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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Beichtstuhl - Beilager.

Beichten und mit Figuren Christi, der Madonna, der Schutzpatrone, des bußfertigen Schächers etc. in Holzschnitt. Die B. sind für die Anfänge der Holzschneidekunst von Wichtigkeit.

Beichtstuhl, in der katholischen Kirche der gewöhnlich vorn halbgeschlossene, auf der einen oder auf beiden Seiten mit einem Gitter versehene Sitz, in welchem der Geistliche die Ohrenbeichte anhört, fand zu Anfang des 17. Jahrh. aus Italien in Deutschland Eingang.

Beichtvater (Confessionarius), der Geistliche in seinem Verhältnis zu den Beichtenden, seinen Beichtkindern. Der eigentliche B. ist bei den Katholiken immer der Ortspfarrer, doch ist es gestattet, auch andre Geistliche zu wählen, die vom Bischof die erforderliche Approbation für einen bestimmten Sprengel haben oder ein Privilegium, wie dieses die Bettelmönche ehedem besaßen. Auch in der evangelischen Kirche wird die Bezeichnung B. für den Ortsgeistlichen gebraucht, indem da, wo mehrere Geistliche an derselben Kirche wirken, dem Beichtkind die Wahl des Beichtvaters freisteht; außerdem besteht auch hier meistens die Verpflichtung, bei dem Ortspfarrer zu beichten.

Beichtverschwiegenheit, s. Beichtsiegel.

Beichtzettel, die Bescheinigung, welche bei den Katholiken an manchen Orten der Priester denen ausstellt, die gebeichtet haben.

Beiderwand (Halbwollenlama), leinwandartig gewebter, auch wohl geköperter Stoff aus baumwollener Kette und streichwollenem Schuß, wird nicht gewalkt, oft nicht einmal gewaschen, sondern nur (ohne vorgängiges Rauhen) glatt geschoren, dient zu Mänteln, Frauenkleidern etc.

Beidrehen, s. v. w. Beilegen.

Beifuß, Pflanzengattung, s. Artemisia.

Beigarten, s. Saufang.

Beige (franz., spr. bähsch'), leinwandartig gewebter Stoff aus ungefärbter grauer, brauner oder schwarzer Wolle.

Beigeordneter, in manchen Gemeinden Amtstitel des Gehilfen des Bürgermeisters.

Beihilfe, im Strafrecht die vorsätzliche Förderung der Begehung eines Verbrechens oder eines Vergehens. In der Wissenschaft ist die Frage, wo die Urheberschaft aufhört und die B. anfängt, eine sehr bestrittene. Während manche Kriminalisten das entscheidende Moment darin suchen, ob der Betreffende in eignem Interesse handelte oder nicht, beantwortet sich die Frage nach der Auffassung andrer dadurch, ob die Thätigkeit eine wesentliche oder eine nur unterstützende ist. So wird denn auch nach dem deutschen Strafgesetzbuch derjenige als Gehilfe (Helfer, Beiständer) bestraft, welcher dem Thäter zur Begehung des Verbrechens oder Vergehens durch Rat oder That wissentlich Hilfe geleistet hat. Die B. zu einer Übertretung ist straflos. Je nachdem die B. durch Rat oder durch die That erfolgte, wird zwischen intellektueller (psychischer) und physischer B. unterschieden. Als B. gilt nach dem deutschen Strafgesetzbuch auch die nachträgliche Begünstigung (s. d.) eines Verbrechens oder Vergehens, wenn sie vor der That zugesagt wurde. Die Strafe der B. richtet sich nach demjenigen Gesetz, welches auf die Handlung Anwendung findet, zu welcher die B. geleistet wurde; doch ist die Strafe wie bei dem verbrecherischen Versuch zu ermäßigen, so daß also den Gehilfen eine geringere Strafe trifft als den Urheber, Anstifter und Mitthäter. Das französische Recht dagegen erklärt alle Teilnehmer für gleich strafbar, ebenso auch im wesentlichen das österreichische Recht. Vgl. Deutsches Strafgesetzbuch, § 49 f., 257; Österreichisches Strafgesetzbuch, § 5, 239.

