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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Drüsen

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Drusen - Drüsen.

gen abzugeben und allen Freiheiten zu entsagen, die dem Dschohal gewährt sind. Die Akkal sind unbesoldet und arbeiten wie die andern, stehen aber in hoher Achtung. Sie tragen einen runden, losen Turban und dürfen sich nicht in gestickten oder außergewöhnlichen Kleidern zeigen, auch keinen Tabak rauchen, keinen Wein trinken, weder lügen, noch schwören und an den Festlichkeiten der Dschohal nicht teilnehmen. Jeden Donnerstag abends findet in jedem Dorf eine religiöse Versammlung statt, welche mit politischen Gesprächen beginnt. Dann werden Auszüge aus den heiligen Büchern ihrer Religion gelesen und kriegerische Hymnen gesungen, welche die Vertilgung der Ungläubigen, auf die sie mit fanatischem Haß herabsehen, und die Eroberung der Welt durch die D. feiern. Gleichzeitig werden Gauversammlungen gehalten, zu welchen jeder Ort einen Delegierten sendet, und eine Landesversammlung in Baklin, zu welcher jeder Gau einen Vertreter abordnet, und welche über die Beschlüsse der niedern Versammlungen Beratung hält. Die Vereinigung von Politik und Religion ist im drusischen System inniger als bei irgend einem andern bekannten Volk. Die Dschohal sind in der Religion unwissend und daher indifferent gegen dieselbe. Sie haben weder Beschneidung noch Gebete oder Fasten, kennen weder Feste noch Verbote, trinken Wein und essen Schweinefleisch. Gleichwohl sind dem Dschohal die geheimen Erkennungszeichen der Sekte ebenso bekannt wie dem Akkal, dessen Gebräuche er achtet. Die Gebräuche und Sitten der D. haben im übrigen viel Eigentümliches. Sie sind namentlich gleich den Arabern sehr zeremoniös und reich an mannigfaltigen Ausdrücken der Höflichkeit. Um den Fremden und Nichtdrusen zu erkennen, haben sie in Anrede und Gruß besondere Sätze, aus deren Beantwortung sie sogleich erfahren, was sie wissen wollen. Die Frauen lassen nur das linke Auge sehen; sie nehmen aber, durch einen Vorhang verhüllt, an den Gemeindeversammlungen teil. Vielweiberei ist erlaubt, doch selten. Die D. sind mäßig, reinlich und fleißig, sehr tapfer, aber auch treulos (besonders gegen die Türken) und äußerst empfindlich. Wie den Beduinen, ist ihnen die Gastfreundschaft und die Blutrache gleich heilig. Geringe Streitigkeiten werden gewöhnlich durch Vermittelung der Freunde oder durch die Scheichs der betreffenden Familien beigelegt. Bei Todesfällen wird der Leichnam in den besten Kleidern des Verstorbenen ausgestellt und in kammerähnlichen Gräbern im Gebirge bestattet. Für Wissenschaft, schöne Künste und nützliche Industrie hat der Druse keinen Sinn. Die Jugend lernt lesen und schreiben; das Treiben der Erwachsenen geht in Politik, Ackerbau und kleinen Gebirgsfehden auf.

