Schnellsuche:

Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Barentssee; Barère de Vieuzac; Bareszeg; Barett

370

Barentssee - Barett.

Nowaja Semljas begraben wurde. Die übrige Mannschaft erreichte mit großer Not endlich die Halbinsel Kola, wo sie Cornelis trafen, der sie nach Holland zurückbrachte. Seit jener Zeit wurde der nordöstliche Teil Nowaja Semljas erst wieder in unsern Tagen von den Norwegern Johannesen und Karlsen erforscht, und der letztere fand 1871 das noch wohlerhaltene Winterhaus des B. mit vielen Geräten, Büchern (darunter die schlichte Erzählung Gerrit de Veers über ihre Erlebnisse) etc., die er nach fast 300jähriger Vergrabenheit im Eis zurückbrachte. Dem kühnen Seefahrer zu Ehren heißt ein Teil des Nördlichen Eismeers die Barentssee (s. d.) und die nördliche der beiden Inseln, welche die Ostseite Spitzbergens (s. d.) bilden, die Barentsinsel.

Barentssee (Ostspitzbergenmeer, s. Karte "Nordpolarländer"), im südlichen Teil bei der Halbinsel Kola auch Murmanskisches Meer genannt, Teil des Nördlichen Eismeers, zwischen dem europäischen Festland, der Insel Nowaja Semlja, dem Franz Joseph-Land und Spitzbergen, eine vollkommene Flachsee, deren größte Tiefen wenig über 200 Faden betragen. Der nördliche Teil ist mit Treibeis angefüllt, der südliche bleibt unter dem Einfluß der Nordkapströmung selbst im Winter weithin eisfrei. Das nördliche Treibeis gehört nicht zu den schwersten Sorten, und in günstigen Sommern öffnen sich Kanäle durch dasselbe, welche mehrfach zur Wiedererreichung des Franz Joseph-Landes benutzt worden sind (1879, 1880 und 1881).

Barère de Vieuzac (spr. -rähr d' wjösack), Bertrand, Mitglied des franz. Nationalkonvents, geb. 10. Sept. 1755 zu Tarbes, ward Advokat in Toulouse, später Rat des Seneschallats zu Bigorre, das ihn 1789 als Deputierten zu den Generalstaaten schickte. In der konstituierenden Nationalversammlung trat er als Politiker wenig hervor, zeichnete sich aber durch fleißigen Anteil an den Beratungen über Finanz- und Verwaltungsfragen aus. Er gründete das erste politische Blatt der Revolution, "Le point du jour" ("Der anbrechende Tag"), und kam nach Auflösung der Konstituante als Richter an den Kassationshof. Vom Departement der Hochpyrenäen in den Konvent gewählt, wußte er sich durch formgewandte Rednergabe und schlangenkluges Benehmen eine einflußreiche Stellung zwischen den Parteien zu erringen. Beim Prozeß Ludwigs XVI. führte er den Vorsitz im Konvent, leitete die Verhandlungen, stimmte für den Tod des Königs ohne Aufschub und verfaßte die Adresse an die Franzosen über den Prozeß. Als der Kampf zwischen der Bergpartei und den Girondisten ausbrach, suchte er anfangs zu vermitteln und verhinderte die letztern durch seine abschwächenden Anträge an einem energischen Vorgehen. Nur nach Herrschaft strebend, schloß er sich, als er die Girondisten verloren sah, ganz an die Bergpartei an und ward auch in den Wohlfahrtsausschuß gewählt, dessen Berichterstatter im Konvent er war. Wegen seiner schwungvollen, blumenreichen Reden hieß er der "Anakreon der Guillotine". Mitunter sprach er sich für ein milderes Verfahren aus, meist aber unterwarf er sich aus Feigheit und Schwäche dem Willen der Jakobiner und beantragte 5. Sept. 1793 selbst das Dekret des Konvents, daß der Schrecken auf der Tagesordnung sei. Obwohl er zu dem Sturz Robespierres mitgewirkt hatte, wurde er durch Lecointre von Versailles als Mitschuldiger an allen jenem zur Last gelegten Verbrechen angeklagt (25. Aug. 1795), mit Collot d'Herbois und Billaud-Varennes vor Gericht gestellt und vom Konvent zur Deportation verurteilt. Die Strafe ward jedoch nicht vollzogen und er nach dem 18. Brumaire in die allgemeine Amnestie eingeschlossen. Von Bonaparte mit Ungunst behandelt, widmete er sich seitdem litterarischen Arbeiten. Während der Hundert Tage 1815 in die Kammer der Repräsentanten gewählt, vertrat er hier gemäßigte Grundsätze. Nach der zweiten Restauration durch die Ordonnanz vom 24. Juli 1815 als Königsmörder verbannt, lebte er in Brüssel und kehrte erst nach der Julirevolution nach Frankreich zurück. Das Departement der Hochpyrenäen wählte ihn 1831 zum Deputierten, doch ward seine Wahl wegen Formfehlers annulliert; dagegen berief ihn die Regierung in die Verwaltung jenes Departements, welches Amt er 1840 niederlegte. B. starb 14. Jan. 1841. Seine "Mémoires" wurden von Hipp. Carnot (Par. 1842, 4 Bde.) herausgegeben.

Bareszeg (poln., spr. bárescheg), ein Getränk aus in Wasser gegornem Gerstenmehl, zusammengekocht mit Fleischbrühe und säuerlichen Gartengewächsen.

Barett (Barret, früher gewöhnlich Biret; franz. Barrette, ital. Berretta, neulat. Biretum), schirmlose, runde oder nach oben viereckige, flache Mütze aus Samt oder anderm Stoff, oft bei den Stutzern mit Stickereien, Schleifen und Federn verziert, auch mit geschlitztem Rand, buntfarbig, meist aber schwarz, bei den höchsten Ständen als flache, buntfarbige Kappe mit wulstig anliegender Krempe, durch Stickereien reichverziert, bei den Bürgern und Gelehrten als niedrige, schwarze Mütze mit gerade abstehendem oder herunterhängendem Rand (Fig. 1). Noch in den ersten Jahrzehnten des 16. Jahrh. gewöhnliche Kopfbedeckung für Männer und Frauen (Fig. 2), gehört das B. noch jetzt zu der sogen. altdeutschen Tracht und von runder oder viereckiger Gestalt zur Amtstracht der Geistlichen, besonders der protestantischen, ferner der Dekane und Rektoren der Universitäten sowie seit neuester Zeit auch wieder des Richterstandes. Ritter und Landsknechte des 16. Jahrh. gaben ihren Baretten einen Federschmuck; welcher mit der Zeit immer größere Ausdehnung annahm (Fig. 3). Mittels eines Sturmriemens konnte das B. auf den Rücken herabgelassen werden (Fig. 4).

^[Abb.: Fig. 1 bis 4. Barette.]