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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Krone

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Krone (fürstliches Abzeichen).

wiesen, welche durch Gesetz vom 30. April 1850 um jährlich 500,000 Thlr. erhöht ward. Das Gesetz vom 27. Jan. 1868, betreffend die Erhöhung der K., fügte eine weitere Rente von 1 Mill. Thlr. aus der Staatskasse hinzu. Außerdem sind bestimmte Schlösser nebst Zubehör der ausschließlichen Benutzung des Königs unter Übernahme der Unterhaltungslast auf den Kronfideikommißfonds vorbehalten. Weiteres vgl. Zivilliste.

Krone (lat. corona), kranzförmige Kopfbedeckung, gewöhnlich von Gold oder Silber und mit Edelsteinen und Perlen besetzt, Abzeichen und Schmuck für fürstliche Personen. Das Tragen einer K. als Zeichen der Herrscherwürde war schon in den frühsten historischen Zeiten Sitte; schon von Salomo wird erzählt, daß er eine K. getragen habe, die jedoch den viel ältern Tiaren, Diademen und Stirnbinden der assyrischen, ägyptischen und babylonischen Herrscher geglichen haben wird, die keine eigentlichen Kronen waren. Zur Zeit der römischen Kaiser wurde das Diadem in eine ringförmige K. verwandelt; bis dahin war die Corona (s. d.) besonders als kriegerisches Ehrenzeichen erteilt worden. Die noch zu Anfang des Mittelalters vorkommenden vier oder acht Blättchen, welche über die K. hinausragten, erinnern daran, daß diese ursprünglich ein Kranz gewesen. Die byzantinischen Kaiser bedienten sich bereits oben geschlossener Kronen mit Bügeln (s. Tafel "Kostüme I", Fig. 8: byzantinischer Kaiserornat).

Die alte römisch-deutsche Kaiserkrone (Fig. 1) ist eine runde Kappe, umgeben von acht oben halbkreisförmigen Schildchen, wovon je vier abwechselnd mit Edelsteinen und Perlen besetzt, bez. mit Emailbildern geschmückt sind. Seit Kaiser Friedrich III. existiert eine andre Kaiserkrone, von welcher sich auf dem Grabmal dieses Kaisers eine authentische Abbildung findet. Dieser K. ist die jetzige österreichische Hauskrone (Fig. 2) nachgebildet, welche Kaiser Rudolf II. um 1570 anfertigen ließ. Die neue deutsche Kaiserkrone (Fig. 3), welche bis jetzt nur im Modell vorhanden ist, hat einige Ähnlichkeit mit der alten Reichskrone. Sie besteht aus acht goldenen, oben halbkreisförmigen Schildchen, die mit Brillanten eingefaßt sind; die größern Schildchen zeigen ein Edelsteinkreuz, das von vier kleinern Edelsteinkreuzen bewinkelt ist. Die kleinern Schildchen zeigen den mit Brillanten besetzten Reichsadler, über dessen Haupt eine aus neun Edelsteinen gebildete Rosette angebracht ist. Die K. ist oben mit vier Bügeln geschlossen, die mit Blattwerk besetzt sind und am Gipfel den Reichsapfel tragen. Das Futter der K. besteht aus Goldbrokat. Die alte Königskrone (Fig. 4), die in der Heraldik immer nur im Durchschnitt abgebildet wird, besteht aus einem Goldreif mit Blättern, die nach Belieben auch mit Perlenzinken abwechseln. Im 13. Jahrh. führte nur Österreich diese K. auf dem Helm, wohl wegen der von Kaiser Friedrich II. geplanten Erhebung Österreichs zum Königreich. Im 14. Jahrh. wurde dieser Gebrauch allgemein, weshalb diese K. auch Helmkrone genannt wird. Als solche hat sie keinen Wert als Rangabzeichen. Diese Laubkrone ist die Grundlage der meisten spätern Kronenformen. Mit Bügeln gechlossen ohne Futter ist sie die moderne Königskrone (Fig. 5). Dieselbe K. gefüttert gilt jetzt als Großherzogskrone (Fig. 6), welche der Große Kurfürst annahm, als er die Souveränität über Preußen erlangte. Die nicht souveränen Kurfürsten des alten Wahlreichs führten einen mit Hermelin aufgeschlagenen

^[Abb.: Fig. 1. Römisch-deutsche Kaiserkrone.]

^[Abb.: Fig. 2. Österreichische Hauskrone.]

^[Abb.: Fig. 3. Neue deutsche Kaiserkrone.]

^[Abb.: Fig. 4. Alte Königskrone (Helmkrone).]