelmäßige und dauernde Abwesenheit der dortigen großen Grundbesitzer von ihren Gütern, in der man einen
Hauptgrund der Verarmung und Verwilderung des irischen Volks erblickt hat, insofern dadurch dem Lande die großen Geldsummen
entzogen würden, welche die Grundherren auswärts verzehren. Unstreitig wirkt der A. in moralischer und sozialer Beziehung
nachteilig, indem ein großer Teil der besitzenden Klasse dem Land entfremdet wird, letzteres damit als dem Ausland tributär
erscheint und sich unter diesen Umständen leicht schmarotzende Zwischenglieder zwischen Grundherrn und Pachter einschieben,
welche letztern aussaugen. Als Mittel gegen den A. schlug man vor die gezwungene Residenz der Grundherren auf ihrem
Besitztum und die Erhebung von Absenzgeldern als einer besondern Steuer, doch sind dieselben ebensowenig empfehlenswert
wie zureichend. Vgl. Irland.
Absetzen (Abspänen), in der Viehzucht das Entwöhnen der
saugenden Jungen von der Muttermilch. Gewöhnlich werden die jungen Fohlen allmählich während der Saugezeit an den
Genuß andrer Nahrungsmittel gewöhnt und im Alter von 3 bis 4 Monaten abgesetzt. Bei jungen Schafen erfolgt das
Entwöhnen mit 8, bei Schweinen mit 4 Wochen. Junge Kälber werden 1-2 Monate, in vielen Gegenden auch gar nicht
zum Saugen am Euter des Muttertiers verstattet, sondern gleich aus dem Eimer getränkt.
Absieden, s. v. w. Abkochen.
Absinken, s. v. w. Abteufen.
Absinth (Extrait d'absinthe), ein aus Wermut (s.
Artemisia) mit Anis und andern Artemisia-Arten
bereiteter starker Schnaps von grünlicher Farbe, der vorzüglich in Frankreich, meist mit Wasser vermischt, häufig
genossen wird. Der regelmäßige Genuß des Absinths wirkt zerstörend auf die Gesundheit, namentlich auf das Nervensystem.
Die Stunde des Absinths (l'heure de l'absinthe) nennt man
in Paris die Zeit von 4 bis 6 Uhr nachmittags.
Absis (Abside), s. Apsis.
Absolūt (lat.), wörtlich s. v. w. vollendet, abgeschlossen, in abgeleiteter Bedeutung
s. v. w. unbedingt (im Gegensatz zu relativ, da das Absolute sich selbst genügt, während jenes sich auf andres
bezieht), unbeschränkt (da es sonst von einer einschränkenden Be-
Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 58.