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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Zinnschmuck; Zinnseifen; Zinnsolution; Zinnstein; Zinnsulfīde; Zinnwaldīt; Zins; Zinsbogen; Zinsen

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Zinnschmuck - Zinsen.

strohgelb, bräunt sich vorübergehend bei jedesmaligem Erhitzen, ist strengflüssig, nicht flüchtig, unlöslich in Säuren, löslich in Kalilauge. Es dient als Poliermittel, zur Darstellung von Milchglas, Email und undurchsichtiger Glasur.

Von den Zinnsäuresalzen wird das zinnsaure Natron (Natriumstannat, Zinnoxydnatron, Sodastannat) Na2SnO3 ^[Na_{2}SnO_{3}] im großen dargestellt, indem man Zinn mit Chilisalpeter verquickt und die Masse mit Wasser auszieht; auch durch Schmelzen von Zinnstein mit Ätznatron, durch Behandeln einer Lösung von Bleioxyd in Natronlauge mit Zinn, wobei sich Blei schwammartig ausscheidet, und durch direktes Kochen von Bleioxyd mit Zinn und Natronlauge wird zinnsaures Natron erhalten. Letztere Methode wendet man auf die Darstellung des Salzes aus Weißblechabfällen, welche 3-5 Proz. Zinn enthalten, an. Es bildet farblose Kristalle mit 3 Molekülen Wasser und ist in der Wärme weniger löslich als in der Kälte, wird durch Säuren, auch durch die Kohlensäure der Luft, zersetzt. Man benutzt es als Präpariersalz (Grundiersalz), in der Färberei und Zeugdruckerei zum Beizen von Geweben und zum Anilindruck, zum Präparieren baumwollener Mousselines de Laine, zum Bleichen baumwollener Garne, auch zum Verzinnen. Das metazinnsaure Natron Na2H8Sn5O15 ^[Na_{2}H_{8}Sn_{5}O_{15}], durch Lösen von Metazinnsäure in Natronlauge erhalten, ist weiß, körnig kristallinisch, schwer löslich in Wasser und zerfällt ebenfalls wie seine Lösung bei mäßigem Erhitzen in Metazinnsäure und Wasser. Zinnsaures Kupferoxyd wird durch zinnsaures Natron aus Kupfervitriollösung gefällt und als grüne Farbe (Genteles Grün) benutzt.

Zinnschmuck, s. Faluner Brillanten.

Zinnseifen, s. Zinnerz.

Zinnsolution, s. Zinnchlorid.

Zinnstein, s. Zinnerz.

Zinnsulfīde, Verbindungen des Zinns mit Schwefel. Einfach-Schwefelzinn (Zinnmonosulfid, Zinnsulfür, Zinnsulfuret) SnS entsteht beim Erhitzen von Zinn mit Schwefel als bleigraue blätterig kristallinische Masse, wird durch Schwefelwasserstoff aus Zinnchlorür und Zinnoxydulsalzen braunschwarz gefällt, löst sich in schmelzendem wasserfreien Zinnchlorür und kristallisiert beim Erkalten in metallglänzenden Blättchen; durch Salzsäure wird es zersetzt. Zweifach-Schwefelzinn (Zinndisulfid, Zinnbissulfuret, Zinnsulfid) SnS2 ^[SnS_{2}] wird aus Zinnchlorid durch Schwefelwasserstoff gelblich gefällt, ist nach dem Trocknen gelbbraun, etwas durchscheinend, wasserhaltig. In goldglänzenden Blättchen kristallisiert, erhält man es als Musivgold (mosaisches Gold, Judengold, unechte Goldbronze) durch Erhitzen einer innigen Mischung von Zinnamalgam, Salmiak und Schwefel bis zur Verflüchtigung des Quecksilbers und Salmiaks. Es bildet zarte, goldgelbe oder bräunlichgelbe, metallglänzende Schuppen, fühlt sich zwischen den Fingern wie Talk an und läßt sich auf der Oberfläche der Körper in die dünnsten Schichten zerteilen. Es ist unlöslich in Wasser, wird auch von Salzsäure und Salpetersäure nicht angegriffen, löst sich in Königswasser und Kalilauge und sublimiert beim Erhitzen zum Teil unzersetzt. Man benutzt es zur unechten Vergoldung von Holz, Gips, Metall, indem es mit Eiweiß oder Lack aufgetragen wird. Es widersteht den Säuren, fetten Ölen und Schwefelwasserstoff besser als die freilich schönern Bronzefarben, durch welche es in neuerer Zeit vielfach verdrängt ist. Die Entdeckung des Musivgoldes wird Kunkel zugeschrieben, vielleicht aber wurde es erst im 18. Jahrh. bekannt. Das amorphe Sulfid gibt mit Salzsäure Schwefelwasserstoff und Zinnchlorid; Alkalien lösen es und bilden zinnsaures Alkali und eine Verbindung von Zinnsulfid mit Alkalisulfuret (Sulfostannat).

