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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Dänemark

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Dänemark (Geschichte bis zur Reformation).

Kallundborger Handfeste (1360) an. Das ferne Esthland verkaufte er an den Deutschen Orden, dagegen suchte er seine Macht auf Kosten Schwedens und der Hansestädte zu vergrößern. Er eroberte Gothland und machte unermeßliche Beute in dem reichen Wisby (1361), das sich von dem durch diesen Überfall erlittenen Schaden nie wieder erholte. Die Hanseaten unternahmen darauf einen Rachezug und plünderten Kopenhagen, wurden aber an der Küste von Schonen so entscheidend geschlagen, daß sie 1363 unter nachteiligen Bedingungen Waffenstillstand schließen mußten. Vier Jahre später, während Waldemar auf Reisen im Ausland war, erneuerten sie den Krieg im Bund mit Schweden und einem Teil des über Waldemars strenges Regiment erbitterten jütischen Adels. Kopenhagen wurde aufs neue geplündert, das Land weithin verheert. Endlich schlossen die Stände 1370 ohne Zuziehung des Königs zu Stralsund Frieden mit den Hansestädten, bewilligten denselben die ausgedehntesten Privilegien und verpflichteten sich, keinen neuen König anzuerkennen, es sei denn mit dem Rate der Städte. Waldemar sah sich genötigt, nach seiner Rückkehr diesen Friedensschluß zu genehmigen.

Dänemark als Vormacht der Kalmarischen Union.

Indessen bot sich für D. bald die Gelegenheit, sich durch enge Verbindung mit den andern skandinavischen Staaten dieser Abhängigkeit von den Hansestädten einigermaßen zu entziehen. Nach Waldemars Tod (1375) übernahm seine einzige Tochter, Margarete, die Gemahlin des norwegischen Königs Hakon, die Vormundschaft für ihren Sohn Olaf und wurde nach dem Tode desselben 1387 als Herrscherin von D. und Norwegen anerkannt. 1388 wurde sie von den im Aufstand gegen ihren König, Albrecht von Mecklenburg, begriffenen Schweden gleichfalls zur Königin gewählt. Als ihr durch den Sieg bei Axelwalde (24. Febr. 1389) die Vertreibung dieses Gegners gelungen war, setzte die kinderlose Fürstin durch, daß ihr Großneffe Erich, der Sohn des Herzogs von Pommern, zu ihrem Nachfolger gewählt wurde; dann berief sie 1397 die Stände der drei Reiche nach Kalmar und brachte hier das unter dem Namen der Kalmarischen Union bekannte Grundgesetz zu stande, nach welchem fortan zu ewigen Tagen nur Ein König über die drei Reiche sein und nach König Erichs Tod keine einseitige Königswahl, sondern nur eine allgemeine im Namen der drei Reiche vorgenommen werden, jeder Krieg, jede Verteidigung des Reichs, jedes Bündnis und jeder Vertrag mit fremden Staaten allen drei Reichen gemeinsam sein, dabei aber jedes seine eignen Rechte und Gesetze behalten sollte. Nun trachtete Margarete auch danach, das entfremdete Schleswig wieder an die dänische Krone zu bringen. Sie ließ 1410 ein Heer in das Land einrücken, hatte aber nur einen Teil desselben erobert, als sie 1412 starb. Ihr Neffe Erich folgte in den drei Reichen; doch waren die partikularistischen Bestrebungen in Schweden so stark, daß mehrmals Aufstände ausbrachen und das Land sich 1435 einen eignen Reichsverweser wählte. Auch der Krieg, welchen Erich gegen die Grafen Heinrich und Adolf von Holstein führte, um sie wieder ganz unter die dänische Herrschaft zu bringen, endigte nach vielen gegenseitigen Verwüstungen 1432 damit, daß Graf Adolf von Holstein im Besitz des Herzogtums Schleswig blieb und die Hansestädte, welche gegen D. mitgekämpft hatten, ihre Privilegien behielten. Zuletzt erhob sich auch der dänische Adel, der unter Verdrängung der übrigen Stände eine große Machtstellung erlangt hatte, gegen Erichs Mißregierung. Der alternde König versuchte vergeblich, seine Macht wiederherzustellen, und flüchtete dann 1439 nach seinem pommerschen Heimatsland, wo er 1459 starb. Der Wunsch, die Union aufrecht zu erhalten, hatte die Stände der drei Reiche bewogen, Erichs Neffen, den bayrischen Prinzen Christoph, zum König zu wählen. Als auch dieser Fürst; welcher 1440 dem Grafen Adolf Schleswig als erbliches Fahnenlehen übertrug, 1448 kinderlos starb, wurde in Schweden der bisherige Reichsvorsteher Karl Knutson, in D. Graf Christian I. von Oldenburg (1448-81) zum König gewählt, nachdem er in einer Wahlhandfeste dem aus dem Adel gebildeten Reichsrat die freie Königswahl bestätigt und sich verpflichtet hatte, ohne dessen Zustimmung keine Steuern zu erheben, keine Lehen, Ämter u. dgl. an Ausländer zu vergeben, die Verwaltung des Kronguts einer Aufsicht zu unterwerfen etc. Christian wurde 1450 in Norwegen und 1457 nach Karl Knutsons Vertreibung auch in Schweden zum König gewählt, so daß die skandinavische Union hergestellt war. 1460 wurde er von den schleswig-holsteinischen Ständen zum Herzog gewählt, mußte aber auch hier deren Wahlrecht anerkennen und die Ungeteiltheit beider Länder bestätigen. Schweden jedoch verlor er durch seine Niederlage am Brunkeberg (10. Okt. 1470) an die Sture. Sein Nachfolger Johann (1481-1513), der Schleswig-Holstein mit seinem Bruder Friedrich teilte, so daß die Herzogtümer fortan in einen königlichen (Segebergschen) und Gottorpschen Teil zerfielen, erlangte 1497 durch die Versöhnung mit den Sture auch die schwedische Krone wieder, übte aber thatsächlich keine Herrschaft aus.

