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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Saadullah Pascha; Saccardo; Saccharin; Sachsen

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Saadullah-Pascha - Sachsen.

oben beschreibt, je nachdem die Drahtspule von einem Strome im magnetischen Felde nach unten oder nach oben bewegt wird; dabei sind die Kurven etwa doppelt so groß wie die Bewegungen der Drahtspule. Die Schrift wird fixiert, indem man die Unterseiten des Streifens mit Benzin, dem etwas Kolophon zugesetzt ist, bestreicht. Vier wagerecht gespannte, an dem Blechkreuz befestigte Drähte dienen zur Zentrierung der Drahtspule im magnetischen Felde und als Stromzuleitungen. Der Apparat wird benutzt zur Sichtbarmachung der tellurischen Ströme (Erdströme) und hat die wissenschaftliche Erkenntnis derselben namentlich durch die Beobachtungen gefördert, welche seit 1883 in den unterirdischen Telegraphenleitungen Berlin-Dresden (240 km) und Berlin-Thorn (418 km) angestellt worden sind.

S.

Saadullah Pascha, türk. Botschafter in Wien, starb 18. Jan. 1891 infolge eines Selbstmordversuchs in Wien.

Saccardo, Pietro Andrea, Botaniker, geb. 23. April 1845 zu Treviso, studierte am Lyceum zu Venedig, erwarb in Padua den Doktorgrad, wurde 1869 daselbst zum Professor der Naturgeschichte am Technischen Institut und 1879 zum Professor der Botanik und Direktor des botanischen Gartens der Universität ernannt. Saccardos wissenschaftliche Thätigkeit bewegt sich fast ausschließlich auf dem Gebiete der Mykologie, auf welchem er Hervorragendes geleistet hat. Außer seinem, jedem Pilzforscher unentbehrlichen, berühmten Hauptwerk »Sylloge fungorum omnium hucusque cognitorum« (Padua 1882-90, 9 Bde.), welches 32,000 Pilzarten beschreibt, seien noch genannt: »Prospetto della Flora Trivigiana« (Vened. 1864); »Bryotheca Tarvisina« (Treviso 1864); »Della storia e letteratura della Flora Veneta« (Mail. 1869); »Sommario d'un corso di botanica« (3. Aufl., Padua 1880); »Musci Tarvisini« (Treviso 1872); »Mycologiae Venetae specimen« (Padua 1873); »Mycotheca Veneta« (das. 1874-79); »Michelis, commentarium mycologicum« (das. 1877 bis 1882, 2 Bde.); »Fungi italici autographie delineati et colorati« (das. 1877-86, mit 1500 Tafeln).

Saccharin. Das S. des Handels ist selten oder nie ein einheitlicher Körper, es enthält außer kleinen Mengen von schwefelsaurem Natron und Kalk Parasulfaminbenzoesäure und saures sulfobenzoesaures Kali. Das leicht lösliche S. des Handels ist die Natronverbindung, welche in wässeriger Lösung 300mal stärker süßt als Rohrzucker. Wird das S. in Lösung genossen, so ist es unschädlich, pulverförmiges S. vermag dagegen in ungelöstem Zustand Pepsin an sich zu reißen und hierdurch die Verdauung zu beeinträchtigen. Nach längerer Aufnahme von S. wurde ein dauernder, widerlich süßer, sehr belästigender Geschmack beobachtet. Tagesdosen von nicht mehr als 0,1-0,2 g dürften aber anstandslos vertragen werden. Versuche zur Ausnutzung der antiseptischen Eigenschaften des Saccharins bei Gärungsprozessen im Verdauungskanal etc. haben zu keinen befriedigenden Resultaten geführt. In der Technik hat man S. zum Versüßen von Stärkezuckersirup für die Zuckerbäckerei, in der Mostrichfabrikation, beim Einmachen von Früchten etc. benutzt. In Frankreich hält man S. nicht für so unschädlich wie in Deutschland und hat 1888 seine Anwendung verboten, doch dürften kommerzielle Rücksichten bei diesem Verbot mitgewirkt haben. Auch in Portugal ist die Einfuhr von S. verboten, die italienische Regierung warnte vor Verfälschung der Nahrungsmittel mit S., und die Akademie der Medizin in Madrid erklärte den Zusatz von S. zu allen Nahrungsmitteln als Verfälschung und empfahl, saccharinhaltigen Nahrungsmitteln den Eintritt in Spanien zu verweigern. Der oberste Sanitätsrat in Wien erklärte, daß S. keine nachteilige Wirkung auf den Organismus ausübe, daß es den Gewürzen gleich zu achten sei, und daß sein diätetischer Wert nicht in Abrede gestellt werden könne. S. kann selbstverständlich den Zucker, soweit er als Nahrungsmittel in Betracht kommt, nicht ersetzen, es ist nur ein Surrogat des Zuckers, wo es sich lediglich um die Hervorbringung eines süßen Geschmacks handelt und auf eine Erhöhung des Nahrungswertes der betreffenden Substanz kein Gewicht gelegt wird. In diesem Falle kommt dann bisweilen auch die antiseptische Wirkung des Saccharins vorteilhaft in Betracht. Verwerflich ist hiernach das Versüßen verdünnter Kuhmilch für Säuglinge mit S., auch sind Nahrungsmittel, welche an Stelle von Zucker S. enthalten, in der Regel als minderwertig zu betrachten. Wird Stärkezucker mit S. versetzt, um besser den Rohrzucker zu ersetzen, so kommt in Betracht, daß ersterer erhebliche Mengen von Substanzen enthält, deren Einführung in den Organismus nicht wünschenswert erscheint. Die Verwendung von S. in der Bierbrauerei und Weinbereitung erscheint ebenfalls unzulässig, wenn nicht, was auch für die meisten übrigen Fälle gilt, die Ware für den Verkauf ausdrücklich als saccharinhaltig bezeichnet wird. Die stillschweigende Anwendung des Saccharins schließt meistens eine Täuschung des Publikums in sich. Anderseits kann es den Konsumenten gleichgültig sein, ob z. B. Mostrich mit wenig Zucker oder mit S., das in so geringer Dosis sicher nicht schädlich ist, versetzt wird. In diesem Sinne sind Nahrungs- und Genußmittel, die ihren süßen Geschmack ganz oder teilweise einer Beimischung von S. verdanken und ohne Angabe dieses Umstandes verkauft werden, in der Regel als nachgemachte oder verfälschte im Sinne des § 10 des Nahrungsmittelgesetzes zu beurteilen. Zur Nachweisung des Saccharins benutzt man zunächst den süßen Geschmack des Rückstandes, den man beim Verdampfen eines ätherischen Auszugs der betreffenden Substanz erhält. Zu weiterer Bestätigung wird der Rückstand in verdünnter Natriumcarbonatlösung gelöst, die Lösung zur Trockne verdampft und die Substanz mit Natriumcarbonat gemischt in schmelzenden Salpeter eingetragen. Es entsteht dann schwefelsaures Kali, dessen Schwefelsäure quantitativ bestimmt werden kann. Vgl. Stutzer, Das Fahlbergsche S. (Braunschw. 1890).

Sachsen, Königreich. Die Bevölkerung Sachsens betrug nach der vorläufigen Feststellung der Volkszählung vom 1. Dez. 1890: 3,500,513 Seelen und hat seit 1885 um 318,510 Seelen (10,01 Proz.), im Durchschnitt jährlich um 1,91 Proz. zugenommen. Diese Zunahme überwiegt bedeutend diejenige der Perioden 1875-80 (1,48 Proz.) und 1881-85 (1,36