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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Probejahr; Probenstecher; Pro ecclesia et pontifice

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Probejahr - Pro ecclesia et pontifice.

Filialen. Das Aktienkapital beträgt 9 Mill. Mk., die einzelne Aktie 600 Mk., der Reservefonds, welcher nach den Bestimmungen des Aktien- und Bankgesetzes bis auf 25 Proz. des Grundkapitals zu erhöhen ist, beträgt 602,000 Mk. Das Depositengeschäft ist unbeschränkt zulässig; im übrigen entspricht der Geschäftsbetrieb dem der Reichsbank, das Notenprivilegium erlischt 23. Nov. 1896. Die Banknoten werden in Frankfurt a. M. eingelöst. Der Höchstbetrag des Notenumlaufs ist 27 Mill. Mk. - Die Württembergische Bank hat 33⅓ Proz. desjenigen Reingewinns, welcher nach Abführung der Zuschüsse zum Reservefonds, nach Zahlung einer Dividende von 5 Proz. und von Tantiemen bis höchstens 20 Proz. übrigbleibt, an den Staat abzuführen. Die entrichteten Beträge waren:

^[Liste]

1875 69667 Mark

1876 8417 Mark

1877 3830 Mark

1878 7707 Mark

1880 12460 Mark

1881 23556 Mark

1882 50016 Mark

1883 22329 Mark

1884 4646 Mark

1890 32425 Mark

Im J. 1879, dann in den Jahren 1885-89 bezog der Staat keine Einnahmen.

2) Im Großherzogtum Baden besteht die Badische Bank zu Mannheim, welche eine Filiale (in Karlsruhe) hat und im wesentlichen wie die Württembergische Bank organisiert ist. Der Reservefonds beziffert sich bereits auf 1,534,000 Mk., die einzelne Aktie beträgt 300 Mk. Das Notenprivilegium erlischt 25. März 1895. - Der Staat ist an dem Gewinn der Bank insofern beteiligt, als ihm nach Entrichtung einer 5 prozentigen Dividende und Tantieme ein Fünftel des Überschusses zukommt; er erhielt im Jahre:

^[Liste]

1880 2626,80 Mark

1881 20418,46 Mark

1882 31531,18 Mark

1883 11853,04 Mark

1890 22885 Mark

Keine Einnahmen bezog der Staat in den Jahren 1875-79 und 1884-89.

3) Die Organisation der Bank für Süddeutschland in Darmstadt ist wesentlich die gleiche wie die der beiden vorgenannten Banken. Das eingezahlte Grundkapital beträgt 15,672,000 Mk., der Reservefonds 1,775,000 Mk., die Höhe der einzelnen Aktie 250 Gulden. Die Bank hat zwei Filialen. Ihr Privilegium erlischt 5. Nov. 1905. - Der Höchstbetrag der Notenausgabe ist 31,344,000 Mk. Die Staatsregierung kann jedoch eine weitere Erhöhung gestatten. Bei Gründung der Darmstädter Bank reservierte sich die großherzoglich hessische Regierung 12,000 Aktien im Betrag von 3 Mill. Guld. zum Nominalwert.

4) Die Braunschweigische Bank ist eine Aktiengesellschaft mit einem Grundkapital von 10,500,000 Mk., eingeteilt in Stücke zu je 300 Mk. Sie hat sich den einschränkenden Bestimmungen des Bankgesetzes nicht unterworfen, weshalb die Dotierung des Reservefonds lediglich auf Grund der Aktiengesetzgebung erfolgt. Er beträgt 507,000 Mk. - Die Bank ist statutarisch berechtigt, Kommissionsgeschäfte zu treiben. Der Höchstbetrag der Notenausgabe ist 13,500,000 Mk. Die Dauer der Gesellschaft ist auf 99 Jahre, vom Tag der ersten Erteilung der landesherrlichen Genehmigung, 11. Mai 1853, an gerechnet, bestimmt, also bis 10. Mai 1952. Die Reichsregierung hat dieser Bank gegenüber kein Kündigungsrecht. Vgl. Hartung, Die Notenbanken unter dem Bankgesetz von 1875 (»Jahrbücher für Nationalökonomie und Statistik«, 1891).