Reformationszeit.

Unter Johanns Sohn Christian II. zerriß die Union vollständig. Dieser Fürst, der ebenso große Vorzüge wie Fehler besaß, empfing 1513 die dänische und norwegische Krone und vermählte sich darauf mit Isabella, der Schwester Kaiser Karls V., ohne sich jedoch von seiner Geliebten, der Holländerin Düveke, zu trennen, deren Mutter Sigbrit Willums großen Einfluß auf ihn ausübte. Er bemühte sich, die Übermacht des Adels zu beschränken, Bürger- und Bauernstand zu heben und den selbständigen dänischen Handel zu befördern, um den Einfluß der Hansa zu beseitigen, und siedelte Holländer auf der Insel Amak an. Schweden ward, nachdem der Reichsverweser Sten Sture im ersten Treffen von 1520 gefallen war, zwar unterworfen; doch entzündete Christian durch das sogen. Stockholmer Blutbad den Krieg von neuem. Während Gustav Wasa Schweden von der Kalmarischen Union für immer losriß, so daß bloß Norwegen mit D. vereinigt blieb, führte die Härte, mit welcher Christian die Opposition der Geistlichkeit und des Adels zu brechen versuchte, auch in D. zum Aufstand. In einer Versammlung zu Viborg 1523 kündigten die beiden Stände dem König den Gehorsam auf und beriefen seinen Oheim Friedrich I. (1523-33) auf den Thron, nachdem er die alte Handfeste beschworen. Der Adel ließ sich vom neuen König alle verpfändeten Güter und andre wichtige Vorrechte einräumen; ebenso benutzten die Hanseaten die Umstände zu ihrem Vorteil, und zuletzt mußte Friedrich auch den Dithmarschen alle ihre Vorrechte bestätigen. Dagegen sah sich Gustav Wasa genötigt, seinen Plan, die Dänen aus Schonen und ihren andern Besitzungen in Schweden zu vertreiben, aufzugeben, ja Friedrich zur Eroberung von Malmö und zur Erlangung der Krone von Norwegen Hilfe zu leisten. Auf der Versammlung der Reichsstände zu Odense 1527 gestattete Friedrich beiden Konfessionen in seinen Reichen Duldung, besetzte aber später