Zinnwaldīt, s. Glimmer.

Zins (lat. Census), im allgemeinen jede zu gewissen Zeiten zu entrichtende Abgabe in Geld oder Naturalien, insbesondere die Abgabe für Benutzung fremden Eigentums, daher von einer gemieteten oder gepachteten Sache (Mietzins, Pachtzins, Mehrzahl: Zinse), von Geldkapitalien (Kapitalzins), wofür jedoch häufiger das Wort in der Mehrzahl Zinsen (s. d.) oder Interessen ohne weitern Zusatz gebraucht wird, und in engerer Bedeutung von Grundstücken an einen Zinsherrn unter dem Namen Gülten, Grundzinsen (s. d.) oder Zinsungen.

Zinsbogen, s. Koupon.

Zinsen (lat. Usurae), Vergütung für die Benutzung eines einem andern zugehörigen sowohl stehenden (Mietzins) als umlaufenden, zumal Geldkapitals (Interessen). Die Verbindlichkeit, Z. zu zahlen, kann beruhen: auf einer Willenserklärung seitens des Schuldners, die entweder vertragsmäßig vereinbarte Z. (Konventionalzinsen aus Darlehen oder kreditierten Forderungen) zur Folge hat, oder sich einseitig äußert durch Versprechung (Pollicitation) oder durch Antretung einer Erbschaft kraft eines Testaments, das dem Erben die Verzinsung eines Vermächtnisses auflegt (testamentarische Z.); ferner auf einer unrechtmäßigen Handlung, bez. Unterlassung (Strafzinsen), und zwar bei unbefugter Verwendung fremder Gelder zu eignem Nutzen, bei unterlassener zeitiger Eintreibung, bez. auch unterlassener Anlegung zur Verwaltung anvertrauter Kapitalien, bei widerrechtlicher Verhinderung eines andern in der Benutzung seines Geldes und bei zu Schulden gebrachtem Verzug (Verzugszinsen), und endlich auf besondern gesetzlichen Vorschriften (gesetzliche Z., Legalzinsen), wohin die Z., welche man von Auslagen, die aus eignem Vermögen zum Vorteil dessen gemacht wurden, dessen Habe man verwaltete, sowie die Z. gehören, die bei Handelsgeschäften kraft gesetzlicher Bestimmung gefordert werden können, wie z. B. nach dem deutschen Handelsgesetzbuch Kaufleute untereinander bei beiderseitigen Handelsgeschäften auch ohne Verabredung oder Mahnung von jeder Forderung seit dem Tag, an welchem sie fällig war, Z. beanspruchen können. Judikatszinsen nennt man die durch richterliches Urteil rechtskräftig zuerkannten Z.

Das Verhältnis der Z. zu der Kapitalsumme, von welcher dieselben entrichtet werden (Zins der Kapitaleinheit) nennt man Zinsfuß. Derselbe wird gewöhnlich für das Kapital 100 (daher Prozent oder Perzent = für 100) und je für die Dauer eines Jahrs ausgedrückt. Die Höhe des Zinsfußes wird bedingt durch das Verhältnis von Angebot und Nachfrage nach Kapitalien. Steigt ersteres und nimmt letzteres ab, so sinkt der Zinsfuß und umgekehrt. Die unterste Grenze, unter welche er nicht herabgehen kann, wird bestimmt durch die Neigungen derjenigen, welche, im Besitz von Kapitalien, dieselben nicht fruchtbringend zu verwenden im stande oder gewillt sind, und bei welcher der Ansammlungstrieb eben verschwinden würde; die oberste, über welche hinaus er nicht steigen kann, durch den Nutzen, welchen man sich aus geliehenem Kapital überhaupt versprechen darf. In Fällen der Notlage kann diese oberste Grenze weit über derjenigen des allgemein üblichen Zinssatzes stehen, wie denn auch bei Pfandleih- und Rückkaufs-^[folgende Seite]