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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Deutschland

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Deutschland (Geschichte 1870-1871. Wiederherstellung des Deutschen Reichs).

Wie das deutsche Volk seit dem Ausbruch des Kriegs sich wieder nach langer Trennung und Spaltung als Ein Volk von Brüdern fühlen gelernt und an den Heldenthaten seiner wehrhaften Männer, welche ihm als Siegespreis die Sühne langer Schmach, die Rückgabe Elsaß-Lothringens, verhießen, sich zu hohem und stolzem Nationalgefühl aufgerichtet hatte, so zeigte es sich auch von Anfang an fest entschlossen, seine wunderbaren Erfolge zur Herstellung eines einheitlichen, starken und großen Reichs zu benutzen. Schon nach den ersten großen Siegen der deutschen Heere hatte die Stimme des Volkes laut eine Einigung von ganz D. gefordert; diese Forderung war dann im Verlauf des Kriegs mit einer solchen Entschiedenheit und Einstimmigkeit erneuert worden, daß die Regierungen der süddeutschen Staaten ihr die Gewährung nicht zu versagen wagten. War doch eben durch diesen Krieg klarer als je erwiesen worden, daß nur auf der Einigung aller Stämme die Sicherheit Deutschlands, besonders des Südens, für die Dauer begründet sei, und durch die Besiegung Frankreichs die Rücksichtnahme auf diesen Nachbar beseitigt, die sich bisher wie ein Bleigewicht allen auf die Einheit Deutschlands gerichteten Bestrebungen angehängt hatte. Auch Österreich hatte durch Beusts zweideutige Haltung bei Beginn des Kriegs alles Recht verwirkt, noch in deutschen Angelegenheiten ein Wort zu reden. Die Hauptschwierigkeit lag indes in der Frage, ob es möglich sein würde, die Einheit unter genügender Berücksichtigung der Ansprüche der süddeutschen Staaten auf ein reichliches Maß innerer Selbständigkeit herzustellen, zumal da König Wilhelm und Bismarck jeden Gedanken einer Pression auf die süddeutschen Staaten ablehnten, nachdem dieselben so loyal ihren Vertragspflichten nachgekommen waren.

Als zuerst Baden (2. Sept. 1870) die Frage nach einer festern Einigung bei der Regierung des Norddeutschen Bundes anregte und dann auch Bayern den Wunsch nach Verhandlungen hierüber kundgab, reiste der Präsident des Bundeskanzleramtes, Delbrück, im Auftrag Bismarcks nach München (21. Sept.), um die Vorschläge der süddeutschen Regierungen entgegenzunehmen. In den hier stattfindenden Konferenzen, an denen auch der württembergische Justizminister Mittnacht teilnahm, machte indes Bayern derartige Forderungen, daß eine Verständigung unmöglich erschien. Daraufhin lud Bismarck die drei andern süddeutschen Staaten ein, Bevollmächtigte zu Unterhandlungen nach Versailles zu senden, an denen teilzunehmen Bayern freigestellt wurde. Hier kamen im Lauf des Oktobers je zwei Vertreter der vier Staaten mit den Bevollmächtigten des Bundes, den Ministern Delbrück, Roon und Friesen, zu Konferenzen zusammen, die bald zu befriedigendem Abschluß führten, zuerst mit Baden und Hessen (15. Nov.), welche die Verfassung des Norddeutschen Bundes mit geringen Änderungen (in Bezug auf die Besteuerung) annahmen. Die Genehmigung des Vertrags erfolgte in den badischen Kammern 16. und 19. Dez., in den hessischen 20. und 29. Dez. fast einstimmig. Am 23. Nov. ward der Vertrag mit Bayern unterzeichnet, in welchem demselben sehr erhebliche Sonderrechte zugestanden wurden. Es behielt sein besonderes Gesandtschaftsrecht, die Verwaltung seines Heerwesens, eigne Post, Eisenbahnen und Telegraphen, eigne Besteuerung von Bier und Branntwein und besondere Bestimmungen hinsichtlich des Heimats- und Niederlassungsrechts. Obgleich dieser Vertrag der nationalen Partei das Maß berechtigter Eigentümlichkeit weit zu überschreiten schien, fand er doch im bayrischen Abgeordnetenhaus von seiten der ultramontanen Patriotenpartei lebhaften Widerspruch und wurde erst nach zehntägigen Debatten 21. Jan. 1871 mit 102 gegen 48 Stimmen angenommen, nachdem sich die Patriotenpartei gespalten hatte; die Reichsräte hatten ihn schon 30. Dez. 1870 mit 30 gegen 3 Stimmen genehmigt. Zuletzt wurde 25. Nov. der Vertrag mit Württemberg abgeschlossen; derselbe glich im wesentlichen dem bayrischen, nur schloß Württemberg, gleich Baden und Hessen, mit Preußen eine Militärkonvention ab, nach welcher die württembergischen Truppen als Teil des deutschen Bundesheers ein in sich geschlossenes Armeekorps bilden sollten. Die neugewählte württembergische Zweite Kammer, in welcher infolge des völligen Umschwungs der politischen Gesinnung der Württemberger die nationale Partei die Majorität hatte, genehmigte den Vertrag 23. Dez. mit 74 gegen 14 Stimmen, die Erste Kammer 29. Dez. mit 26 gegen 3 Stimmen.

