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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Geweihbaum; Geweihstuppe; Gewende; Gewerbe; Gewerbeausstellungen; Gewerbebanken; Gewerbebetrieb

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Geweihbaum - Gewerbebetrieb.

Gehörns vor als beim Rehwild, was wohl gleichfalls mit der Weichlichkeit desselben zusammenhängen mag.

Bei allen Hirscharten sowie beim Rehwild ist die Äsung von besonderm Einfluß auf die Bildung starker Geweihe, man hat solche selbst in Tiergärten durch Fütterung mit Getreide, namentlich mit Maisschrot nach dem Abwerfen und der Kolbenzeit, erzielt, während die Gehörne meist gering bleiben, wenn das Wild fast ausschließlich auf Grasnahrung beschränkt ist.

Geweihähnliche Bildungen finden sich auch bei niedern Tieren, z. B. dem Hirschkäfer, dessen Oberkiefer eine geweihähnliche Form besitzen. Vgl. Altum, Die Geweihbildung bei Rothirsch, Rehbock, Damhirsch (Berl. 1874); v. Dombrowski, Die Geweihbildung der europäischen Hirscharten (Wien 1885).

Geweihbaum, s. Gymnocladus.

Geweihstuppe, s. Cladonia.

Gewende, s. v. w. Feldstück; Unterabteilung eines Feldes oder Schlages, meist durch Furchen, Wege oder Steine begrenzt; auch s. v. w. Angewende.

Gewerbe. Das Wort G. hat verschiedene Bedeutungen. Nach dem in der politischen Ökonomie üblichsten Sprachgebrauch bezeichnet es einerseits diejenige berufsmäßige Erwerbsthätigkeit; deren Gegenstand die Bearbeitung von Rohstoffen ist, um aus ihnen Güter von höherm Wert herzustellen, anderseits den diese Thätigkeit umfassenden Produktionszweig der Volkswirtschaft (G. im engern Sinn). Das G. der Volkswirtschaft in diesem Sinn ist einer der großen Produktionszweige neben der Urproduktion (Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Bergbau, Fischerei, Jagd und andre Gewinnung roher Naturstoffe), dem Handel, dem Transportwesen, den persönlichen Dienstleistungen. Es scheidet sich weiter in viele verschiedenartige Produktions- und Berufszweige, jeder derselben ist ein G. (ein Produktionszweig, in dem Rohstoffe zu höhern Werten be- oder verarbeitet werden). In einem weitern Sinn ist G. jede berufsmäßige Thätigkeit, sofern ihr Zweck der Erwerb ist; in diesem Sinn spricht man von Landwirtschafts-, Handels-, Preß-, Schenk-, Versicherungsgewerbe, ja selbst von den gelehrten Gewerben der Schriftsteller, Lehrer, Ärzte etc. Ein von beiden verschiedener Sprachgebrauch ist derjenige, welcher in den Ländern deutscher Zunge den meisten sogen. Gewerbeordnungen des 19. Jahrh. zu Grunde liegt und das Wort als einen rein äußerlichen Kollektivbegriff, der sich nicht definieren läßt, erfaßt; nach demselben umfaßt G.: 1) das G. in dem erstgenannten Sinn (Handwerk, Industrie), 2) den Handel und das Transportwesen, 3) die Versicherung, 4) die sonstige Erwerbsthätigkeit, sofern sie nicht häuslicher Gesindedienst oder eine höhere Geistesthätigkeit ist, und sind davon nur ausgeschlossen: a) die Urproduktion, b) der häusliche Gesindedienst, c) der wissenschaftliche und künstlerische Erwerb, d) die Thätigkeit der Beamten. Die Gewerbestatistik der neuern Zeit nimmt das Wort G. gewöhnlich auch in diesem ähnlichen weitern Sinn. Die neueste Gewerbezählung des Deutschen Reichs erstreckte sich auf 20 Gewerbegruppen: 1) Kunst- und Handelsgärtnerei, Baumschulen; 2) gewerbsmäßige Tierzucht (ohne die Zucht landwirtschaftlicher Nutztiere), auch Fischerei; 3) Bergbau-, Hütten- und Salinenwesen, Torfgräberei; 4) Industrie der Steine und Erden; 5) Metallverarbeitung; 6) Maschinen, Instrumente und Apparate; 7) chemische Industrie; 8) forstwirtschaftliche Nebenprodukte, Leuchtstoffe, Felle, Öle und Firnisse; 9) Textilindustrie; 10) Papier und Leder; 11) Holz- und Schnitzstoffe; 12) Nahrungs- und Genußmittel; 13) Bekleidung und Reinigung; 14) Baugewerbe; 15) polygraphische G.; 16) künstlerische G.; 17) Handelsgewerbe; 18) Versicherungsgewerbe; 19) Verkehrsgewerbe; 20) Beherbergung und Erquickung. Von diesen 20 Gruppen gehören zum G. in dem ersten, engern Sinn nur die Gruppen 5-16 und ein Teil der Gewerbeklassen in den Gruppen 3, 4 und 20. Dieser verschiedene Sprachgebrauch ist unleugbar ein Übelstand. Er hat in Deutschland z. B. mit dazu beigetragen, daß, als es sich darum handelte, im Interesse des Gewerbes im engern Sinn die frühern Schranken des Gewerbebetriebes zu beseitigen, und diese Schranken mit Recht fielen, die Gewerbefreiheit zugleich für andre Erwerbszweige, die in den Gewerbeordnungen auch als G. angesehen wurden, eingeführt ward, für welche sie nicht in gleichem Maß am Platz war und deshalb später, nach schlechten Erfahrungen, wieder eingeschränkt werden mußte.

