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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Irland

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Irland (Verwaltung, Rechtspflege etc.; Geschichte).

steuer wurde 1871 von 7,532,920, 1884 von 10,650,072 Pfd. Sterl. bezahlt; der Steuerwert des liegenden Eigentums ist 1873-84 von 13,417,922 auf 13,856,000 Pfd. Sterl. gestiegen. Eine Übersicht des Einkommens (in Tausenden von Pfund Sterling) bietet die folgende Tabelle:

Einnahmequellen 1862* 1876 1877 1884

Landbesitz 8193 9291 9938 9982

Häuser 3334 3614 3010 3355

Landwirtschaft 2937 3097 3313 3327

Eisenbahnen 798 1090 1186 1296

Handel, Gewerbe 4858 9187 8460 8890

Gehalte, Annuitäten, Zinsen von der Staatsschuld etc. 3477 3056 2933 3353

Zusammen: 23597 29335 28840 30203

*1862 und 1876 beziehen sich auf Einkommen über 100, 1877 und 1884 auf solche über 150 Pfd. Sterl.

Von dem deklarierten Einkommen entfallen 39 Proz. auf Leinster, 29 Proz. auf Ulster, 23 Proz. auf Munster und 9 Proz. auf Connaught; vom Steuerbetrag bez. 34, 31, 26 und 9 Proz. Wenn nun jedenfalls nach obigen Zahlen I. im ganzen wohlhabender geworden ist, so hat doch die Zahl der Armen nicht abgenommen wie in den benachbarten Königreichen, im Gegenteil, im Verhältnis zur Bevölkerung ist dieselbe gewachsen. Im J. 1861 erhielten 50,683 Arme Unterstützung (einschließlich 10,422 arbeitsfähige Erwachsene), 1871: 74,692; 1880: 100,856; 1884: 108,831; 1885: 106,717 (7416 arbeitsfähig), und es kam in den genannten Jahren bez. 1 Armer auf je 114, 72, 53, 46 und 46 Bewohner.

Verwaltung, Rechtspflege etc.

Seit Auflösung des irischen Parlaments im J. 1799 bildet I. einen Teil des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und I. und ist im Reichsparlament durch 28 Peers und 103 Vertreter der Gemeinen vertreten (s. Großbritannien, S. 776 f.). An der Spitze der Verwaltung steht der von dem jeweiligen Ministerium ernannte Lord-Lieutenant, als Vertreter der Krone, der einen Gehalt von 20,000 Pfd. Sterl. bezieht und von einem förmlichen Hofstaat umgeben ist. Ihm zur Seite stehen der Staatssekretär für I. (gewöhnlich Kabinettsminister) und ein Geheimer Rat, dessen Wirksamkeit indes eine sehr beschränkte ist. Die obersten Gerichtshöfe sind denjenigen Englands nachgebildet. Es sind ein High Court of Justice in 5 Abteilungen, ein Admiralitätsgericht, ein Gerichtshof für Bankrottsachen und ein Gerichtshof für Landfragen (Land Commissioners' Court) mit zusammen 21 Richtern. Die Verwaltung der Grafschaften liegt in den Händen eines Lieutenants und mehrerer Deputy-Lieutenants, welche sämtlich vom Lord-Lieutenant ernannt werden, und von Friedensrichtern, welche der Lord-Kanzler von I. ernennt. Sie bilden die sogen. Grand Jury, welche die Grafschaftssteuern erhebt und verwaltet. Ein besoldeter Richter (stipendiary magistrate) führt bei den Verhandlungen den Vorsitz. Die Verwaltung des Armenwesens liegt in den Händen von Guardians, die von den höher Besteuerten gewählt werden, zu denen aber auch die Friedensrichter ex officio gehören. Elf Städte haben eine Munizipalverfassung, 108 andre erfreuen sich beschränkterer städtischer Rechte, aber in allen ist die Wählerschaft eine sehr beschränkte. Für Aufrechthaltung der öffentlichen Ruhe sorgen eine militärisch organisierte Constabulary (13,334 Mann) und eine Schutzmannschaft in Dublin (1181 Mann). An Militär stehen in I. 5 Regimenter Reiterei, 8 Batterien Artillerie, 1 Gardebataillon, 4 irische und 21 nichtirische Bataillone Infanterie und 27 Milizbataillone. In I. rekrutieren sich aber 18 Batterien Küstenartillerie, 17 Linien- und 27 Milizbataillone.