Übersicht der von den deutschen Notenbanken in den Jahren 1876-88 gezahlten Notensteuerbeträge.

Lfd. Nr. Bezeichnung der Banken Steuerfreier Notenbetrag in 1000 Mk. Gezahlter Notensteuerbetrag

1876 1877 1878 1879 1880 1881 1882 1883 1884 1885 1886 1887 1888 1889

1 Reichsbank 286585 - - - - - 27179 32718 - 34040 2724 35585 - - 368213

2 Stadt. Bank in Breslau 1283 242 - - - - - - - - - - - - -

3 Magdeburger Privatbank 1173 1151 - - - - - 109 1949 187 138 - - 0,25 -

4 Danziger Privatbank 1272 148 - - - - - - - - - - - - 158

5 Prov.-Aktienbank zu Posen 1206 1541 1350 236 97 209 180 635 1 - 24 - - - -

6 Frankfurter Bank 10000 - 353 - - - - - - - - - - - -

7 Bayrische Notenbank 32000 - - - - - - 1022 948 - - - - - -

8 Sächs. Bank zu Dresden 16771 256 3145 3997 6865 7532 5041 3514 1433 5482 8537 7271 20576 6382 10733

9 Leipziger Kassenverein 1440 78 90 - 153 183 107 151 - - 101 - - - -

10 Chemnitzer Stadtbank 441 - - - - - - - - - - - - - -

11 Württemberg. Notenbank 10000 - - - - - - - - - - - - - 1413

12 Badische Bank 10000 - - - - - - 306 - - - - - - -

13 Bank für Süddeutschland 10000 - - - - - - - - - - - - - -

14 Braunschweigische Bank 2829 267 - - - - - - - - - - - - -

Übersicht der Dividenden.

Lfd. Nr. Bezeichnung der Banken Prozente der Dividende im Jahre

1876 1877 1878 1879 1880 1881 1882 1883 1884 1885 1886 1887

1 Frankfurter Bank 6,07 4,67 5,25 5,95 6,30 6,42 5,42 5,42 5,42 4,67 5,02 5,02

2 Bayrische Notenbank 8,00 8,00 9,00 9,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 9,50 7,00 7,00

3 Sächsische Bank zu Dresden 8,00 5,75 5,75 6,00 6,17 5,83 5,83 5,50 5,17 5,12 4,75 4,00

4 Leipziger Kassenverein 4,50 5,50 4,50 5,00 5,20 5,33 5,50 5,20 5,00 5,20 4,13 4,33

5 Württembergische Notenbank 5,25 5,10 5,17 5,00 5,25 5,50 6,12 5,50 5,12 5,00 3,75 4,12

6 Badische Bank 4,00 4,50 5,00 4,50 5,17 5,90 6,33 5,50 5,00 5,00 4,00 4,00

7 Bank für Süddeutschland 5,25 5,75 5,25 5,17 5,17 5,25 5,50 5,17 4,70 4,40 3,62 3,53

8 Braunschweigische Bank 5,00 3,00 4,50 4,50 4,67 5,00 5,67 5,00 4,75 5,25 4,40 4,50

Probejahr der Kandidaten des höhern Schulamts, s. Seminare, pädagogische.

Probenstecher, s. Fruchthändlerstock.

Pro ecclesia et pontifice, päpstlicher Orden, gestiftet von Papst Leo XIII. bei seinem 50jährigen Priesterjubiläum zunächst für die Stifter der Festgaben und die Pilger, dann aber auch zur Auszeichnung für treue Anhänger des päpstlichen Stuhls. Die Dekoration besteht aus einem silbernen Kreuz mit ausgeschweiften Armen, zwischen denen sich Lilien befinden. Der Mittelschild zeigt im Avers das päpstliche Wappen mit der Umschrift: »Pro ecclesia et pontifice« (»Für Kirche und Papst«), auf den Armen: »Prid. Cal. Jan. 1888« (der Stiftungstag), den Revers schmückt die Büste Leos XIII. P. M. N. X. und auf den Armen Kometen. Das Band ist von purpurner Seide mit weiß und gelber Einfassung. Die Dekoration wird auf der linken Brust getragen.