Beijeren, Abraham van, holländ. Maler, geb. 1620 oder 1621 im Haag, war daselbst und in Delft bis nach 1673 thätig und malte Stillleben von Fischen und Früchten in glänzender, saftiger Färbung, welche erst seit kurzem zur richtigen Schätzung gelangt sind, während er bei Lebzeiten ein ärmliches Dasein führte. In Privatsammlungen häufig, kommt er in öffentlichen Sammlungen selten vor. Dresden, Wien, Berlin, Stockholm, Petersburg und Lille besitzen von ihm Fischstücke (bisweilen mit Verkäufern) und vollbesetzte Frühstückstische von reicher malerischer Wirkung.

Beijerland (auch Hoeksche Waard genannt), eine von den Maasmündungen gebildete Insel zwischen Oude Maas, Hollandsche Diep, Dortsche Kil und Spui in Südholland, 25 km lang und 14 km breit. Unter den Ortschaften sind Oud-B. an der Nordküste, Puttershoek, Klaaswaal, 's Gravendeel und Stryen im SO. hervorzuheben.

Beil, Werkzeug zum Behauen von Holz, besteht aus einem breiten eisernen Blatt mit Stahlschneide und einem Öhr (Haube) für den Helm oder Stiel. Es ist in der Regel nur einseitig zugeschärft, und je nachdem die Zuschärfung auf der rechten oder linken Seite des Arbeiters sich befindet, wird das Werkzeug rechtes B. oder linkes B. genannt. Das Breit-, Dünn- oder Zimmerbeil zum Ebnen der mittels der Zimmeraxt beschlagenen Flächen ist 32 cm breit mit 60 cm langem Stiel. Das kleinere Handbeil mit 45 cm langem Stiel dient zum Behauen kleiner Hölzer, die man in der Hand halten kann, zum Einschlagen von Nägeln etc. Das Schreiner- oder Tischlerbeil (auch deutsches Handbeil) ist 15 cm breit mit 37 cm langem Stiel. Die Schneide ist geradlinig, bildet aber nach der Stielseite hin einen starken Bogen wie ein Viertelkreis. Außer vom gewöhnlichen Grobschmied werden Beile wie die Äxte (s. d.) auch in Eisenwarenfabriken von besondern Arbeitern (Beilschmieden) gefertigt. - Über prähistorische Beile s. Metallzeit und Steinzeit.

Beil, Johann David, Schauspieler und Bühnendichter, geb. 1754 zu Chemnitz, zeichnete sich schon auf dem Gymnasium durch satirisch-poetisches Talent aus und bezog die Universität Leipzig, um die Rechte zu studieren. Die Vorliebe zu Platners Vorträgen entzog ihn dem Rechtsstudium, und die Launen des Hasardspiels, dem er übermäßig ergeben war, führten ihn dem Theater zu; er ließ sich 1775 in Naumburg bei einer reisenden Gesellschaft engagieren. Durch Vermittelung des Koadjutors Karl v. Dalberg in Erfurt erhielt er 1777 eine Anstellung am Hoftheater zu Gotha und nach Aufhebung desselben (1779) eine am kurfürstlichen Theater zu Mannheim, wo er von Jahr zu Jahr in der Gunst des Publikums stieg. Hatte B. bisher besonders in komischen Charakterrollen geglänzt, so ward jetzt durch Schröder bei dessen Anwesenheit in Mannheim (1780) auch sein Talent für das Tragische geweckt, worin er später manche der trefflichsten Darstellungen gab. Er starb 13. Aug. 1794 in Mannheim. Unter seinen Bühnenstücken (gesammelt Zürich 1794, 2 Bde.) fanden das Schauspiel "Die Spieler" und die Lustspiele: "Die Schauspielerschule" und "Armut und Hoffart" den meisten Beifall. Vgl. Beils Biographie in den "Mitteilungen des Vereins für Chemnitzer Geschichte" (Bd. 1, Chemn. 1876).

Beilager, die mit verschiedenen Feierlichkeiten verbundene Vollziehung der Ehe von Personen hohen Standes durch Besteigung des Ehebettes. Fürstliche Personen ließen sonst auch durch besondere Abgesandte