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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Wesel; Wesen; Wesenberg; Weser

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Wesel - Weser.

1868); Reinhold, Verfassung und Verwaltung Wesels im Mittelalter (Bresl. 1888).

2) S. Oberwesel.

Wesel, Johann von, Theolog, eigentlich Joh. Ruchrath von Oberwesel, war seit 1446 Lehrer der Theologie in Erfurt, ging als Prediger ungefähr 1460 nach Mainz, bald darauf nach Worms. Seine »Disputatio adversus indulgentias« sowie die gegen die Ansprüche des Papsttums gerichtete Schrift »Von der Autorität, Pflicht und Vollmacht der geistlichen Hirten« bewirkten 1479 seine Vorladung vor ein Ketzergericht in Mainz, von dem er sich zum Widerruf bewegen ließ; W. blieb trotzdem bis zu seinem Tod 1481 in Kerkerhaft. Vgl. Ullmann, Reformatoren vor der Reformation, Bd. 1 (2. Aufl., Gotha 1866).

Wesen, dasjenige, was zu dem Sein eines Dinges in einer bestimmenden Art und Weise notwendig gehört, und ohne welches es ein ganz andres sein würde, also der Gegensatz des Zufälligen, dann auch s. v. w. Ding, Sache, Gegenstand, besonders wo der Begriff statt des Gegenstandes steht, wie man z. B. den Menschen ein W. nennt. Wesenheit, das W. eines Dinges, ist der Inbegriff der Wesentlichkeiten, d. h. der wesentlichen Merkmale oder Stücke eines Ganzen. Wesentlich (essential) nennt man das, was einem Ding seinem Begriff nach zukommt, was es notwendig haben muß; daher auch Gegensatz von zufällig, welches deshalb auch außerwesentlich (extraessential) heißt.

Wesen (Weesen), Marktflecken im schweizer. Kanton St. Gallen, Bezirk Gaster, am Westende des Walensees (s. d.), Knotenpunkt der Bahnlinien Zürich-Sargans und W.-Glarus, hat ein reiches Dominikaner-Nonnenkloster und (1880) 716 Einw. Der im NO. liegende Speer (1956 m) bietet eine vortreffliche Aussicht.

Wesenberg, 1) Stadt im mecklenburg-strelitzschen Kreise Stargard, an der Havel und am Großwoblitzsee, hat eine alte Kirche, ein neues Rathaus, Spinnerei, Shoddy- und Dachpappenfabrikation, Ziegeleien, Spiritusbrennerei, Torfgräberei, Fischerei und (1885) 1561 Einw. Die alte Burg in der Nähe war angeblich einst Aufenthaltsort von Heinrich Frauenlob.

2) Kreisstadt im russ. Gouvernement Esthland, Kreis Wirland, an der Baltischen Eisenbahn, mit Schloßruine, 2 Kirchen, etwas Handel und (1885) 3612 Einw. W., im Mittelalter ein bedeutender Ort, kam im Nordischen Krieg an Rußland.

