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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Friedensgöttin - Friederich.

meist mit der Generaluntersuchung der in ihrem Bezirk verübten Verbrechen von den Untersuchungsrichtern des Bezirks beauftragt. Von Frankreich war mit dem französischen Rechte das Institut der F. auch auf Rheinpreußen, Rheinbayern und Rheinhessen übergegangen. Doch ist dasselbe durch die neue Reichsjustizorganisation dort ebenso wie in Elsaß-Lothringen beseitigt worden. Ganz andrer Natur als die englischen und französischen F. sind die in vielen deutschen Ländern eingeführten Institute der Friedensrichter oder Schiedsmänner, welche Verminderung und Abkürzung der Prozesse durch Beilegung zivilrechtlicher Streitigkeiten, öfters auch Ehrenkränkungssachen, im Weg des Vergleichs oder schiedsrichterlichen Ausspruchs bezwecken. Vgl. Schiedsmann.

Friedensgöttin, s. Irene.

Friedenskirchen, drei evangelische Kirchen, welche 1648 im Westfälischen Frieden auf Betrieb Schwedens den schlesischen Fürstentümern und Städten Glogau, Jauer und Schweidnitz stipuliert und sodann von Holz und Lehm, ohne Glockentürme und außerhalb der Stadtmauern, meist durch milde Beiträge erbaut wurden: zu Glogau die "Hütte Gottes", zu Schweidnitz die "Dreifaltigkeitskirche", zu Jauer die "Heiligegeistkirche". Erst die Altranstädter Konvention wirkte ihnen Türme und Glocken aus.

Friedenskongreß, s. Friede, S. 685 u. 687.

Friedenskuß (heiliger Kuß, Liebeskuß), in der altchristlichen Kirche der Kuß, welchen man sich als Zeichen gänzlicher Aussöhnung beim Abendmahl oder auch bei andern kirchlichen Handlungen, z. B. bei der Taufe, Absolution, Ordination, gegenseitig zu geben pflegte. Da die Heiden von dieser Sitte Anlaß zu Verdächtigungen der Christen nahmen, ordneten schon die apostolischen Konstitutionen Absonderung der Geschlechter hinsichtlich des Friedenskusses an. Die Sitte erhielt sich in der abendländischen Kirche bis ins 13. Jahrh. und wurde neuerdings von den Herrnhutern wieder belebt. Auch der Kuß, welchen ein neugewählter Papst bei der Adoration in der Peterskirche auf die Wangen jedes adorierenden Kardinals drückt, heißt F. In der griechischen Kirche tritt am Ostermorgen nach der Verkündigung der Auferstehung der höchste Geistliche der Kirche an die Galerie vor der Ikonostase, um, nachdem er sämtliche Priester umarmt, jedem Mitglied der Gemeinde, das sich ihm nähert, seinen Kuß und Segen mit den Worten: "Christus ist erstanden!" zu geben, welchen die Erwiderung folgt: "In Wahrheit, er ist erstanden!" Hierauf küssen sich die Anwesenden, jedoch nach Geschlechtern gesondert, untereinander.

Friedenspfeife (franz. Calumet), eine große, mit bunten Federn und geflochtenen Haaren verzierte hölzerne Tabakspfeife, welche bei den Friedensverhandlungen der Indianer in Nordamerika eine große Rolle spielt. Ein Häuptling raucht sie mit einigen Zügen an und reicht sie dann den Abgesandten des feindlichen Stammes sowie den übrigen Vornehmen, so daß sie während der Unterhandlungen stets im Kreis herumgeht.

Friedenspräliminarien, s. Friede, S. 685 f.

Friedensschluß, s. Friede, S. 685 f.

Friedenstein, Schloß, s. Gotha. ^[richtig: Goth.]

Friedensvereine, s. Friede, S. 687.