Gewerbeausstellungen, s. Ausstellungen.

Gewerbebanken, s. v. w. Kreditgenossenschaften, s. Genossenschaften (S. 105) und Volksbanken.

Gewerbebetrieb ist die Vereinigung und Verwendung von Arbeit und Kapital zum Zweck gewerblicher Produktion. Auf dem Gebiet des Gewerbewesens im engern Sinn, d. h. der berufsmäßigen Bearbeitung von Rohstoffen, um aus ihnen Güter von höherm Wert herzustellen, unterscheidet man Fabrik-, Hausindustrie- und Handwerksbetrieb, ferner Groß-, Mittel- und Kleinbetrieb. Die letztere Unterscheidung beruht auf der Größe des Betriebes, insbesondere auf der Zahl der im Betrieb thätigen Personen, auf der Größe des zur Verwendung kommenden stehenden und umlaufenden Kapitals und auf dem Umfang des Roh- und Reinertrags. Der Großbetrieb ist zu allgemeinerer Verbreitung und zu einer herrschenden Stellung im Gewerbewesen erst im letzten Jahrhundert gelangt. Vorher kam er nur vereinzelt vor, der Betrieb der gewerblichen Unternehmungen war weitaus überwiegend Klein- und Mittelbetrieb. Die neuere Entwickelung des Großbetriebes ist die Folge der Gewerbefreiheit und der Fortschritte der Technik, insbesondere der Maschinenproduktion. Er hat den Klein- und Mittelbetrieb in einer Reihe von Gewerbszweigen verdrängt. Diese Entwickelung des Großbetriebes ist der Anlaß einer vielbesprochenen wichtigen Frage, ob und wie weit bei der heutigen Gewerbeordnung der Klein- und Mittelbetrieb dem Großbetrieb gegenüber konkurrenzfähig ist. Die Sozialisten behaupten die unbedingte Konkurrenzunfähigkeit beider Betriebsarten und verkünden als die notwendige Folge der Gewerbefreiheit die allmähliche vollständige Aufsaugung der kleinen und mittlern Unternehmer durch die großen. Andre gehen zwar nicht so weit, aber begrenzen doch das bei freier Konkurrenz dem selbständigen Klein- und Mittelbetrieb bleibende Gewerbegebiet auf einen kleinen Teil der Gesamtproduktion. Beide Ansichten sind irrig.

Die charakteristischen Merkmale der kleinen, großen und mittlern gewerblichen Unternehmungen sind folgende. In den kleinen Unternehmungen ist der Unternehmer auch als Arbeiter mitthätig, die Geschäftsleitung nimmt nur einen kleinen Teil seiner Zeit und Kraft in Anspruch. Hilfspersonen (Gesellen, Lehrlinge, andre Arbeiter) sind nicht oder nur in geringer Zahl vorhanden. Meist arbeiten sie in den gleichen Räumen mit denselben Arbeitsinstrumenten wie der Unternehmer und sind von diesem in der Regel nicht durch eine soziale Kluft geschieden. Sie werden meist selbst Unternehmer. Das (vorwiegend umlaufende) Kapital der Unternehmung ist gering, der