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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Affiliierte; Affinierung; Affinität; Affirmation; Affizieren; Affluieren; Affodil; Affront; Affrös; Affût-truc

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Affiliierte - Affût-truc

Ländern, in welchen englisches oder verwandtes Recht angewandt wird, eine vom Aussteller (Deponent) unterzeichnete und durch dessen Eid beglaubigte Urkunde, die Aufschluß über thatsächliche Verhältnisse giebt. Derartige Urkunden dienen zur Beweisaufnahme im vorbereitenden Verfahren bei engl. Civilprozessen, werden aber auch anderweitig, z. B. im Verkehr mit den Steuerbehörden, angewandt. Zur Abnahme der betreffenden Eide sind die vom Lord-Chancellor ernannten Commissioners for oaths, meistens Solicitors, welche dieser Obliegenheit neben ihrer regelmäßigen Praxis nachkommen, zuständig, im Auslande die englischen diplomat. Vertreter und Konsuln und ferner alle Beamten, die in dem betreffenden Lande befugt sind, Eide abzunehmen (Commissioners for oaths Act 1889).

Affiliierte, d. i. an Sohnes- oder Tochterstatt Angenommene (vom mittellat. affiliare), in der kath. Kirche die Laien, welche zu einem geistlichen Orden in ein enges Verhältnis treten, ohne Mitglieder desselben zu werden und sich zur Beobachtung der Ordensregeln zu verpflichten.

Affiliierte Gesellschaften nennt man polit. Vereine, die von einem gemeinschaftlichen Mittelpunkte, einem Muttervereine, aus miteinander in Beziehung stehen, um mit desto größerm Nachdruck und an vielen Punkten eines Landes zugleich die gemeinschaftlichen Zwecke zu verfolgen. Auf diese Weise erlangte z. B. der Klub der Jakobiner (s. d.) 1789 seinen großen Einfluß.

Bei den Freimaurern heißt eine Loge affiliiert, wenn sie sich an eine große Loge anschließt; ein einzelner Maurer wird affiliiert (einverbrüdert, angenommen), wenn er in eine andere als seine ursprüngliche Loge aufgenommen wird.

Affinierung, Affination (von frz. affiner, d. h. fein machen) oder Affinage (spr. -áhsch) nennt man gewisse metallurgische Arbeiten, durch die Metalle von fremden Beimischungen befreit (fein gemacht) und in einem mehr oder weniger reinen Zustande dargestellt werden. Im allgemeinen ist dafür der Ausdruck Raffinieren üblicher. Durchweg versteht man unter Affinieren (oder auch Gold- und Silberscheidung) die Abscheidung der beiden edeln Metalle, Gold und Silber, aus ihren Legierungen nach der Methode, die von Schraubert in Moskau vorgeschlagen und 1802 von d' Arcet ausgeführt wurde. Sie beruht auf der Oxydierbarkeit und Löslichkeit des Silbers in konzentrierter Schwefelsäure und der Unveränderlichkeit des Goldes in dieser Säure. Zur Auflösung der Legierung (Scheidegut), die auf 16 Teile 3 - 4 Teile Gold enthalten soll, dienten früher Platingefäße, jetzt wendet man allgemein gußeiserne Kessel oder Porzellangefäße an. Man übergießt darin die durch Granulieren zerkleinerte Legierung mit Schwefelsäure und erhitzt dieselbe, bis die mit Entwicklung von schwefliger Säure verbundene Lösung des Silbers und des vorhandenen Kupfers vor sich gegangen ist. Das ungelöst zurückbleibende Gold wird zur Entfernung von Eisenoxyd, Schwefelkupfer und Bleisulfat nach dem Trocknen mit etwas Salpeter umgeschmolzen. Das Ausfällen des Silbers aus der Lösung geschieht durch metallisches Kupfer. Die zurückbleibende Kupferlösung wird auf Kupfervitriol oder metallisches Kupfer verarbeitet. Eine neuere Methode, zuerst in der austral. Münze zu Sydney angewendet, besteht darin, daß man in das geschmolzene Gemisch von Silber und Gold mittels eines Thonrohres Chlorgas einleitet; dies verbindet sich nur mit dem Silber zu Chlorsilber, aber nicht mit dem Golde. Nach dem Erkalten lassen sich Gold und Chlorsilber leicht durch einen Schlag trennen.