Der norddeutsche Reichstag wurde 24. Nov. wieder zusammenberufen, um den Verträgen mit den süddeutschen Staaten ebenfalls seine Zustimmung zu erteilen. Auch hier stießen die bayrischen und württembergischen Verträge wegen der zu weit gehenden Reservatrechte auf Widerspruch, besonders von seiten der Fortschrittspartei, wurden jedoch endlich auf dringende Befürwortung der Regierung 9. Dez. angenommen. Auch eine neue Kriegsanleihe von 100 Mill. Thlr. wurde bewilligt. Am 4. Dez. machte Delbrück dem Reichstag davon Mitteilung, daß der König von Bayern bei den deutschen Fürsten und Freien Städten beantragt habe, mit dem Präsidium des künftigen Deutschen Bundes den Titel "deutscher Kaiser" zu verbinden, und daß die Fürsten und Städte alle zugestimmt hätten. Ohne daß die Rechte des bisherigen Präsidiums dadurch vermehrt wurden, ward doch das Ansehen des Bundesoberhauptes erhöht, seine Würde eine Stufe höher als die der übrigen Fürsten gestellt und dem deutschen Volk ein altes Symbol seiner Einheit und Macht damit zurückgegeben. Dem entsprechend wurde auch der neue Bund "Deutsches Reich" genannt.

Nachdem 10. Dez. der erste und letzte norddeutsche Reichstag geschlossen worden, begab sich eine Deputation desselben von 30 Mitgliedern nach Versailles, um dem König von Preußen eine Adresse zu überbringen, welche ihn "vereint mit den Fürsten Deutschlands" bat, durch Annahme der deutschen Kaiserkrone das Einigungswerk zu weihen. Die Deputation, geführt von dem Präsidenten Simson, der 21 Jahre früher an der Spitze der Deputation des Frankfurter Parlaments Friedrich Wilhelm IV. die deutsche Kaiserkrone angeboten hatte, ward 18. Dez. in Versailles feierlich empfangen. König Wilhelm nahm die Krone an, vorbehaltlich der formellen Kundgebung der freien Zustimmung der Fürsten und Städte. Nachdem dieselbe erfolgt war, erließ der König 17. Jan. 1871 folgende Proklamation an das deutsche Volk: "Wir Wilhelm, König von Preußen, nachdem die deutschen Fürsten und Freien Städte den einmütigen Ruf an Uns gerichtet haben, mit Herstellung des Deutschen Reichs die seit mehr denn 60 Jahren ruhende deutsche Kaiserwürde zu erneuern und zu übernehmen, und nachdem in der Verfassung des Deutschen Bundes die entsprechenden Bestimmungen vorgesehen sind, bekunden hiermit, daß Wir es als eine Pflicht gegen das gemeinsame Vaterland betrachtet haben, diesem Ruf der verbündeten deutschen Fürsten und Städte Folge zu leisten und die deutsche Kaiserwürde anzunehmen. Demgemäß wer-^[folgende Seite]