Weser (lat. Bisurgis, Visurgis, althochd. Wisera, Wisura), einer der Hauptflüsse Deutschlands, entsteht durch die Vereinigung der Werra (s. d.) mit der Fulda (s. d.) bei Münden. Auf ihrem weitern Lauf, der eine vorherrschend nördliche und nordnordwestliche Richtung hat, bildet die W. zuerst die Grenze zwischen den preußischen Provinzen Hessen-Nassau und Hannover, tritt auf eine kurze Strecke ganz in die Provinz Hessen-Nassau über, um dann nochmals (in der Gegend von Karlshafen) beide Provinzen zu scheiden, trennt darauf die preußische Provinz Westfalen vom braunschweigischen Gebiet und berührt auf diesem Weg die preußischen Städte Beverungen und Höxter sowie die braunschweigische Stadt Holzminden. Hierauf fließt sie eine Strecke ganz durch braunschweigisches Gebiet, sodann wieder durch die Provinz Hannover (an Hameln vorbei), dann durch den zur Provinz Hessen-Nassau gehörigen Kreis Rinteln, scheidet darauf eine kurze Strecke das Fürstentum Lippe von der preußischen Provinz Westfalen, tritt oberhalb Vlotho ganz in diese Provinz ein und fließt hierbei Hausberge, Minden, Petershagen und Schlüsselburg vorüber. Unterhalb des letztern Ortes tritt sie wieder in die Provinz Hannover über, passiert Nienburg und Hoya, durchströmt die Stadt Bremen und deren Gebiet und bildet dann bis zu ihrer Mündung in die Nordsee unterhalb Bremerhaven, 88 km unterhalb Bremen, die Grenze zwischen dem Großherzogtum Oldenburg und der preußischen Provinz Hannover (s. Karte »Oldenburg«). Ihre wichtigsten Nebenflüsse sind rechts: die Hamel, die schiffbare Aller mit Oker und Leine, die Wümme (Lesum), Drepte, Lune und Geeste; links: die Diemel, Bever, Nethe, Emmer, Lippesche Werre, Aue und die schiffbare Hunte. Die Entfernung der Mündung des Stroms von seiner Bildung bei Münden beträgt in gerader Linie 275 km, der Stromlauf mit allen Krümmungen 451 km und, wenn man die Werra als Quellfluß betrachtet, im ganzen 720 km. Das gesamte Stromgebiet der W. wird zu 47,960 qkm (872 Q M.) berechnet. Bei Münden ist sie 94, bei Minden 180, bei Bremen 220 m und an der Mündung 12 km breit; die Tiefe derselben beträgt bei niederm Wasserstand zwischen Münden und Hameln nur 0,8, unterhalb Bremen 2-4, von Bremerhaven abwärts 7 m. Der Wasserspiegel liegt bei Münden 120, bei Minden 40, an der Allermündung 10 und bei Bremen 5 m ü. M. Nur von der Huntemündung ab umschließt sie einige Werder, sonst fließt sie immer in ungeteiltem Strom, ist bis Vegesack aufwärts für Seeschiffe fahrbar und trägt bis Münden aufwärts Kähne von 200 Ton. Last. Die W. ist eine wichtige Wasserstraße, doch ist sie in ihrem obern und mittlern Lauf wegen Versandung im Sommer oft monatelang nicht zu befahren. Das erste Dampfschiff auf derselben ging 1843. Später ward der Fluß auf der ganzen Strecke von Münden ab mit Dampfschiffen befahren; jedoch wurde die Dampfschiffahrt infolge der Eisenbahnbauten mehr und mehr beschränkt. Neuerdings hat sich die Schifffahrt mehr gehoben; ein nennenswerter Verkehr von Personenschiffen findet indessen nur auf der Unterweser und zwischen Karlshafen und Münden statt. Der bereits im 18. Jahrh. angelegte Kanal zur Verbindung der Hamme mit der Oste bei Bremervörde ist seit 1830 wieder schiffbar gemacht, und 1852 ist im Land Hadeln ein Entwässerungs- und Schiffahrtskanal zur Verbindung der Weser- und Elbmündung hergestellt worden, der über Bederkesa führt, bis hierher Geestekanal heißt und von da ab als Hadeler Kanal bei Otterndorf die Elbe erreicht. Auf der linken Seite der W. ist ein Kanal zwischen der Hunte und Leda (Ems) in Ausführung gebracht. Die Weserschiffahrt hat von jeher durch das Stapelrecht mehrerer Städte, durch das Einlegerecht, durch die Bevorzugung der Mündener Schiffer, durch den kostspieligen und an manchen Orten gar nicht gestatteten Leinpfad, durch das Vorspannrecht, das manche Ortschaften prätendierten, durch die große Zahl der Weserzölle und andre Abgaben wesentlich gelitten. Um diese Hindernisse zu beseitigen, fanden schon früher mehrmals Konferenzen statt, hatten aber eine gründliche Abhilfe des Übels nicht zur Folge. Erst durch die zu Minden 10. Sept. 1823 unterzeichnete Weserschiffahrtsakte traten erleichternde Bestimmungen ein. Die Verhandlungen der 1824 und 1829 sowie später zusammengetretenen Revisionskommissionen haben diese Bestimmungen noch mehrseitig zu vereinfachen gesucht. Seit der Annexion Kurhessens und Hannovers berührt der Strom fast ausschließlich preußisches Gebiet, und die letzten Hindernisse für den freien Verkehr wurden nun beseitigt. Von besonderer Wichtigkeit hierfür war der 1888 erfolgte Zollanschluß Bremens und der damit im Zusammenhang stehende