Affinität (lat.), chemische Verwandtschaft oder chemische Anziehung ist die Kraft, welche die Vereinigung mehrerer chem. Körper zu einem einzigen neuen, in allen seinen Teilen gleichartigen veranlaßt. Sie ist eine der Formen, in denen die allgemeine Energie zur Wirkung kommt, und zwar eben in der Bildung chem. Verbindungen aus ihren Bestandteilen. Die A. verschiedener chem. Körper zu einander kann eine verschieden große sein, so daß größere A. eines chem. Körpers zu einem der Bestandteile einer chem. Verbindung zur Zerstörung der letztern unter Bildung einer neuen Verbindung führen kann. So wird z. B. beim Zusammentreffen der Verbindung von Kupfer und Chlor mit Eisen die Verbindung von Eisen und Chlor gebildet und Kupfer abgeschieden. Man schließt daraus, daß die A. des Chlors zum Eisen größer als die zum Kupfer sei. Die A. wirkt nur in kleinsten Entfernungen, bei unmittelbarer Berührung und ist eine der Ureigenschaften der Elementaratome. Führt sie zur Verbindung vorher getrennt existierender chem. Körper, so wird chemische Arbeit geleistet, deren Energieinhalt sich nach dem Zustandekommen der Verbindung in anders geartete Kraftwirkungen, wie Wärme, Elektricität u. s. w., umsetzt. Durch Aufwendung von Energie in diesen Formen kann die A. überwunden werden. So tritt durch starkes Erhitzen, intensive Lichtwirkung, durch elektrische Ströme Zersetzung chem. Verbindungen in ihre Bestandteile ein (s. Dissociation, Elektrolyse). Man ist mit wachsendem, doch noch immer nicht mit ganzem Erfolge beschäftigt, durch Messung der Kräfte, die bei chem. Verbindungen frei werden, oder die zur Zersetzung der letztern aufzuwenden sind, die A. selbst zu messen (s. Avidität).

Die noch übliche Bezeichnung der A. als chem. Verwandtschaft gründet sich auf die frühere Annahme, daß das Bestreben chem. Körper, sich miteinander zu verbinden, um so größer sei, je ähnlicher sie einander wären. Diese Annahme war eine irrtümliche, doch der Name blieb, auch nachdem man erkannte, daß die A. im allgemeinen um so größer wird, je größer die Abweichungen, ja Gegensätze in den Eigenschaften der Körper sind. Diese Gegensätze drücken sich namentlich in den elektrischen Eigenschaften aus und haben öfter dazu geführt, die Affinitätserscheinungen auf polare Gegensätze zurückzuführen. (S. Elektrochemische Theorie.)

Affinität, juristisch, das Verhältnis, welches durch die Ehe zwischen dem einen Ehegatten und den Verwandten des andern entsteht (s. Schwägerschaft und Ehehindernis).

Affirmation (lat.), Bejahung; affirmatives Urteil, bejahendes im Unterschied vom negativen oder verneinenden (s. Position und Positiv).

Affizieren (lat.), angreifen, krankhaft verändern.

Affluieren (lat.), hinzuströmen; Affluenz, Zufluß, Überfluß.

Affodil, Affodillsprit, s. Asphodelus.

Affront (frz., spr. -óng), Beschimpfung, Schmach.

Affrös (frz.), abscheulich, häßlich, schrecklich.

Affût-truc (frz., spr. affü trück),"Lowry-Lafette", eine vom franz. Oberstlieutenant Peigné konstruierte Lafette für Kanonen mittlern Kalibers, ist wagerecht drehbar auf einer Eisenbahnlowry aufgestellt und