Friedenthal, Rudolf, preuß. Staatsmann, geb. 15. Sept. 1827 zu Breslau, studierte die Rechte in Breslau, Heidelberg, Berlin und erwarb 1849 an letztgenannter Universität den Doktorgrad mit der Dissertation "De rerum litigiosarum alienatione ex jure romano" (Berl. 1849). Zuerst willens, sich der akademischen Laufbahn zu widmen, trat er als Auskultator in die juristische Praxis, ward 1851 Referendar und 1854 Assessor bei dem Kammergericht. Um die Verwaltung seines großen Grundbesitzes und seiner ausgedehnten industriellen Etablissements zu übernehmen, schied er 1854 aus dem Justizdienst, ward 1856 Kreisdeputierter für Neiße und 1857 Landrat des Kreises Grottkau. 1864 nach dem Tod seines Vaters trat er überhaupt aus dem Staatsdienst aus und widmete sich ganz der Verwaltung seines Ritterguts Gießmannsdorf und seiner übrigen Besitzungen. Hier wirkte er durch sein Beispiel und manche neue Einrichtungen für Hebung der Landwirtschaft, wie er auch die Lage seiner ländlichen Arbeiter und Beamten zu verbessern bestrebt war. Seit 1867 Mitglied des Reichstags des Norddeutschen Bundes sowie des deutschen Reichstags, hielt er sich anfangs zu den Altliberalen und ward später Begründer und Führer der freikonservativen oder deutschen Reichspartei. Die durch den Norddeutschen Bund geschaffenen Reformen beleuchtete er in der Schrift "Reichstag und Zollparlament, gesetzgeberische Resultate der Sessionen von 1867 und 1868" (Berl. 1869). Im November 1870 wurde er mit Blankenburg und Bennigsen als Vertrauensmann nach Versailles berufen, um an den Vorverhandlungen zur Feststellung des Entwurfs der deutschen Reichsverfassung teilzunehmen. 1870 trat er auch in das preußische Abgeordnetenhaus, wo er, 1873 zum Vizepräsidenten gewählt, in allen Fragen einen vermittelnden Einfluß übte und sich namentlich um das Zustandekommen der Kreisordnung (1872) und der übrigen auf die Verwaltungsreform bezüglichen Gesetze verdient machte. Am 19. Sept. 1874 wurde er nach dem Ausscheiden des Grafen Königsmark an die Spitze des landwirtschaftlichen Ministeriums berufen, was ihn nötigte, seine industriellen Unternehmungen aufzugeben. In seinem neuen bisher sehr vernachlässigten Amt entwickelte F. eine rastlose schöpferische Thätigkeit durch Gesetzvorschläge sowie segensreiche und anregende Verwaltungsmaßregeln und erwarb sich den Dank und die Anerkennung aller Parteien. Vom Oktober 1877 bis März 1878 verwaltete er während Eulenburgs Beurlaubung das Ministerium des Innern mit gleichem Geschick, doch ward er nicht definitiv mit demselben betraut, weil er die Vollendung der Verwaltungsreform verlangte. Ein neues großes Feld eröffnete sich seinem erfolgreichen Wirken, als 1. April 1879 die Verwaltung der Domänen und Forsten dem landwirtschaftlichen Ministerium zugewiesen wurde. Doch nahm er 14. Juli 1879 seine Entlassung, weil er die neue Zollpolitik des Reichskanzlers, besonders die Getreidezölle, nicht billigte, und ward, nachdem er vom Herzog von Dino die große Herrschaft Deutsch-Wartenberg in Schlesien gekauft hatte, im Oktober 1879 zum Mitglied des Herrenhauses ernannt.

Friederich, Andreas, Bildhauer, geb. 1798 zu Rappoltsweiler bei Kolmar, bildete sich auf der Dresdener Akademie und begab sich 1819 zu Gottfr. Schadow nach Berlin. Nachdem er sich noch seit 1821 in Paris unter Bosio sowie seit 1824 in Rom unter Thorwaldsen weiter ausgebildet, ließ er sich 1826 in Straßburg nieder. Er arbeitete meist in Sandstein und Granit; von seinen größtenteils der monumentalen Kunst angehörigen Werken sind die namhaftesten: Turennes Denkmal in Sasbach, Kolossalstatue des Bischofs Werner von Habsburg im Straßburger Münster, Monument Erwins von Steinbach in Steinbach, Statue Franz Drakes in Offenburg, eine weib-^[folgende Seite]