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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Verbänderung; Verbandplatz; Verbannung

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Verbänderung - Verbannung.

bein als Dessaultscher V. (Fig. 1), am Knie als Testudo (Fig. 2), am Arm als Dolabra (Fig. 3) oder Involutio (Fig. 4), am Fuß als Stapes (Fig. 5), an der Hand als Spica manus (Fig. 6) oder pro excisione digiti (Fig. 7). Oder man fügt den Binden noch andre Hilfsmittel hinzu, wenn es darauf ankommt, einen festen, dauerhaften V. zu erzielen, welcher gewaltsam das Glied in unverrückter Lage halten soll. Ein solcher fester V. wird entweder dadurch hergestellt, daß man Schienen, d. h. Streifen von Pappe, Holz, Guttapercha, Blech, Drahtgeflecht, mit Binden um den gebrochenen Teil befestigt, oder daß man die Binden selbst, namentlich Gazebinden, mit einer erhärtenden Flüssigkeit, Kleister, Leim, Wasserglas etc., tränkt oder bestreicht. Hierher gehört auch der Gipsverband (s. d.), zu welchem man Gazebinden, die mit Gipsmehl imprägniert und angefeuchtet werden, sowie dünnen Gipsbrei benutzt, mit welchem man die bereits angelegten Bindentouren bestreicht. Bei der Behandlung der Knoten- und Gelenkkrankheiten spielen außerdem gewisse mechanische Einrichtungen eine große Rolle, welche im allgemeinen die Bestimmung haben, das kranke Glied und die einzelnen Teile desselben dauernd in einer ganz bestimmten Lage zu erhalten. Dahin gehören die Stroh- und Holzladen, die Drahthosen, die Schweben, die Streckapparate etc. Die komplizierten Einrichtungen dieser Art pflegt man als Bandagen oder Maschinen zu bezeichnen. Endlich werden Verbände benutzt, um wassersüchtigen und entzündlichen Anschwellungen der Glieder, übermäßiger Ausdehnung der Venen etc. entgegenzuwirken. Man nennt dies einen Repulsivverband. Er besteht einfach darin, daß man eine Leinwand oder Flanellbinde, von den Zehen und Fingern anfangend, in Kreistouren um das kranke Glied herumführt, bis man am Rumpf angekommen ist. Ein solcher V. muß auf den betreffenden Teil einen angemessenen Druck ausüben. Im allgemeinen darf der V., seltene Fälle ausgenommen, auf die betreffenden Teile keinen erheblichen Druck ausüben und daher nicht zu fest angelegt werden. Namentlich darf er nie so fest liegen, daß die Nerven und Gefäße gedrückt, das Gefühl abgestumpft und die Zirkulation des Bluts gehindert wird. Ein zu fester V. muß sofort abgenommen werden, auch wenn er noch so mühsam anzulegen war, da sonst brandiges Absterben der eingeschnürten Glieder, an Fingern greifenklauenähnliche Verkrümmungen, Lähmungen und in jedem Fall heftige Schmerzen die Folge sind. Feste Verbände läßt man wochen- und selbst monatelang liegen, immer aber nur so lange, als sie wirklich notwendig sind. Bei Knochenbrüchen müssen stets die beiden Gelenke, welche über und unter der Bruchstelle liegen, mit in den V. hereingezogen werden, weil sonst nicht die nötige Festigkeit des letztern herzustellen ist. Vgl. außer den Lehrbüchern der Chirurgie: Ceßner, Handbuch der chirurgischen Instrumenten- und Verbandlehre (3. Aufl., Wien 1863); Troschel, Chirurgische Verbandlehre (8. Aufl., Berl. 1881); Ravoth, Kompendium der Bandagenlehre (das. 1870); Emmert, Verbandlehre (2. Aufl., Bern 1871); Bruns, Chirurgische Heilmittellehre (Tübing. 1873); Esmarch, Der erste V. auf dem Schlachtfeld (2. Aufl., Kiel 1870); Fischer, Handbuch der Verbandlehre (2. Aufl., Stuttg. 1884); Heineke, Kompendium der Operations- und Verbandlehre (3. Aufl., Erlang. 1885); Nußbaum, Der erste V. (Münch. 1882).

^[Abb.: Verschiedene Arten des Verbandes. 1. Dessaultscher Verband. 2. Testudo (Knie). 3. Dolabra (Arm). 4. Involutio (Arm). 5. Stapes (Fuß). 6 u. 7. Handverbände.]

Verbänderung (Fasciation), eine Mißbildung der Pflanzen, wobei der Stengel bandartig sich verbreitert und bisweilen an der Spitze hahnenkammförmig (als samenbeständige Kulturvarietät bei Celosia cristata) werden kann, kommt sehr häufig bei Kräutern und Holzgewächsen, bei letztern oft an den Stockausschlägen vor und wird teils durch anomales Wachstum des Stammscheitels, teils durch Verwachsung mehrerer Achsen verursacht.

Verbandplatz (Haupt-, Not-, Truppen-V.), s. Kriegssanitätswesen, S. 217, u. die Spezialartikel.

Verbannung (Relegatio), die Verweisung einer Person aus einem bestimmten Ort oder Land, sei es, daß der Verbannte dabei in der Wahl seines anderweiten Aufenthaltsorts unbeschränkt, sei es, daß ihm ein bestimmter Aufenthaltsort angewiesen ist, woselbst er zwangsweise festgehalten wird, wie dies z. B. bei der mittelalterlichen Verstrickung oder Konfination (s. d.) gebräuchlich war und bei der modernen. Deportation der Fall ist. Die V. kommt bei den ein-^[folgende Seite]