Als Religionsstifter verehren die D. den oben erwähnten, halb verrückten fatimidischen Kalifen Hakim von Ägypten (996-1020), der sich für eine Verkörperung Alis ausgab. Ein schlauer persischer Sektierer, Mohammed ibn Ismail ed Darazi, verbreitete diese Lehre sowie die von der Seelenwanderung und fand namentlich im südlichen Libanon Anhänger; ein andrer Sektierer, Hamza, brachte den neuen Glauben in ein System. Sowohl unter den Eroberungen der arabischen Kalifen als unter denen der Kreuzfahrer und der türkischen Sultane scheinen die Anhänger dieser Religion, die D., auf ihren Bergen ihre Freiheit unter Stammeshäuptlingen bewahrt zu haben. Erst um 1588 unterwarf sie Murad III. und gab ihnen einen der Pforte tributpflichtigen Großemir. Ganz gegen seine Absicht beförderte der Sultan dadurch die Einheit und Macht des Volkes; ja, zu Anfang des 17. Jahrh. gelang es dem Drusenfürsten Fachr Eddin durch schlaue Politik, das Gebiet der D. auf Kosten der Türken bedeutend zu vergrößern. Er wurde jedoch im Kampf gegen die Türken von den Seinigen verlassen, im Oktober 1633 den Türken überliefert und in Konstantinopel 1635 erdrosselt. Zwar blieb das Großemirat (unter der Oberherrlichkeit der Pforte) bei der Familie Fachr Eddins; doch gelangte deren Macht nicht wieder zu ihrer frühern Höhe. Nach dem Aussterben dieser Familie gelangte die Familie Schehab zum Großemirat. Die Großemire standen ganz unter der Herrschaft ihrer Wesire. Der letzte aus der Familie Schehab war Emir Beschir, der sowohl bei der Belagerung von St.-Jean d'Acre durch die Franzosen als auch später bei den Streitigkeiten zwischen der Pforte und den Vizekönigen von Ägypten eine zweideutige Rolle spielte, weshalb er wiederholt von der Pforte abgesetzt, aber durch Mehemed Ali und Ibrahim Pascha zurückgeführt wurde. Endlich 1840 als ägyptischer Parteigänger von der Pforte seiner Würde entsetzt, erhielt er Emir Beschir el Kassim zum Nachfolger. Kaum aber war Syrien wieder der Herrschaft der Pforte zurückgegeben, so erregten die gegenseitigen Intrigen der Franzosen und Engländer einen Kampf zwischen D. und Maroniten, den die Pforte zu ihrem Vorteil benutzte, um die Selbständigkeit beider bis dahin unter der Herrschaft des Emirs Beschir verbundener Völkerschaften zu brechen. Fast zwei Jahre dauerte der innere Kampf, infolge dessen die Pforte auch den Emir Beschir el Kassim des Großemirats entsetzte und den Renegaten Omer Pascha zum Administrator der D. und Maroniten einsetzte, dessen Tyrannei aber bald einen neuen Aufstand erregte. Die Streitigkeiten zwischen D. und Maroniten dauerten die nächsten Jahre fort, und die Großmächte machten Ende 1847 neue Versuche zu deren Beilegung, welche aber zu keinem erheblichen Resultat führten. Vielmehr stieg die gegenseitige Erbitterung immer höher, und der Fanatismus der stärkern und von hohen Beamten der Pforte insgeheim begünstigten D. machte sich endlich in jenen blutigen Gemetzeln Luft, die vom Mai bis Oktober 1860 dauerten und besonders in Damaskus vom 9. bis 16. Juli vielen Christen das Leben kosteten. Auf die dringenden Anforderungen der christlichen Mächte hin entschloß sich die Pforte zu strengem Einschreiten; die Hauptanstifter jener Greuel, darunter mehrere hohe Beamte der Pforte, wurden hingerichtet, und die Gesamtregierung des Libanon ward einem christlichen, nicht aus dem einheimischen Adel genommenen Pascha übergeben, infolgedessen zahlreiche D. nach dem Hauran flüchteten. Vgl. Silvestre de Sacy, Exposé de la religion des Druses (Par. 1828, 2 Bde.); Earl of Caernarvon, The Druses of the Lebanon (Lond. 1860); Petermann, Reisen im Orient, Bd. 1 (Leipz. 1861); Churchill, Mount Lebanon, Bd. 4 (2. Aufl., Lond. 1862); Guys, La nation druse (Par. 1864).

Drüsen (Glandulae), Organe zur Absonderung eines meist flüssigen, seltener festen Stoffes im tierischen oder pflanzlichen Körper. Im einfachsten Fall besteht eine Drüse aus einer einzigen Zelle (z. B. viele Hautdrüsen niederer Tiere) und ergießt ihre Absonderung (Sekret) direkt nach außen; gewöhnlich vereinigen sich jedoch viele Drüsenzellen zu einer gemeinschaftlichen Masse und münden in einen besondern Kanal (Ausführungsgang), welcher die Absonderung oft an weit von der eigentlichen Drüse gelegene Stellen zu befördern hat. Die zellige Auskleidung des Ausführungsganges setzt sich einerseits auf die äußere Haut oder eine Schleimhaut, anderseits in die