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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Krone

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Krone (Teil des Hufs etc., Sternbilder, Münzen).

Hut (Kurhut, Fig. 7) oder auch den jetzigen Herzogshut (Fig. 8). Der Fürstenhut (Fig. 9) unterscheidet sich von dem Kurhut durch die Einfassung; häufig wurde an Stelle des Hermelinaufschlags ein Kronreif mit Blättern geführt, ähnlich der sogen. Erlauchtkrone (Fig. 10), die jetzt den vormals reichsständischen Grafen eigentümlich ist und oben in der Mitte ein Hermelinschwänzchen zeigt. Auf die alte Königskrone geht auch die päpstliche K. oder Tiara (Fig. 11) zurück. Dieselbe besteht aus einer hohen weißen (nach andern purpur-, blau- und grünseidenen) Mütze, die mit drei Kronen überzogen und oben mit dem Reichsapfel besetzt ist. Eine weitere Abart ist die französische Marquiskrone (Fig. 12), bei welcher die Blätter mit je drei in Gold gefaßten Perlen abwechseln. Die Rangkronen des niedern Adels kamen im vorigen Jahrhundert nur sehr vereinzelt vor, und es herrschte bei der Anwendung derselben völlige Willkür. Die Festsetzung einer bestimmten Anzahl von Perlen für jede Adelsklasse ist ganz neuen Datums. Streng genommen gebühren dem Grafen eine K. mit neun (Fig. 13), dem Freiherrn eine solche mit sieben (Fig. 14) und dem unbetitelten Edelmann eine K. mit fünf Perlen (Fig. 15). Nach heraldischer Lehre sollen die Rangkronen nicht auf dem Helm, sondern nur unmittelbar auf dem Schild geführt werden. Die offizielle Heraldik schiebt dieselben zwischen Schild und Helm. Den Städten kommen nach jetzigem Gebrauch Mauerkronen zu, die den altrömischen Kronen dieses Namens (s. Corona) nachgebildet sind; ein Beispiel solcher gibt das Wappen der Stadt Gießen (Fig. 16), wo sie im Schild vorkommt, während sie in der Regel auf dem Schild geführt wird. Figürlich versteht man unter K. den Kroninhaber, die Person des Monarchen mit den ihr zustehenden Rechten, daher man von Krongütern, Kronämtern, Kronenorden, Krondotationen etc. spricht. Übrigens kommt die K. auch als Ehrenschmuck (Bürger-, Braut-, Totenkrone etc.) in verschiedener Bedeutung und Anwendung vor. Vgl. Gerlach, Kronenatlas (Abbildungen sämtlicher Kronen, Wien 1877). - Den Namen K. (Wendenkrone) führen auch die der La Tène-Periode, also vorrömischer Zeit, angehörigen, mit Zackenkranz versehenen runden Bronzereifen, welche sich mittels eines Scharniers öffnen lassen und deshalb nicht als K., sondern als Halsschmuck anzusehen sind. Sie wurden in Norddeutschland in Hannover bis Posen und Preußen gefunden.

^[Abb.: Fig. 5. Moderne Königskrone.]

^[Abb.: Fig. 6. Großherzogskrone.]

^[Abb.: Fig. 7. Kurhut.]

^[Abb.: Fig. 8. Herzogshut.]

^[Abb.: Fig. 9. Fürstenhut.]

^[Abb.: Fig. 10. Erlauchtkrone.]

^[Abb.: Fig. 11. Päpstliche Krone (Tiara).]

^[Abb.: Fig. 12. Franz. Marquiskrone.]

^[Abb.: Fig. 13. Grafenkrone.]

^[Abb.: Fig. 14. Freiherrnkrone.]

^[Abb.: Fig. 15. Adelskrone.]

^[Abb.: Fig. 16. Wappen der Stadt Gießen (mit der Mauerkrone).]

Krone, Teil des Hufs, s. Kronbein und Huf. Der Oberteil eines geschliffenen Edelsteins, s. Edelsteine, S. 314.

Krone, zwei Sternbilder: die nördliche K., im Osten des Bootes, zwischen 228½° und 244° Rektaszension, 25° und 38° nördlicher Deklination, ist ausgezeichnet durch einen Stern zweiter Größe (Gemma), mit welchem 4 Sterne von vierter und 3 von fünfter Größe ringförmig zusammenstehen (s. Karte "Fixsterne des nördlichen Sternenhimmels"); das Sternbild enthält mehrere merkwürdige Doppelsterne. Am 12. Mai 1866 endeckte ^[richtig: entdeckte] Birmingham in Irland einen Stern zweiter Größe, der schon nach wenigen Tagen dem bloßen Auge unsichtbar wurde. Nach spektroskopischen Untersuchungen war das plötzliche Aufleuchten dieses Sterns dem Ausbruch glühenden Wasserstoffs zuzuschreiben; die südliche K., unter dem Schützen, in der Nähe des Schwanzes vom Skorpion, für uns nur in ihrem höchsten Standpunkt teilweise am Horizont sichtbar, enthält einen Stern vierter, 3 fünfter und 8 sechster Größe.

Krone, 1) Bezeichnung für das durchs deutsche Reichsmünzgesetz eingeführte deutsche 10-Markstück, deren 139½ gesetzlich 1 Pfd. fein Gold enthalten. Das 20-Markstück heißt Doppelkrone, das 5-Mark-^[folgende Seite]