Als I. mit Großbritannien zu einem Königreich vereinigt wurde, bestimmte man, daß es 2/15 der gemeinschaftlichen Ausgaben zu decken habe; augenblicklich aber beträgt sein Beitrag 2/23. Im J. 1884-85 zahlte I. 6,523,000 Pfd. Sterl. in die Staatskasse, wovon indes über 4 Mill. in I. selbst verausgabt wurden (ohne Militär). Anderseits hat der Staat von 1846 bis März 1886 für irische Zwecke 33,668,127 Pfd. Sterl. als Anleihen bewilligt, wovon 17,693,820 Pfd. Sterl. abgezahlt, 9,140,002 Pfd. Sterl. erlassen (allein für die Hungersnot 1846-49: 7,029,304 Pfd. Sterl.) und 6,834,305 Pfd. Sterl. noch rückständig sind. An Lokalsteuern wurden 1884 in I. erhoben 3,788,940 Pfd. Sterl. (2,955,955 Pfd. Sterl. von liegendem Eigentum). - Das Wappen Irlands ist eine goldene Harfe mit silbernen Saiten in blauem Feld; Wahrzeichen ist das Kleeblatt. Nationalfarbe ist eigentlich Hellblau, doch ziehen die Nationalgesinnten Grün vor, die prononcierten Protestanten aber Orange (zur Erinnerung an Wilhelm von Oranien). Alles übrige s. Großbritannien.

[Litteratur.] Vgl. außer den ältern Reiseschriften von Element, Kohl, Venedey, V. A. Huber, Helfferich, Rodenberg ("Die Insel der Heiligen", Berl. 1860, 2 Bde.): Hull, Physical geology and geography of Ireland (Lond. 1878); Kinahan, Geology of Ireland (das. 1878); Murphy, Ireland industrial, political and social (das. 1870); O'Driscol, Views of Ireland, moral, political and religious (das. 1823); Trench, Realities of Irish life (das. 1868 u. öfter); Campbell, The Irish land question (das. 1869); Sullivan, New Ireland (das. 1878); Lord Dufferin, Irish emigration and the tenure of land (das. 1878); O'Curry, On the manners and customs of the ancient Irish (das. 1873, 3 Bde.); Joyce, Origin and history of Irish names of places (5. Aufl., Dubl. 1883, 2 Bde.); v. Lasaulx, Aus I. (Bonn 1877); Murray, Handbook for travellers in Ireland (Lond.). Von Kartenwerken sind zu nennen: die sogen. "Six inch map" (1:10,560, in 1907 Blättern, seit 1864) und die "One inch map" (1:63,360, in 205 Blättern), welche beide auf der in den Jahren 1825-46 erfolgten Landesaufnahme beruhen.

Geschichte.

Irland vor der englischen Eroberung.

Die älteste Geschichte Irlands ist reich an Sagen und Fabeln aller Art, aber nur wenig ist aus zuverlässigen Quellen darüber bekannt. Während die sogen. Bardengeschichte seit dem Jahr 2736 nach Erschaffung der Welt, in welchem I. von dem aus Asien eingewanderten Stamm der Milesier erobert worden sein soll, in ununterbrochener Folge ihre wundersame Erzählung abspinnt, von der im Licht kritischer Forschung auch nicht das geringste Detail bestehen bleiben kann, ist in Wirklichkeit die frühste Geschichte des Landes in tiefes Dunkel gehüllt. Griechen und Römer kannten nur wenig von der Insel, als deren ältere Namen Eirin oder Erin und Hibernia (s. d.) erscheinen; ihre ältesten Bewohner, keltischen Stammes, werden als Skoten und Pikten bezeichnet; die Namen Iren und I. sind erst von den Angelsachsen gebildet. Die Insel war in jenen frühsten Zeiten in eine große Anzahl kleiner und kleinster Staaten geteilt, an deren Spitze Fürsten oder Häuptlinge